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BUNDESTAG/5227: Heute im Bundestag Nr. 427 - 01.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 427
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 01. September 2015, Redaktionsschluss: 14.46 Uhr

1. Bezahlungen von Schleusungen
2. Vertrauensstelle der Bundespolizei
3. Partei Der dritte Weg
4. Tätigkeit für türkische Geheimdienste
5. Nutzung von Heeres-Drohnen bis 2020
6. Externe Firmen betreuen Waffensysteme
6. Fragen zur Vorratsdatenspeicherung
7. Unterrichtung zu Rüstungsexporten


1. Bezahlungen von Schleusungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bezahlung der Schleusung von Migranten ist ein Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (18/5747) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5647). Wie die Regierung darin ausführt, erfolgt diese Bezahlung analog der Schleusung selbst in Etappen. Generell lägen die Kosten von Schleusungen je nach Herkunftsland sowie Schleusungsroute und -art im Bereich von drei- bis fünfstelligen Euro-Beträgen.

Der Zeitpunkt der Bezahlung differiere wie auch die Kosten und die Zahlungsart sehr stark, heißt es in der Antwort weiter. Zum Teil werde nach erfolgter Schleusung beziehungsweise nach jeder Schleusungsetappe gezahlt, um sich vor Betrug zu schützen. Zahlungen vor Antritt der Schleusungen seien ebenso üblich. Sollten dem Flüchtling nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, komme es vor, dass die bereits im Ausland befindliche Verwandtschaft für die Schleusung aufkommt. In manchen Fällen arbeiteten die Geschleusten die entstandenen Kosten im Zielland ab.

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2. Vertrauensstelle der Bundespolizei

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die im Bundespolizeipräsidium geschaffene "Vertrauensstelle der Bundespolizei" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/5726) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5616). Wie die Regierung darin ausführt, bestehen bereits verschiedene inner- und außerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten, um ein individuelles Fehlverhalten von einzelnen Polizeivollzugsbeamten in einem unabhängigen Verfahren rechtlich überprüfen zu lassen. Gleichwohl habe die Bundespolizei nach den Vorwürfen von Misshandlungen bei der Bundespolizeiinspektion Hannover im Bundespolizeipräsidium die "Vertrauensstelle der Bundespolizei" geschaffen, die dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums unterstellt ist. Sinn und Zweck der Vertrauensstelle bestehe darin, die Eingaben von Mitarbeitern vertraulich zu behandeln und deren Anonymität zu wahren.

Seit ihrer Einrichtung am 27. Mai dieses Jahres haben sich den Angaben zufolge an die Vertrauensstelle bis zum 13. Juli 16 Mitarbeiter sowie eine Bürgerin gewandt. Die Hinweise an die Vertrauensstelle beinhalteten unter anderem allgemeine Fragen zum Verfahrensablauf der neu eingerichteten Vertrauensstelle, konkrete Anliegen zu vertraulichen Personalangelegenheiten oder "Sachverhalte mit möglicher disziplinar- beziehungsweise strafrechtlicher Relevanz".

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3. Partei Der dritte Weg

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die im September 2013 gegründete Partei "Der dritte Weg" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/5725) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5619). Danach waren die Mitglieder dieser Partei zuvor vornehmlich in der NPD aktiv oder stammen aus der neonazistischen Szene wie insbesondere dem im Juli 2015 vom bayerischen Innenministerium verbotenen Kameradschaftsnetzwerks "Freies Netz Süd".

Derzeit verfügt die Partei "Der dritte Weg" über etwa 200 Mitglieder, wie es in der Antwort weiter heißt. Seit Herbst 2014 beschäftigt sich den Angaben zufolge eine vom Bundesamt für Verfassungsschutz eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Partei. Ansatzpunkte für rechtsterroristische Aktivitäten oder Organisationsformen liegen der Bundesregierung laut Vorlage im Zusammenhang mit der Partei nicht vor.

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4. Tätigkeit für türkische Geheimdienste

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Seit dem Jahr 2010 sind von deutschen Behörden insgesamt vier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste geführt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5742) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes in Deutschland" (18/5646) hervor. Danach wurden drei der Verfahren nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. In einem Verfahren gegen drei Angeklagte sei im Mai 2015 Anklage zum Oberlandesgericht Koblenz wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben worden.

Wie die Bundesregierung ausführt, hat eine Anklageerhebung dann zu erfolgen, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten. Dies sei " in dem zum Oberlandesgericht Koblenz angeklagten Verfahren" der Fall gewesen. Andernfalls werde das Verfahren gemäß Paragraf 170 Absatz 2 StPO eingestellt.

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5. Nutzung von Heeres-Drohnen bis 2020

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die planmäßige Nutzungsdauer der vom Heer verwendeten Aufklärungsdrohnen vom Typ LUNA und KZO endet 2020. Um die Fähigkeitslücke wieder zu schließen, würden derzeit mehrere Möglichkeiten geprüft, darunter eine Verlängerung der Nutzungsdauer, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5810) auf eine Kleine Anfrage (18/5583) der Fraktion Die Linke.

Als möglicher Systemnachfolger gilt die Drohne "HUSAR" (Hocheffizientes Unbemanntes System zur Aufklärung mittlerer Reichweite". Dieses potenzielle Nachfolgesystem besteht den Angaben zufolge aus einem unbemannten Kleinfluggerät, einer Bodengeräteausstattung für Start und Landung, einer Bodenkontrollstation sowie einer Wartungs- und Instandsetzungskomponente.

Das System soll zur luftgestützten Aufklärung bei bodengebundenen Operationen des Heeres für mittlere Reichweiten bis 100 Kilometer genutzt werden. Die Entscheidung, "HUSAR" zu realisieren, stehe aber noch aus.

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6. Externe Firmen betreuen Waffensysteme

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/PK) Zur Betreuung von Waffensystemen und Gerät im Auslandseinsatz greift die Bundeswehr auch auf zivile Mitarbeiter externer Firmen zurück. So befanden sich Mitte Juni 2015 insgesamt 29 Mitarbeiter von Rüstungsunternehmen zur Unterstützung in den Einsatzgebieten in Afghanistan und im Kosovo, wie aus der Antwort (18/5481) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/5113) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Die Firmenmitarbeiter kümmerten sich dort vornehmlich um die Instandsetzung von Fahrzeugen. 17 Firmenmitarbeiter waren zudem mit der Wartung und Instandhaltung der Aufklärungsdrone "Heron" in Afghanistan befasst und wurden auch bei Starts, Steig- und Reiseflügen des Systems eingesetzt.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, zahlte die Bundeswehr in den Jahren 2008 bis 2014 insgesamt rund 249 Millionen Euro an externe Unternehmen, die in den Einsatzgebieten für die Wartung, Instandsetzung und den Betrieb von Waffensystemen oder Gerät zuständig waren.

Daneben arbeitet die Bundeswehr im Auslandseinsatz mit weiteren externen Firmen zusammen, deren Schwerpunkte etwa bei der Verpflegung, Wäscherei oder der Wartung von Stromerzeugungsanlagen liegen. Hinzu kamen unter anderem Transport- und Telekommunikationsdienstleistungen, Bauleistungen sowie die Müllentsorgung.

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7. Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in veränderter Form ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5851). Die Fragesteller begehren unter anderem Auskunft über Konsultationsabläufe zwischen Bundesjustiz- und -innenministerium als auch zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission. Zudem stellen die Linken-Abgeordneten zahlreiche Frage zu technischen und juristischen Aspekten des Gesetzentwurfes (18/5088) sowie den finanziellen Folgen des Vorhabens für Telekommunikationsunternehmen.

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8. Unterrichtung zu Rüstungsexporten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Unterrichtungen des Bundestages über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates (BSR) werden "entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Beantwortung parlamentarischer Fragen zu Rüstungsexporten" künftig auch die beteiligten deutschen Unternehmen und das Gesamtvolumen des Geschäfts umfassen, soweit nicht im Einzelfall verfassungsrechtlich geschützte Interessen einer Veröffentlichung entgegenstehen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/5773) zu einer von ihr beschlossenen Neufassung der Geschäftsordnung des BSR hervor. Danach können verfassungsrechtlich geschützte Interessen beispielsweise dann einer Veröffentlichung entgegenstehen, "wenn sich aus der Nennung der Anzahl der Rüstungsgüter und des Gesamtvolumens der Einzelpreis berechnen ließe".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 427 - 1. September 2015 - 14.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2015

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