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BUNDESTAG/5119: Heute im Bundestag Nr. 320 - 18.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 320
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 18. Juni 2015, Redaktionsschluss: 09.20 Uhr

1. BND-Chef will neue Rechtsgrundlage
2. Pkw-Maut: Zweifel an EU-Konformität
3. Gründungen in Deutschland
4. Verbraucherschutz bei der BaFin


1. BND-Chef will neue Rechtsgrundlage

1. Untersuchungsausschuss (NSA)

Berlin: (hib/wid) Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) Gerhard Schindler möchte die Zuständigkeiten seiner Behörde bei der Überwachung des internationalen Datenverkehrs gesetzlich genauer geregelt wissen. "In etlichen Bereichen müssen wir Rechtsgrundlagen schaffen, die klarer und besser definiert sind", sagte Schindler vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA"). Er war dort zum zweiten Mal als Zeuge geladen. Bereits am 21. Mai hatte Schindler mehrere Stunden lang ausgesagt, doch hatte der Ausschuss aus Zeitgründen die Vernehmung nicht zu Ende führen können.

Klarstellungsbedarf sieht der BND-Chef unter anderem da, wo seine Behörde von Standorten im Inland aus den Datenverkehr ausländischer Teilnehmer beobachtet. Nach geltendem Recht hat der BND in Deutschland keine Zuständigkeit. Schindler ist allerdings der Meinung, dass die Abhöranlage in Bad Aibling, die hauptsächlich satellitengestützte Kommunikation im Nahen und Mittleren Osten überwacht, von dieser Einschränkung nicht betroffen ist. Der Geltungsbereich des deutschen Datenschutzes ebenso wie des BND-Gesetzes erstrecke sich schließlich nicht auf den Weltraum. Das sei, erläuterte Schindler, die "gelebte Rechtspraxis im BND", wie er sie bei seinem Amtsanritt im Januar 2012 vorgefunden habe.

Der Geheimdienstchef bekräftigte zudem seine Auffassung, dass der BND sich keines Rechtsverstoßes schuldig mache, wenn er Ziele im europäischen Ausland ausspähe, setzte freilich hinzu: "Dass wir über Rechtsfragen diskutieren, heißt nicht, dass wir es machen." Das BND-Gesetz unterscheide lediglich zwischen Inländern sowie in Deutschland lebenden Ausländern, die vor Nachstellungen seiner Behörde geschützt seien, und Ausländern, für die dies nicht gelte, ob es sich nun um Bürger der Europäischen Union oder andere handele.

Auch aus der EU-Grundrechtecharta sei keine Verpflichtung des deutschen Geheimdienstes abzuleiten, Bürger von EU-Staaten unbehelligt zu lassen. Die Charta gelte lediglich für Organe der Europäischen Union, nicht aber für die Tätigkeit einer nationalen Behörde. Ebenso wenig biete die Europäische Menschenrechtskonvention eine Handhabe, denn diese sei von den Vertragsstaaten lediglich auf deren eigenem Territorium zu befolgen. Freilich hatte Schindler im November 2013 eine mündliche Weisung erlassen, der BND möge in seiner Tätigkeit auf europäische Interessen Rücksicht nehmen. Zu der Frage, ob dies zuvor nicht der Fall gewesen sei, mochte der Geheimdienstchef sich nicht äußern; sie gehöre nicht zum Untersuchungsauftrag des Ausschusses.

In der Befragung kamen auch die Bemühungen zur Sprache, mit den USA ein "No-Spy-Abkommen" zu erzielen, nachdem der frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowdon im Sommer 2013 mit Enthüllungen über Aktivitäten des US-Geheimdienstes in Deutschland Furore gemacht hatte. Bei einem Besuch in Washington im August 2013 habe ihm der Chef der National Security Agency (NSA) eine solche Vereinbarung von sich aus angeboten, berichtete Schindler. Er selbst habe einen solchen Vorschlag überhaupt nicht erwartet.

"Ich persönlich habe das sehr enthusiastisch gemacht", sagte Schindler. "Ich war fasziniert von der Vorstellung, dass zwei Dienste das machen. Ich hatte eine sehr gutes Gefühl, dass wir das auf der Ebene von BND und NSA hinbekommen." Mehrere Wochen lang seien beide Seiten mit Begeisterung und Optimismus bei der Sache gewesen. Zu einem jähen Stimmungsumschwung sei es Mitte November 2013 gekommen, als erstmals die Rede von einem völkerrechtlichen Vertrag statt von einer Vereinbarung zwischen zwei Geheimdiensten gewesen sei.

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2. Pkw-Maut: Zweifel an EU-Konformität

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Berlin: (hib/JOH) Abgeordnete verschiedener Fraktionen haben am Mittwoch im Europaausschuss Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit der jüngst beschlossenen Pkw-Maut geäußert. In Anwesenheit von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), aus dessen Haus das Pkw-Maut-Gesetz kommt, verwies eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf zahlreiche Gutachten, die zu dem Schluss gekommen seien, dass die Regelung nicht europarechtskonform sei. Vertreter von Linksfraktion und SPD fragten Dobrindt, wie er verhindern wolle, dass die Kosten für die Maut an den deutschen Bürgern hängen bleiben, falls ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof Erfolg haben sollte. Dies könne dazu führen, dass die deutschen Autofahrer zwar ab 1. Januar 2016 Mautgebühren zahlen müssten, jedoch nicht wie geplant im Gegenzug über die Kfz-Steuer entlastet würden, fürchteten sie.

Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hält auch Dobrindt für wahrscheinlich, wie er im Ausschuss erklärte. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte erst vor wenigen Tagen in einem Zeitungsinterview betont, dass Brüssel "erhebliche Zweifel" daran habe, dass das Gesetz das Prinzip der Nicht-Diskriminierung erfülle. Dobrindt betonte jedoch, dass er einem möglichen Verfahren mit Gelassenheit entgegenblicke, da das Gesetz zuvor gründlich auf seine europarechtliche Konformität geprüft worden sei. Er äußerte zudem Unverständnis darüber, warum die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland nicht möglich sein solle, während eine solche Abgabe in vielen anderen EU-Staaten bereits Realität sei. Zudem stellte Dobrindt klar, dass der Europäische Gerichtshof nicht die Kompetenz habe, über die Frage der deutschen Kfz-Steuer zu entscheiden. Dies könne ausschließlich der Bundestag.

Dobrindt berichtete dem Europaausschuss außerdem über anstehende und laufende europäische Verkehrs- und Infrastrukturprojekte wie den Ausbau der digitalen Infrastruktur und der transeuropäischen Verkehrsnetze sowie die Maßnahmen gegen Schienenlärm durch Güterzüge. So wolle die Bundesregierung den Betrieb von lauten Güterwägen ab dem Jahr 2020 verbieten, kündigte er an. Sie dränge auch darauf, dass die EU-Kommission das Thema ebenfalls ambitioniert angehe. Abgeordnete der Grünen sowie der Unionsfraktion lobten diese Bemühungen und verwiesen unter anderem auf die Probleme im Oberrheintal, wo die Anwohner besonders stark von Schienenlärm betroffen sein.

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3. Gründungen in Deutschland

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über Gründungen in Deutschland will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/5153) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Gründungen es seit 2003 in Deutschland gibt und wie hoch der Anteil der Frauen dabei ist. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, welche Erkenntnisse sie über Existenzgründungen behinderter Menschen hat.

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4. Verbraucherschutz bei der BaFin

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Kollektiver Verbraucherschutz als neues Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5152). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, was die BaFin unter kollektiven Verbraucherinteressen versteht und welche organisatorischen Veränderungen sich durch das neue Aufsichtsziel bei der BaFin ergeben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 320 - 18. Juni 2015 - 09.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2015

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