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BUNDESTAG/5248: Heute im Bundestag Nr. 448 - 11.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 448
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 11. September 2015, Redaktionsschluss: 09.21 Uhr

1. Zeuge: Kein Ausspähen europäischer Ziele


01. Zeuge: Kein Ausspähen europäischer Ziele

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) bestritten, dass Deutsche und Amerikaner bei der Überwachung des satellitengestützten Datenverkehrs in der Abhöranlage in Bad Aibling Erkenntnisse über europäische Ziele gewonnen und ausgewertet hätten. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem das tatsächlich vorgekommen sei, betonte der Zeuge T. B. bei seiner Befragung am Donnerstag. Der 54-jährige Mathematiker war vom November 2003 bis Oktober 2007 in Bad Aibling tätig. Anschließend war er bis 2014 in der BND-Zentrale für den Gesamtbereich der Technischen Aufklärung zuständig, also der Überwachung der satelliten- wie der kabelgestützten Kommunikation.

Aus den Anfangszeiten der Zusammenarbeit des BND mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) erinnerte sich T. B. an "erhebliche Diskussionen" über die Frage, welche Selektoren, also Suchmerkmale, in dem gemeinsamen Überwachungsprogramm zum Einsatz kommen dürfen. Beide Seiten seien sich einig gewesen, dass die Interessen der jeweils anderen dabei unbedingt gewahrt werden mussten. Dies sei auch der Kern der Kooperationsvereinbarung gewesen, auf der die Zusammenarbeit beruhte.

Es habe deshalb bis 2005 gedauert, bevor de erste Lieferung von Selektoren, deren Verwendung der NSA am Herzen lag, in Bad Aibling eintraf. Sie sei in der BND-Zentrale "intensivst geprüft worden". Dabei sei es aus deutscher Sicht vor allem um den Schutz deutscher Grundrechtsträger vor einer Ausspähung, gegangen, die dem in Artikel 10 Grundgesetz garantierten Brief- und Fernmeldegeheimnis zuwiderliefe; verkürzt ist die Rede von der "G10-Problematik".

Ende 2005, berichtete T. B., sei der mit der Betreuung der Selektorendatenbank in Bad Aibling befasste Mitarbeiter W. O. auf ihn zugekommen und habe mitgeteilt: "Ich habe da etwas, das ich nicht als G10 bewerte, bei dem ich aber trotzdem Bauchschmerzen habe, das freizugeben." Es habe sich um Daten der französischen Luftfahrtkonzerne EADS und Eurocopter gehandelt, die von der NSA in den Bestand der Suchbegriffe eingespeist worden seien. Diese Selektoren seien aber nie zum Einsatz gekommen, sondern "von uns rausgeworfen" worden, betonte T. B, der an ein Versehen der NSA glaubt. Der Vorgang sei "ein Fehler in deren Prozess" gewesen.

Die Entdeckung der beiden fragwürdigen Selektoren Ende 2005 sei eine Ausnahme gewesen. Später sei Vergleichbares nicht mehr aufgefallen, man habe "aber auch nicht danach gesucht". Bis 2012 waren in Bad Aibling NSA-Mitarbeiter stationiert, die die Abhörwünsche ihres Dienstes bereits im voraus auf Vereinbarkeit mit dem Kooperationsabkommen geprüft hätten, bevor sie an den BND weitergeleitet wurden. Nach dem Abzug der Amerikaner habe möglicherweise die Kontrolle an Effizienz eingebüßt. Bei einer Überprüfung des Selektorenbestandes im August 2013 wurden dann zahlreiche Suchmerkmale identifiziert und abgeschaltet, die sich gegen europäische Ziele richteten. Es sei aber nahezu ausgeschlossen, dass sie jemals eine praktische Rolle bei der Gewinnung von Erkenntnissen gespielt hätten, betonte T. B.

Er erklärte dies mit der schieren Menge des Datenflusses. In Bad Aibling würden 200 Nachrichtensatelliten überwacht, insgesamt 100.000 Kommunikationskanäle. Dies zwinge zu einer strikten Beschränkung, bei der die Priorität gewiss nicht auf der Beobachtung europäischer Ziele liege. Insgesamt betrage der Anteil verwertbarer Ergebnisse nur 0,5 Promille.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 448 - 1. September 2015 - 09.21 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2015

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