Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5090: Heute im Bundestag Nr. 291 - 10.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 291
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. Juni 2015, Redaktionsschluss: 12.15 Uhr

1. Anträge zum Schutz der Meere abgelehnt
2. Beschluss zu Kooperation verschoben
3. Europa muss sich sehr anstrengen
4. Speicherung von Vorratsdaten
5. URENCO-Experten bei Iran-Verhandlungen
6. Salzburg Forum thematisiert


1. Anträge zum Schutz der Meere abgelehnt

Umweltausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind am Mittwochmorgen im Umweltausschuss mit zwei Anträgen für mehr Engagement beim Schutz der Meere (18/4809, 18/4814) gescheitert. Für die Anträge, in denen die Abgeordneten eine Reihe von Maßnahmen gegen die Belastung der Meere durch Überdüngung, Schadstoffeinträge, Plastikmüll, Überfischung, Rohstoffabbau und Schiffsverkehr fordern, stimmten lediglich die beiden Antragsteller, die Koalitionsfraktionen lehnten sie ab.

Die Linksfraktion bekräftigte im Ausschuss ihre Forderung, dass lange ausstehende Schutzmaßnahmen für die Meeresumwelt in den Natura-2000-Gebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von der Bundesregierung zügig umgesetzt werden sollten. Außerdem sollten bodenberührende Fangnetze verboten und fischfangfreie Zonen eingerichtet werden.

Die Grünen-Fraktion zeigte sich enttäuscht darüber, dass die Staaten auf dem G7-Gipfel in Elmau beim Meeresschutz, anders als beim Klimaschutz, kaum vorabgekommen seien. Die G7 hätten die Meere als Menschheitserbe definieren müssen, woraus sich weitergehende Verpflichtungen der Weltgemeinschaft zum Schutz der Meere ergeben hätten, kritisierten sie. Außerdem ermahnten sie die Bundesregierung, endlich zu einer Einigung bei der umstrittenen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu kommen, die eine Verunreinigung der Gewässer durch Nitrate aus der Landwirtschaft, vor allem durch Düngemittel, verhindern soll.

Die CDU/CSU-Fraktion teilte die Kritik der Grünen an den Ergebnissen des G7-Gipfels nicht. So hätten sich die Teilnehmer unter anderem detailliert zum Thema Abfallvermeidung im Meer geäußert. Ein Vertreter der Fraktion wies zudem darauf hin, dass Meeressschutz eine internationale Aufgabe sei. Um tragfähige Lösungen und einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen ökologischen und ökonomischen Interessen der beteiligten Staaten zu finden, sei Zeit notwendig. Die Bundesregierung sei auf verschiedenen Ebenen, national wie international, sehr aktiv, versicherte er.

Die SPD-Fraktion betonte ebenfalls, dass der Meeresschutz auf dem G7-Treffen durchaus eine Rolle gespielt habe und zeigte sich zuversichtlich, dass sichtbare Handlungen folgen werden. Sie betonte aber auch, dass nicht mehr viel Zeit bleibe, etwa um die Schutzgebiete in der Arktis auszuweisen. Schließlich hätten sich US-Unternehmen dort bereits Abbaulizenzen für Rohstoffe gesichert. National sei der Schutz der Nord- und Ostsee eine wichtige Aufgabe. Auch hier sei unter anderem eine Ausweisung von fischfangfreien Schutzgebieten notwendig.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold (SPD), bezeichnete es als "Riesenerfolg", dass der Meeresschutz auf dem G7-Gipfel eine zentrale Rolle gespielt habe. Es sei ein "wichtiger Hebel", dass sich die sieben Teilnehmerstaaten verpflichtet hätten, in diesem Bereich voranzukommen. National sei es außerdem gelungen, zusammen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium eine Einigung im Hinblick auf die Natura 2000-Gebiete und den Einsatz von Schlepp- und Stellnetzen zu erzielen. Diese Einigung müsse nun mit den anderen Anrainerstaaten abgestimmt werden. Die Nitrat-Richtlinie betreffend seien noch Abstimmungen mit dem Landwirtschaftsministerium und der EU-Kommission notwendig. Die Bundesregierung wolle aber "so schnell wie möglich" eine Einigung erzielen, versicherte Pronold, da die Senkung der Nitratbelastung von zentraler Bedeutung sei.

*

2. Beschluss zu Kooperation verschoben

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/SCR) Der Beschluss zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4347) zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Strafsachen wird verschoben. Die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz stimmten am Mittwochmorgen auf Bitten von Vertretern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einer kurzfristigen Verschiebung zu. Eigentlich hätte der Entwurf am morgigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beraten werden sollen. Hintergrund des Aufschiebewunsches ist weiterer Informationsbedarf. Die Vorhaben soll voraussichtlich nächste Woche abschließend beraten werden.

Mit dem Gesetz sollen drei EU-Rahmenbeschlüsse (RB) umgesetzt werden: der RB Freiheitsstrafe (2008/909/JI), der RB Bewährungsüberwachung (2008/947/KI) und - in Teilen - der RB Abwesenheitsentscheidungen (2009/299/JI). Demnach soll künftig für die Bundesrepublik die Pflicht bestehen, eine im EU-Ausland verhängte freiheitsentziehende Sanktion zu vollstrecken, wenn ein deutscher Staatsbürger betroffen ist, der entweder seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat oder verpflichtet ist, dorthin auszureisen. Das gilt auch für Strafen, die gegen Ausländer verhängt worden sind, die ihren rechtmäßig gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben. Analog sollen zudem die deutschen Behörden auch die Überwachung von im Ausland verhängten Bewährungsmaßnahmen übernehmen beziehungsweise - im Verhältnis zu EU-Staaten - dazu verpflichtet werden können.

Anlässlich der Umsetzung der Rahmenbeschlüsse plant die Bundesregierung zudem, aus "humanitären Erwägungen und aufgrund der Fürsorgepflicht des Staates" auch die Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen zu übernehmen, wenn diese über das nach deutschem Recht angedrohte Höchstmaß hinausgehen. Das soll unter bestimmten Umständen auch gelten, wenn in dem betreffenden Verfahren im Ausland bestimmte rechtstaatliche Mindestgarantien verletzt worden sind. Voraussetzung ist die Einwilligung des Verurteilten. Die Vollstreckung der Sanktion kann nicht übernommen werden, wenn sie gegen die "wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung verstoßen", schreibt die Bundesregierung in der Begründung.

*

3. Europa muss sich sehr anstrengen

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/ROL) Die Deutschen, aber auch die Europäer müssen sich anstrengen, um im internationalen Wettbewerb in Forschung und Innovation weiterhin konkurrieren zu können. Das war der Tenor in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Forschung zum "Europäischen Forschungsraum" am Mittwochvormittag im Berliner Paul-Löbe-Haus.

Professor Jean-Pierre Bourguignon, Präsident des Europäischen Forschungsrates (ERC), beschrieb, wie sich seit der Gründung des ERC im Jahr 2007 dieser zu einer zentralen Instanz im europäischen Forschungsraum entwickelt habe. Der ERC ist eine von der Europäischen Kommission eingerichtete Institution zur Finanzierung von grundlagenorientierter Forschung. Er wird von 2014 - 2020 über das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" finanziert. Die meisten Verträge zur Unterstützung von Forschungsprojekten habe mit 1000 Verträgen Großbritannien eingeworben, Deutschland liege mit 700 Abschlüssen dahinter. Der ERC fördere vor allem junge Wissenschaftler - und zwar in allen Fächern. Es würde "bahnbrechende Pionierforschung" gefördert, die wissenschaftliche Exzellenz sei das Auswahlkriterium.

Wolfgang Burtscher, stellvertretender Generaldirektor der Generaldirektion Forschung und Innovation der EU-Kommission, ging in seinem Statement auf den internationalen Raum ein. Europa liege in seiner Wettbewerbsfähigkeit in Forschung und Innovation hinter Südkorea, China hole permanent auf. "Wir müssen uns sehr anstrengen, um mithalten zu können", mahnte er. Die Synergieeffekte gerade von "Horizont 2020" müssten stärker genutzt werden. Forschungsergebnisse und Wissen müssten viel mehr als bisher grenzüberschreitend ausgetauscht werden. Ziel ist es, einheitliche Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation in Europa zu schaffen. Damit soll die Fragmentierung der Forschungslandschaft überwunden werden.

Professor Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), machte darauf aufmerksam, dass es auf europäischer Ebene nach wie vor keine richtige "Road Map" gebe. Viele europäische Länder, vor allem des Südens, würden nicht das vereinbarte Drei-Prozent-Ziel des Bruttoinlandsproduktes für Forschung und Innovation auszugeben, einhalten. Sie würden immer häufiger lediglich zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes für Bildung und Forschung veranschlagen. Ferner appellierte er an die Forschungsgemeinschaft, Forschung und Bildung nicht voneinander zu trennen. "Das ist aus Sicht der Universitäten einfach Unsinn", sagte Hippler.

Der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel (CDU) sagte, dass die Bundesregierung die stärkere Verzahnung von nationalen, bilateralen und europäischen Forschungsmaßnahmen unterstützen würde, aber man die internationale, globale Ebene im Auge haben müsste. Zudem lobte er die Arbeit des ERC und sagte, dass die wissenschaftliche Autonomie in der Wissenschaftspolitik ein hohes Gut sei, das unbedingt erhalten bleiben müsste.

*

4. Speicherung von Vorratsdaten

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) In der Bundesrepublik sollen künftig wieder Telekommunikationsverkehrsdaten sämtlicher Bürger verdachtsunabhängig gespeichert werden. Nun liegt auch der Gesetzentwurf der Regierungskoalition (18/5088) vor. Die Bundesregierung hatte einen annähernd gleichlautenden Entwurf bereits dem Bundesrat zugeleitet. Demnach sollen Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter verpflichtet werden, sogenannte Verkehrsdaten zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten, die bei der Nutzung von Mobildiensten anfallen, sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Der Gesetzentwurf soll am Freitag in erster Lesung beraten werden. Auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/4971) zum selben Thema steht auf der Tagesordnung.

Unter Verkehrsdaten werden laut dem Gesetzentwurf jene Daten verstanden, die bei der Telekommunikation anfallen, zum Beispiel die Rufnummern bei der Telefonie, die im Internet genutzte IP-Adresse oder der Standort, wenn ein Mobilgerät für beispielsweise den Versand einer SMS genutzt wird. Ausgenommen sind Daten zur E-Mail-Kommunikation. Nicht gespeichert werden zudem die Inhalte der Kommunikation.

Begründet wird das Vorhaben damit, dass Verkehrsdaten bei der Aufklärung schwerer Straftaten und bei der Gefahrenabwehr ein "wichtiges Hilfsmittel" seien. Da derzeit keine Speicherpflicht existiere und Anbieter Verkehrsdaten, zum Beispiel für Abrechnungszwecke, unterschiedlich lang vorhielten, bestehe eine "Lücke bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr". Dies sei mit der "Bedeutung, die einer effektiven Strafverfolgung zukommt, nur schwer zu vereinbaren", heißt es in dem Entwurf.

Ein 2007 in Kraft getretenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die für das alte Gesetz grundlegende EU-Richtlinie wurde 2014 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. Um die Vorgaben seitens des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen, seien nun eine deutlich kürzere Speicherfrist - im alten Gesetz waren es sechs Monate - und ein enge Begrenzung der Zugriffsmöglichkeiten seitens staatlicher Behörden vorgesehen, heißt es in der Begründung. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass auf die verpflichtend zu speichernden Daten im Allgemeinen nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten, etwa Terrorismus und Kinderpornographie, und nach Vorlage bei einem Richter zugegriffen werden darf. Die Erstellung von Bewegungsprofilen aufgrund von Standortdaten soll ausschlossen sein. Daten von Berufsgeheimnisträgen, zum Beispiel Rechtsanwälten, sollen zwar gespeichert, aber nicht verwendet werden dürfen.

Der Gesetzentwurf zieht zudem vor, einen neuen Straftatbestand der Datenhehlerei einzuführen. Demnach soll bestraft werden können, wer anderen illegal beschaffte, nichtöffentliche Daten zugänglich macht. Ausnahmen sind unter anderem für den Ankauf von Steuerdaten durch Finanzbehörden vorgesehen.

*

5. URENCO-Experten bei Iran-Verhandlungen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verteidigt die Einladung von Anreicherungsexperten der Firma URENCO als Berater bei den Verhandlungen zum iranischen Nuklearprogramm. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stünden die iranischen Anreicherungsfähigkeiten, sowie deren künftige Beschränkung, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/5036) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4836). "In diesem Zusammenhang galt und gilt es, hochkomplexe technische Detailfragen zum iranischen Anreicherungsprogramm, insbesondere zur Gasultrazentrifugentechnologie zu klären." Die Beantwortung dieser Fragen diene dazu, entsprechende technisch tragfähige Vorschläge im Interesse einer umfassenden Lösung auszuarbeiten. "Da das Auswärtige Amt nicht über ausreichend eigene Expertise auf diesem Gebiet verfügt, wurden Experten der URENCO-Tochter ETC hinzugezogen, die auf dem Gebiet der Entwicklung von Gaszentrifugen weltweit führend ist", schreibt die Bundesregierung. Die Experten hätten "am Rande der Verhandlungen" der Delegation beratend zur Seite gestanden, eine direkte Beteiligung an den "E3+3"-Verhandlungen mit dem Iran "fand zu keinem Zeitpunkt statt".

Die Bundesregierung betont, dass sich die "E3+3"-Staaten (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien und Deutschland) und der Iran 2013 in Genf auf einen ersten Schritt zur Lösung des Nuklearstreits einigen konnten. "Mit dem Genfer Aktionsplan konnte der Ausbau des iranischen Atomprogramms gestoppt und in Teilen rückgängig gemacht werden." Im Gegenzug hätten die Europäische Union (EU) und die USA Sanktionen in Teilbereichen suspendiert. Mit Inkrafttreten des Aktionsplans 2014 habe sich die Möglichkeit zu Verhandlungen über eine umfassende Lösung im Nukleardossier ergeben. "Am 2. April 2015 haben sich E3+3 und Iran in Lausanne auf Eckpunkte einer umfassenden Vereinbarung geeinigt. Vereinbart wurden umfangreiche Beschränkungen für das iranische Nuklearprogramm und weitreichende Transparenzmaßnahmen für bis zu 25 Jahre." Im Gegenzug könnten Sanktionen der EU, der USA und der Vereinten Nationen gelockert werden. Vor diesem Hintergrund soll bis zum Ende Juni 2015 der Text einer umfassenden Vereinbarung mit technischen Annexen ausgearbeitet werden, der anschließend durch den UN-Sicherheitsrat indossiert werden soll.

*

6. Salzburg Forum thematisiert

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Deutschland ist kein Mitgliedstaat des sogenannten "Salzburg Forums" (SF). Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5049) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4918) hervor. Darin schrieben die Fragesteller, das Forum sei dem Innenministerium Österreichs zufolge eine von diesem initiierte "mitteleuropäische Sicherheitspartnerschaft".

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, ist nach ihrer Kenntnis die Intention des SF, "die 'Westbalkan-Partner' im Rahmen von Gestaltung, Prävention und Reaktion stärker im Kampf gegen den Terrorismus einzubeziehen". Hierfür sollten "starke Partnerschaften" zwischen der Europäischen Union und dem Westbalkan entstehen und Kommunikationsstrategien zur Förderung von Toleranz, Respekt, Nicht-Diskriminierung,

Grundfreiheiten und Solidarität sowie der intra-religiöse Dialog gefördert werden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 291 - 10. Juni 2015 - 12.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang