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BUNDESTAG/5410: Heute im Bundestag Nr. 610 - 19.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 610
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 19. November 2015, Redaktionsschluss: 15.54 Uhr

1. Anforderungen an Endlagersicherheit
2. Krisenmanagement bei Salmonellen-Fall
3. Mehrkosten bei Bahnausbau in Oldenburg
4. Identifizierung mit der Gesundheitskarte


1. Anforderungen an Endlagersicherheit

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die vom Bundesumweltministerium im Jahr 2010 herausgegebenen Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle entsprechen heute noch weitgehend dem Stand von Wissenschaft und Technik, sollten aber dennoch in Teilen überarbeitet und konkretisiert werden. In dieser Einschätzung herrschte unter den zu einer öffentlichen Anhörung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) am Donnerstag geladenen Experten Einigkeit.

Im Rahmen eines künftigen Genehmigungsverfahrens für ein Endlager werde die zuständige Behörde prüfen müssen, ob die Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch den Vorhabenträger getroffen wurde, sagte Peter Hart, Leiter der Unterabteilung RS III "Nukleare Ver- und Entsorgung" im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die Sicherheitsanforderungen sollen für diese Prüfung "die Anforderungen konkretisieren", betonte er. Gleichzeitig stellten sie auch die Anforderungen für die periodischen Sicherheitsüberprüfungen dar. Für das Standortauswahlverfahren könnten die Sicherheitsanforderungen jedoch keine Antwort geben, sagte der BMU-Vertreter. Sie seien dennoch für das Verfahren nicht irrelevant, weil die Genehmigungsfähigkeit eines Endlagers an allen infrage kommenden Standorten erwartbar sein müsse.

Barbara Reichert, Vorsitzende des Ausschusses Endlagerung radioaktiver Abfälle (EL) der Entsorgungskommission (ESK) regte an, die in den Sicherheitsanforderungen enthaltene Regelung der vereinfachten radiologischen Langzeitaussage zu ändern. In der jetzigen Form seien in den Sicherheitsanforderungen keinen genaueren Vorgaben zur vereinfachten radiologischen Langzeitaussage enthalten. "Hier besteht eindeutig Bedarf für eine Konkretisierung, etwa in Form von Leitlinien", sagte sie. Bei den Sicherheitsanforderungen enthaltenen Wahrscheinlichkeitsklassen, die von wahrscheinlichen, weniger wahrscheinlichen und unwahrscheinlichen Entwicklungen des Endlagersystems ausgehen, sei eine solche Einteilung "international üblich".

Es sei erkenntnistheoretisch sinnvoll, praktikabel und international üblich, zu einem Szenarium jeweils anzugeben, wie wahrscheinlich es ist, bestätigte auch Klaus-Jürgen Röhlig, Mitglied des Ausschusses Endlagerung radioaktiver Abfälle (EL) der Entsorgungskommission (ESK). Röhlig verwies auf die in den Sicherheitsanforderungen von 2010 aufgeführten Anforderungen an den einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG), der als tiefliegende Schicht nicht den Veränderungen der oberen Erdschichten oder der Biosphäre unterliegen würden. Dazu gehöre die Einschlusswirksamkeit. "Es sind allenfalls geringfügige Freisetzungen von Schadstoffen aus dem ewG zugelassen", sagte Röhlig. Entscheidend sei aber die Forderung, "dass diese Einschlusswirksamkeit über eine Million Jahre erhalten wird".

Die Anforderungen an den ewG seien sehr streng, sagte Jörg Mönig, Leiter des Bereichs Endlagersicherheitsforschung, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH. Die Indikatorwerte für das Sicherheitsniveau lägen ganz deutlich "auf der ganz strengen Seite der Bandbreite, die international angewendet wird". Die benötigte Überarbeitung der BMU-Sicherheitsanforderungen sollten seiner Ansicht nach erfolgen, "wenn alle noch laufenden Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung, bei den die prinzipielle Anwendbarkeit der Sicherheitsanforderungen auf die verschiedenen möglichen geologischen Situationen in Deutschland überprüft wird, abgeschlossen und ausgewertet sind". Zeitdruck, so Mönig, gebe es nicht. "Wir haben die Zeit, um das sorgfältig zu machen."

Anne Eckhardt, Geschäftsführerin und Projektleiterin bei der schweizerischen risicare GmbH sah Änderungsbedarf im Geltungsbereich der Sicherheitsanforderungen, der sich auf die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle beschränke. Die Ansprüche, so Eckhardt, hätten sich jedoch seit 2010 weiterentwickelt. Daher regte sie an, den Geltungsbereich für Themen wie Rückholbarkeit der Abfälle, Monitoring und dauerhafte Markierung zu öffnen.

Gerald Kirchner, ehemaliger Leiter des Fachbereichs "Strahlenschutz und Umwelt" beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), bewertete die Indikatorwerte der Sicherheitsanforderungen als "sehr ambitioniert im internationalen Bereich". Sie stellten sicher, dass das radiologische Risiko für künftige Generationen "nach heutigem Wissensstand vernachlässigbar klein bleibt".

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2. Krisenmanagement bei Salmonellen-Fall

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Alle EU-Mitgliedstaaten sind im Jahr 2014 zeitnah und umfassend über die Erkenntnisse der bayerischen Behörden im Fall von mit Salmonellen belasteten Eiern des Unternehmens Bayern Ei GmbH & Co. KG informiert worden. Das geht aus einer Antwort (18/6718) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/6430) der Fraktion Die Linke hervor, die die Krisenkommunikation der Behörden auf den Prüfstand stellt. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass das dafür vorgesehene Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) in Anspruch genommen wurde. Insgesamt seien 25 Folgemeldungen durch den Staat Bayern zu drei Erstmeldungen erstellt worden. Auch auf alle bilateralen Anfragen habe es stets eine Antwort des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit an die deutsche Kontaktstelle gegeben. Die Vorgehensweise entspreche der üblichen Verfahrenspraxis. Darüber hinaus heißt es weiter, dass die vergangenen Krisen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich gezeigt hätten, dass effektive Krisenmanagementstrukturen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene für die schnelle Bewältigung solcher Geschehen unabdingbar seien. Die von der EU-Kommission angestoßenen Initiativen wie die Evaluierung des Krisenmanagements im Rahmen des Fitness Checks zur Basisverordnung und die Einrichtung eines Meldesystems für Fälle von Lebensmittelbetrug würden deshalb von Deutschland ausdrücklich unterstützt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beteilige sich zudem aktiv an der Durchführung von Krisenmanagement übungen.

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3. Mehrkosten bei Bahnausbau in Oldenburg

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Das laufende Planfeststellungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt 1 zum Ausbau der Bahnstrecke 1522 im Stadtgebiet von Oldenburg muss noch abgeschlossen werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/6709) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6509) hervor. Weitere Kostenerhöhungen aufgrund unvorhergesehener Tatbestände seien "grundsätzlich" nicht ausgeschlossen, heißt es weiter.

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4. Identifizierung mit der Gesundheitskarte

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Identifizierung mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/6725) der Fraktion Die Linke. Ob das Foto auf der eGK tatsächlich die richtige Person abbilde, sei nicht überprüft worden. Gesundheitskarten seien schon mit Comicfiguren statt Passfotos ausgegeben worden. Zudem sei es offenbar möglich, sich eine eGK mit eigenem Passbild auf den Namen eines anderen Versicherten zu besorgen. Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung wissen, wie sie diese Probleme einschätzt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 610 - 19. November 2015 - 15.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2015

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