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BUNDESTAG/5249: Heute im Bundestag Nr. 449 - 11.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 449
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 11. September 2015, Redaktionsschluss: 11.13 Uhr

1. Zweites Pflegereformgesetz im Bundestag
2. Label auch für alte Heizgeräte
3. Drei Berliner Brücken nicht mehr sicher
4. 45 Brandenburger Brücken marode
5. Bundesrat will Zoll-Dienstsitze erhalten


1. Zweites Pflegereformgesetz im Bundestag

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Das zweite Pflegestärkungsgesetz liegt jetzt im Bundestag zur Beratung vor. Im vergangenen Jahr hatte das Parlament bereits den ersten Teil der großen Pflegereform mit umfassenden Leistungsverbesserungen gebilligt, die seit Anfang 2015 in Kraft sind. Mit dem zweiten Teil der Reform (18/5926) wird vor allem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.

Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut. Mit bis zu 500.000 neuen Anspruchsberechtigten wird in den nächsten Jahren gerechnet.

Nachteile für Alt-Pflegefälle soll es nicht geben. Finanziert wird die Reform durch eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) zum Jahresbeginn 2017. Dann sollen insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege bereit stehen. Die Beiträge sollen sodann bis 2022 stabil bleiben.

Mit der neuen Begutachtung werden nach Angaben der Bundesregierung körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Der künftig entscheidende Grad der Selbstständigkeit wird in sechs Kategorien gemessen, aus der sich eine Gesamtbewertung ergibt, darunter Mobilität, psychische Problemlagen, Selbstversorgung sowie Gestaltung des Alltagslebens. Zuerkannt werden je nach Pflegegrad unterschiedliche hohe ambulante Geldleistungen, ambulante Sachleistungen und stationäre Leistungsbeträge.

Die Hilfe setzt künftig schon dann an, wenn Pflegefälle noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf haben, aber etwa altersgerechte Wohnungsumbauten oder eine allgemeine Betreuung benötigen. In der vollstationären Pflege werden die Patienten finanziell entlastet, weil die Höhe des zu erbringenden Eigenanteils mit zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht mehr steigt. So zahlen Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf in Pflegeheimen den gleichen Eigenanteil, der sich aber zwischen den Heimen unterscheiden kann.

Wer schon Pflegeleistungen bekommt, wird mit dem Gesetz automatisch in das neue System integriert. Ein neuer Antrag auf Begutachtung ist nicht nötig. Wer Leistungen von der Pflegeversicherung bereits bekommt, erhält diese mindestens im selben Umfang weiter. So werden Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Aus Pflegestufe I wird also der Pflegegrad zwei. Menschen mit geistigen Einschränkungen kommen in den übernächsten Pflegegrad. So wird aus Pflegestufe 0 der Pflegegrad zwei.

Verbesserungen sind auch für pflegende Angehörige vorgesehen. So soll künftig die Pflegeversicherung für Helfer, die einen Patienten mit Pflegegrad zwei bis fünf mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause betreuen, Rentenbeiträge zahlen. Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad fünf betreut, erhält um 25 Prozent höhere Rentenbeiträge als bisher. Auch Angehörige, die sich um einen reinen Demenzfall kümmern, werden über die Rentenversicherung abgesichert.

Bei Menschen, die aus ihrem Beruf aussteigen, um Angehörige zu pflegen, bezahlt die Pflegeversicherung künftig die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer des Pflegeeinsatzes. Damit behalten diese pflegenden Angehörigen ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Schließlich müssen die Pflegekassen kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer anbieten.

Mit den Änderungen soll auch die Bürokratie eingedämmt werden. So soll den Pflegefällen das Gutachten des Medizinischen Dienstes zur Einstufung in einen Pflegegrad künftig automatisch zugehen. Vorgesehen ist auch eine Widerspruchsmöglichkeit. Die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes zur Hilfsmittelversorgung sollen von den Pflegekassen künftig gleich als Antrag gewertet werden, ohne erneute Prüfung.

Grundlegend überarbeitet werden laut Regierung die Regelungen zur Qualitätssicherung, das betrifft auch den sogenannten Pflege-TÜV. Zudem soll mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch die Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen überprüft und an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Die Pflege-Selbstverwaltung wird erstmals gesetzlich dazu verpflichtet, ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben.

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2. Label auch für alte Heizgeräte

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Verbraucher sollen motiviert werden, alte und ineffiziente Heizkessel durch neue und effiziente Anlagen auszutauschen. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (18/5925). Ziel der Änderung ist es, den Anwendungsbereich des nationalen Effizienzlabels auf gebrauchte Heizgeräte zu erweitern. Bisher mussten nur neue Geräte das Etikett haben. Vergeben wird das Label unter anderem von Heizungsinstallateuren, Schornsteinfegern und Gebäudeenergieberatern des Handwerks.

Die Bundesregierung verweist in dem Entwurf auf ihr Ziel, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent zu verringern. Der Gebäudebestand soll 2050 klimaneutral sein. Die in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritte würden jedoch für die Erreichung der nationalen Effizienzziele nicht genügen.

Im Gebäudebereich werden nach Angaben der Regierung knapp 40 Prozent der gesamten Endenergie verbraucht, davon die meiste Energie für Heizung. Derzeit seien über 70 Prozent der Heizgeräte ineffizient. Das durchschnittliche Alter der Anlagen liege bei 17,6 Jahren, 36 Prozent aller Geräte seien sogar älter als 20 Jahre. "Mit einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate von drei Prozent würde es im Hinblick auf die unsanierten Heizgeräte circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand erneuert ist", schreibt die Regierung. Daher sollen die Verbraucher mit den Labels über den Effizienzstatus ihrer alten Heizgeräte informiert werden, wodurch die Motivation der Verbraucher zum Austausch der Geräte erhöht werden soll. Erwartet wird, dass die Austauschrate um rund 20 Prozent auf 3,7 Prozent pro Jahr steigt. "Damit kann ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland geleistet werden", erwartet die Regierung.

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3. Drei Berliner Brücken nicht mehr sicher

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) In Berlin sind drei Brückenbauwerke von insgesamt 256 Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen in einem "ungenügenden Zustand". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5821) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5524) hervor. Bei diesen Brücken sind die Standsicherheit und/oder die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben.

Weitere neun Brücken an Bundesfernstraßen sind in Berlin in "nicht ausreichendem Zustand", heißt es weiter. An diesen Brücken müsse in "näherer Zukunft" eine Instandsetzungsmaßnahme geplant werden.

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4. 45 Brandenburger Brücken marode

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) In Brandenburg sind 13 Brückenbauwerke von insgesamt 1.391 Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen in einem "ungenügenden Zustand". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5822) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5525) hervor. Bei diesen Brücken sind die Standsicherheit und/oder die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben.

Weitere 32 Brücken an Bundesfernstraßen sind in Brandenburg in "nicht ausreichendem Zustand", heißt es weiter. An diesen Brücken müsse in "näherer Zukunft" eine Instandsetzungsmaßnahme geplant werden.

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5. Bundesrat will Zoll-Dienstsitze erhalten

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, dass sie dauerhaft an regionalen Dienstsitzen der Generalzolldirektion festhält. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/5770) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung (18/5294) werden namentlich die Standorte Bonn, Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt a.d.W. und Nürnberg erwähnt. Außerdem empfiehlt der Bundesrat, im Rahmen der Strukturreform die derzeitigen Grenzen der Hauptzollämter einer kritischen Prüfung zu unterziehen. So seien für die Stadt Hamburg drei Hauptzollämter zuständig, deren Grenzen durch das Stadtgebiet verlaufen und ein logistisches Hindernis darstellen würden.

In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, die Generalzolldirektion solle dauerhaft ihre Standorte an den Dienstsitzen der Bundesfinanzdirektionen behalten, "um die regionale Kompetenz und Erfahrung auf Ebene der Generalzolldirektion zu erhalten". Weitere Maßnahmen zur Optimierung der Struktur der Zollverwaltung würden laufend geprüft, erklärt die Regierung zum Hinweis auf die Zuständigkeiten der Hauptzollämter.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die bestehenden Strukturen der Zollverwaltung weiter verschlankt sowie Organisationsabläufe effizienter und effektiver gestaltet werden. Dazu soll eine Generalzolldirektion als Oberbehörde mit Sitz in Bonn eingerichtet werden. In der Generalzolldirektion sollen die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt werden. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, die bisherigen Mittelbehörden (Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost sowie das Zollkriminalamt) in die Generalzolldirektion zu integrieren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 449 - 11. September 2015 - 11.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2015

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