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BUNDESTAG/5397: Heute im Bundestag Nr. 597 - 12.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 597
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 12. November 2015, Redaktionsschluss: 09.39 Uhr

1. Digitalisierung in der Finanzwirtschaft
2. OSZE soll gestärkt werden
3. Energiekonzerne haften stärker
4. Regierung begrüßt Energiebeteiligungen
5. Versäumte Meldungen nach EEG


1. Digitalisierung in der Finanzwirtschaft

Ausschuss Digitale Agenda/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Moderne Technologien im Bereich der Finanzdienstleitungen- sogenannte FinTechs - sind im Kommen und machen den etablierten Banken Konkurrenz. Letztere fordern nun eine Gleichbehandlung im Bereich der Regulierung, wie während eines Fachgespräches im Ausschuss Digitale Agenda am Mittwoch deutlich wurde. "Der regulatorische Welpenschutz für FinTechs sollte beendet werden", forderte Georg Fahrenschon vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Wer gleiche Dienste anbiete, müsse sich auch den gleichen Regelungen unterwerfen, sagte er. Gebraucht würden identische Bedingungen für alle Marktteilnehmer.

Die gleiche Forderung erhob auch Andreas Krautscheid vom Bundesverband deutscher Banken. Krautscheid räumte ein, das es noch bis vor zwei Jahren erhebliche Skepsis gegenüber FinTechs gegeben habe. "Heute spielen sie eine wichtige Rolle, sowohl als Mitbewerber als auch als Partner", sagte er und betonte, die Banken seien offen für Kooperationen. Vorteile hätten schließlich beide Varianten. So stünden Banken noch immer für eine Kunden-Bank-Beziehung, die oft schon langjährig sei und für viele Kunden eine große Bedeutung habe. FinTechs seien wiederum in ihrem Handeln sehr schnell und könnten so auch sehr schnell auf Kundenwünsche eingehen.

Sparkassen-Vertreter Fahrenschon machte deutlich, dass auch die von ihm vertretenen Institute die Digitalisierung nutzen würden, um schneller und besser auf den Kunden eingehen zu können. Man setze dabei auf mobile Angebote, halte aber dennoch den Kontakt zu festen Beratern für wichtig, sagte er. Wichtig, so Fahrenschoin, sei die Frage des Datenschutzes. Die Datenhoheit der Kunden dürfe nicht angegriffen werden. Seiner Ansicht nach sollte sich der Standort Europa beim Datenschutz positiv vom Standort USA abheben.

Gerade für FinTechs sei es wichtig, den Schutz von Daten garantieren zu können, sagte Stephan Czajkowski von der Fidor Bank, die 2009 gegründet wurde und sich nach eigener Aussage an Nutzer richtet, die den Dialog mit der Bank auf Augenhöhe suchen. Czajkowski forderte im Interesse der Datensicherheit das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik massiv auszubauen. Mit Blick auf die Regulierung, sagte er, FinTechs würden durch die deutsche Gesetzgebung behindert. Als Beispiel verwies er auf eine EU-Richtlinie, die das Ziel habe, den Kontowechsel zu erleichtern. Die geplante deutsche Umsetzung sehe jedoch für die Kündigung die Schriftform vor. In Zeiten, wo sämtliche Bankgeschäfte über das Handy abgewickelt werden könnten, sei eine solche Festlegung als Innovationsbremse zu sehen, urteilte er.

Aus Sicht des Unternehmensberaters Dirk Elsner sind viele Regulierungsmaßnahem im Finanzbereich nicht zielgerichtet. Sie erhöhten teilweise sogar das Risiko, statt es zu vermindern. Einen verstärkten Regulierungsbedarf für FinTechs vermochte Elsner nicht zu erkennen. Schon jetzt würden die Unternehmen nicht im unregulierten Raum arbeiten, sagte er. Die herkömmlichen Banken, so der Unternehmensberater, hätten die FinTechs lange ignoriert. Heute werde hingegen der direkte Kontakt gesucht und es fänden Kooperationen statt. Gleichwohl sei das Thema FinTech noch nicht bei allen Kunden angekommen. Viele blieben bei ihrer alten Bank was auch damit zu tun habe, "dass sie noch nicht vom nachhaltigen Bestehen der FinTechs überzeugt sind".

Ein regulatorisches Defizit bei FinTechs vermochte auch Karsten Wenzlaff vom Institut für Kommunikation in sozialen Medien nicht zu erkennen. "Ich sehe nicht, dass sie massenhaft versuchen, die Regulierung zu umgehen", sagte er. Für Wenzlaff ist auch kein grundsätzlicher Gegensatz zwischen FinTechs und Banken zu erkennen. Dennoch scheine die Schnittmenge zwischen Banken einerseits und FinTechUnternehmen in Deutschland im internationalen Vergleich noch relativ klein zu sein. Dabei sei die Kooperationen zwischen Banken und FinTechs ein wichtiger Standortfaktor. Profitieren würden von einer Kooperation seiner Ansicht nach sowohl die Banken als auch die FinTechs.

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2. OSZE soll gestärkt werden

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD setzen sich für eine Stärkung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) ein. Mit dem OSZE-Vorsitz im kommenden Jahr nehme Deutschland "in der schwersten Krise der europäischen Sicherheitsordnung nach Ende des Kalten Krieges außenpolitisch Verantwortung für die Zukunft von Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa wahr und stärkt damit auch sein sicherheitspolitisches und diplomatisches Engagement", heißt es in einem Antrag (18/6641), der am heutigen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. "In der aktuellen prekären politischen Lage komme es darauf an, die OSZE als Instrument für Dialog und Vertrauensbildung in Europa zu nutzen, zu erhalten und zu stärken", argumentieren die Abgeordneten.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, einen Schwerpunkt ihres Vorsitzes auf den Bereich des Krisenmanagements zu legen, insbesondere auf die Überwindung der Ukraine-Krise, aber auch die weiteren Konflikte im OSZE-Raum (Abchasien, Südossetien, Berg-Karabach, Transnistrien). Es werde es darauf ankommen, die bestehenden OSZE-Mechanismen in diesen Konflikten zu stärken oder ihnen neue Impulse zu geben, die Krisenreaktions- und Krisenmanagementfähigkeiten der OSZE als Institution zu stärken und damit auch die Fähigkeiten der Organisation zu verbessern. Hierzu gehöre vor allem auch die Intensivierung der Zusammenarbeit der OSZE mit anderen internationalen Organisationen. Vor allem müsse wieder schrittweises Vertrauen zwischen den OSZE-Mitgliedern aufgebaut werden; denn die bei einigen Partnern durch das russische Vorgehen in der Ukraine entstandenen Sorgen und Ängste seien nicht zu unterschätzen, schreiben die Abgeordneten. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf größere Entscheidungsspielräume für den Generalsekretär der Organisation, auf eine klare Ausrichtung der OSZE-Missionen auf eine politische Strategie der Konfliktbeendigung sowie auf vertrauens- und "brückenbildende" Schritte - wie etwa die gegenseitige Rüstungskontrolle und vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen.

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3. Energiekonzerne haften stärker

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Energiekonzerne sollen zukünftig langfristig und umfassend für die von den Betreibergesellschaften zu tragenden Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken und die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls haften. Selbst noch nicht bekannte Zahlungspflichten, die erst in Zukunft eingeführt werden, sollen erfasst werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (18/6615). Wie die Bundesregierung darlegt, sind die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, diese Kosten zu tragen. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie 2022 würden die Einnahmen aus dem Betrieb der Kraftwerke entfallen, andererseits aber die Kosten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung entstehen.

Derzeit seien die Betreibergesellschaften durch Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge eng mit den Energiekonzernen verbunden. "Es gibt jedoch keine gesetzlichen Regelungen, die sicherstellen, dass diese Situation fortbesteht", denn diese Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge könnten gekündigt werden, begründet die Regierung den Handlungsbedarf. Wenn es nach einer Vertragskündigung zu einer Zahlungsunfähigkeit der Atom-Betreibergesellschaft komme, "sind erhebliche finanzielle Risiken für die öffentlichen Haushalte nicht ausgeschlossen".

Daher soll mit dem Entwurf die volle Nachhaftung der herrschenden Unternehmen mit dem gesamten Konzernvermögen als Haftungsmasse langfristig sichergestellt werden. Bereits der Rückbau eines Kernkraftwerks beanspruche einen längeren Zeitraum. Und mit der Verfügbarkeit eines Endlagers für hoch-radioaktive Wärme entwickelnde Abfälle, werde frühestens um das Jahr 2050 gerechnet. "Für die anschließende Einlagerung und den Verschluss des Endlagers ist mit Jahrzehnten zu rechnen", heißt es im Entwurf. Durch das Gesetz solle sichergestellt werden, dass bis zum Verschluss des Endlagers eine Nachhaftung aller die Betreibergesellschaften beherrschenden Unternehmen für deren Stilllegungs- und Rückbau sowie Entsorgungsverpflichtungen besteht

Die Haftung der Energiekonzerne betrifft nicht nur die Kosten des Rückbaus der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle: "Diese Zahlungspflichten werden nicht abschließend aufgezählt, so dass auch gegebenenfalls künftig eingeführte Zahlungspflichten erfasst werden", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

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4. Regierung begrüßt Energiebeteiligungen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen an Projekten der erneuerbaren Energien kann die Akzeptanz besonders von Windkraftprojekten erhöhen. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6527) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6350). Das geplante Beteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern sie ein "interessanter Ansatz auf Länderebene", durch den sich Bürger und Gemeinden an Erneuerbare-Energien-Projekten beteiligen könnten.

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5. Versäumte Meldungen nach EEG

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um versäumte Meldungen von Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Energien an die Bundesnetzagentur geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6535). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, in wie vielen Fällen Meldungen versäumt wurden und warum dies besonders im Bundesland Schleswig-Holstein zu Rückforderungen von Einspeisevergütungen durch die Bundesnetzagentur geführt habe. Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/3820. Im Vorwort zur Kleinen Anfrage wird von Rückforderungen an Landwirte berichtet, die bis zu 700.000 Euro betragen sollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 597 - 12. November 2015 - 09.39 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2015

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