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BUNDESTAG/5093: Heute im Bundestag Nr. 294 - 10.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 294
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. Juni 2015, Redaktionsschluss: 14.30 Uhr

1. Grünes Licht für IT-Sicherheitsgesetz
2. Streibeilegung im Verbraucherbereich
3. 100 Millionen Euro für humanitäre Hilfe


1. Grünes Licht für IT-Sicherheitsgesetz

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für das von der Bundesregierung angestrebte IT-Sicherheitsgesetz freigemacht. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete das Gremium mit der Koalitionsmehrheit den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4096) in modifizierter Fassung. Zuvor hatte der Ausschuss mit dem gleichen Stimmenverhältnis einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag angenommen.

Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Systeme) in Deutschland verbessern. Die Vorlage enthält unter anderem Anforderungen an die IT-Sicherheit sogenannter "Kritischer Infrastrukturen", also der Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von zentraler Bedeutung sind. Deren Betreiber sollen dem Entwurf zufolge künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden. Die beim BSI zusammenlaufenden Informationen sollen dort ausgewertet und den Betreibern zur Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden. Die Betreiber leisteten insoweit durch die Meldepflicht einen eigenen Beitrag zur IT-Sicherheit und bekämen "ein Mehrfaches an Informationen und Know-how zurück", heißt es in der Vorlage. Gleichzeitig werde die Beratungsfunktion des BSI in diesem Bereich gestärkt.

Um den Schutz der Bürger zu verbessern, sollen die Telekommunikationsanbieter laut Entwurf verpflichtet werden, IT-Sicherheit "nach dem Stand der Technik" zu gewährleisten. Zudem sollen sie IT-Sicherheitsvorfälle, die zu einem unerlaubten Zugriff auf Systeme der Nutzer oder einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit führen können, unverzüglich über die Bundesnetzagentur an das BSI melden und betroffene Nutzer über bekannte Störungen informieren, die durch Schadprogramme auf den datenverarbeitenden System der Nutzer hervorgerufen werden.

Ferner soll der Anteil des BSI an der Erstellung des Sicherheitskatalogs für Telekommunikationsnetzbetreiber der Vorlage zufolge ausgebaut werden. Zudem soll das Bundeskriminalamt "im Bereich Cyberkriminalität angesichts der zunehmenden Zahl von IT-Angriffen gegen Bundeseinrichtungen und gegen bundesweite Kritische Infrastrukturen in seinen Rechten gestärkt" werden.

Mit dem Änderungsantrag sollen die Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Sicherung ihrer Systeme, Komponenten und Prozesse stärker als bisher auf die Einhaltung des Standes der Technik verpflichtet werden. Ferner sollen dem Antrag zufolge in dem Gesetz unter anderem Bußgeldvorschriften festgeschrieben werden.

Die CSU/CSU-Fraktion wertete den Gesetzentwurf als "wichtigen Schritt zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland". Sie verwies auf die Notwendigkeit, mehr zum Schutz der IT-Infrastruktur zu unternehmen. Dabei konzentriere man sich in dem Gesetzentwurf auf die kritische Infrastruktur.

Die SPD-Fraktion sprach von einem "guten Gesetz", das europaweit sehr beachtet werde, weil Deutschland als eines der ersten Länder diesen Weg gehe. Sie hob zudem hervor, dass der Änderungsantrag auch eine Evaluation der Neuregelung nach vier Jahren unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen vorsieht.

Die Fraktion Die Linke plädierte dafür, in das Gesetz ein "Verbot des kommerziellen Handels mit Sicherheitslücken" aufzunehmen. Ein grundsätzliches Problem sei, wie man das BSI "aufstellen" wolle. Es stelle sich die Frage, ob das Bundesamt nicht "unabhängig gestellt" werden solle.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte die schwarz-rote Koalition auf, den Gesetzentwurf noch einmal zu überdenken. Der Begriff "IT-Sicherheitsgesetz" sei eine "Falsch-Etikettierung" der Vorlage. Deren Vorschriften reichten zur Lösung des Problems nicht aus. Auch komme der Gesetzentwurf mindestens fünf Jahre zu spät.

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2. Streibeilegung im Verbraucherbereich

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) In der Bundesrepublik soll künftig ein branchenübergreifendes Modell für alternative Streitbeilegung im Verbraucherangelegenheiten etabliert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD (18/5089) vor, mit dem vorrangig europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden sollen. Der Entwurf wird am Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten.

Ziel der grundlegenden EU-Richtlinien und des Gesetzentwurfes ist es, Verbrauchern eine Alternative zum Rechtsweg bei Streitigkeiten bezüglich Kauf- und Dienstleistungsverträgen zu geben. Mit dem einzuführenden Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) sollen Kriterien und grundlegende Verfahrensmodalitäten zur Anerkennung der Streitschlichtungsstellen festgelegt werden. So soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass die Stellen unabhängig und unparteilich agieren. Zudem soll sowohl für Verbraucher als auch Unternehmen das Prinzip der freiwilligen Beteiligung gelten.

In der Gesetzesbegründung wird darauf hingewiesen, dass die damit zu schaffenden Schlichtungsstellen die "streitvermeidenden bzw. konfliktlösende Beratungs- und Vermittlungstätigkeit" anderer Akteure nicht verdrängen oder behindern sollen. Diese Tätigkeiten würden in vielen verbrauchrelevanten Bereichen schon durch Beratungsstellen oder Interessenverbände wahrgenommen, die Schlichtungsstellen sollen als Ergänzung dienen.

Laut Gesetzesbegründung werden grundsätzlich die Länder für die Anerkennung solcher Stellen zuständig sein. Zudem sollen die Länder eigene Universalschlichtungsstellen einrichten, die nachrangig tätig werden sollen, wenn für eine bestimmte Branche keine nicht-staatliche Stelle existiert. Zudem soll das Bundesamt für Justiz als innerstaatliche Stelle benannt werden, die "für Verbraucher, Unternehmen und Streitbeilegungsstellen in grenzübergreifenden Konflikten aus online geschlossenen Verträgen zur Verfügung steht", heißt es in dem Entwurf.

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3. 100 Millionen Euro für humanitäre Hilfe

Haushalt/Unterrichtungen

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesfinanzminister hat in den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 1,64 Milliarden Euro zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/5064) hervor. Davon wurden allein 100 Millionen Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland notwendig. Die überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen beliefen sich im gleichen Zeitraum danach auf 178,64 Millionen Euro.

In den ersten drei Monaten diesen Jahres betrugen die über- und außerplanmäßigen Ausgaben laut einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/5065) insgesamt 11,98 Millionen Euro. Die überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen summierten sich im ersten Quartal dieses Jahres auf 64,8 Millionen Euro.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 294 - 10. Juni 2015 - 14.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2015

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