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BUNDESTAG/5212: Heute im Bundestag Nr. 412 - 19.08.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 412
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 19. August 2015, Redaktionsschluss: 10.20 Uhr

1. Pakt für Forschung und Innovation
2. Keine Exportbürgschaften für Kleinwaffen
3. Lage der Jesiden im Nordirak


1. Pakt für Forschung und Innovation

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Der Pakt für Forschung und Innovation (PFI) betrifft nicht nur die vereinbarten jährlichen Aufwüchse sondern die Gesamt-Budgets der Forschungsorganisationen. Entsprechend ist die Frage nach detaillierter Verteilung der Aufwüchse nach Instituten, Budgetarten, Kostenarten, Technologiebereichen und sozioökonomischen Forschungszielen nicht Teil der Monitoring-Berichterstattung, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5761) auf die Kleine Anfrage der Linken (18/5510).

Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage um eine Bewertung des PFI gebeten. Im Dezember 2014 hatten sich Bund und Länder zum dritten Mal auf eine Fortschreibung des PFI für den Zeitraum von 2016 bis 2020 geeinigt. In dieser Phase sollen die Wissenschaftsorganisationen laut der Linken einen jährlichen Aufwuchs ihrer Grundfinanzierung von 3 Prozent erhalten. Das entspreche insgesamt einer Summe von 3,9 Milliarden Euro. Getragen werde der Aufwuchs vom Bund.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz gewährleistet werde, dass größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Mittel durch Deckungsfähigkeit zwischen Betriebsansätzen und Investitionsansätzen ermöglicht werden soll. Aufgrund dessen sei es nicht möglich, die jährlichen Budgetänderungen ausschließlich auf den Pakt für Forschung und Innovation zurückzuführen.

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2. Keine Exportbürgschaften für Kleinwaffen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat bis heute keine staatlichen Exportgarantien (Hermesdeckungen) für Kleinwaffen übernommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5702) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5512) mit. Zudem würden die Exportkontrollvorschriften und deren Anwendung laufend überprüft. Das Motiv für die Verabschiedung der "Kleinwaffengrundsätze" der Bundesregierung sei vor allem das besondere Weiterleitungsrisiko bei Kleinwaffen gewesen (in großen Stückzahlen vorhanden, verhältnismäßig leicht abzuzweigen und unerkannt weiterzugeben). Zudem habe die Tatsache eine Rolle gespielt, dass bei bewaffneten Konflikten diese Waffen für die höchste Anzahl von Toten und Verwundeten verantwortlich sei.

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3. Lage der Jesiden im Nordirak

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Der am 3. August 2014 begonnene Überfall der Terrorganisation "Islamischer Staat" (IS) auf die Region Sindschar im Nordirak und das folgende Massaker an den dort lebenden Jesiden sowie die Verschleppung tausender jesidischer Frauen und Mädchen erfüllt möglicherweise den Tatbestand des Völkermords sowie auch die Tatbestände von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Laut einem Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) an den VN-Menschenrechtsrat vom 13. März 2015 lägen entsprechende Anzeichen vor, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/5723) auf eine Kleine Anfrage (18/5470) der Fraktion Die Linke.

Die Bundesregierung stehe in regelmäßigem Austausch mit jesidischen und nichtjesidischen Interessenvertretern zu diesem Thema, heißt es darin weiter. Zudem versichert sie, sich dafür einsetzen zu wollen, dass sich die Täter in einem fairen Verfahren vor einem unabhängigen nationalen oder internationalen Gericht für ihre Taten verantworten müssen.

Zwar hätten die Peschmerga der Regierung der Region Kurdistan-Irak mit Unterstützung der US-geführten Anti-IS-Allianz und der irakischen Luftwaffe am 17. Dezember 2014 das zuvor von IS-Kämpfern eingeschlossene, westlich von Mosul gelegene Sindschar-Gebirge unter ihre Kontrolle bringen können, schreibt die Bundesregierung weiter. Dennoch verfüge der IS südlich des Gebirges weiter über hinreichend Raum, um über Nebenstrecken eine Verbindung nach Syrien zu sichern. Die Stadt Sindschar selbst sei weiterhin umkämpft, die humanitäre Lage in der nordirakischen Region nach wie vor angespannt.

Schätzungen gingen davon aus, dass weiterhin rund 1.200 bis 1.350 Familien in dem Gebiet leben. Etwa 3.000 Jesidinnen und Jesiden könnten sich laut OHCHR noch in der Gewalt des IS befinden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 412 - 19. August 2015 - 10.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2015

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