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BUNDESTAG/5458: Heute im Bundestag Nr. 658 - 14.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 658
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 14. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 13.39 Uhr

1. Qualität von Sachverständigen
2. Ausgleich für Stromkosten ausreichend
3. Sonderprogramm MobiPro-EU
4. Umsetzung der Wasserrichtlinie
5. Fragen zum Münchener Forschungsreaktor


1. Qualität von Sachverständigen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Gegen das Ärgernis mangelhafter Gutachten in Gerichtsverfahren will die Bundesregierung mit einer Neuregelung des Sachverständigenrechts vorgehen. Ihr Gesetzentwurf (18/6985), den sie jetzt dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet hat, sieht hierzu Änderungen insbesondere in der Zivilprozessordnung sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor.

Das Gesetz soll zum einen regeln, dass ein Gericht künftig den Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss, bevor es einen Sachverständigen benennt. Sie können dann von vorneherein Einwände gegen einen vom Gericht vorgesehenen Gutachter vorbringen. Damit soll auch vermieden werden, dass es im Nachhinein Streit über die Person des Gutachters und die Qualität seiner Arbeit gibt. Der Sachverständige selbst wird verpflichtet zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit rechtfertigen könnten. Die Bundesregierung schreibt in der Begründung: "Durch höhere Transparenz im gerichtlichen Auswahlverfahren sollen das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Neutralität der Sachverständigen erhöht und sichergestellt werden, dass die Gerichte qualifizierte und auch im Übrigen geeignete Sachverständige ernennen."

Um dem Missstand zu begegnen, dass durch das Warten auf Gutachten Verfahren oft beträchtlich verzögert werden, sollen Richter verpflichtet werden, eine Abgabefrist festzusetzen. Bei Missachtung dieser Frist soll gegen Gutachter ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden können.

Um speziell in Kindschaftssachen die Qualität von Gutachten zu verbessern, sollen Qualifikationsanforderungen für Gutachter gesetzlich vorgegeben werden. Die Bundesregierung verweist in der Erläuterung des Gesetzentwurfs darauf, dass die Berufsverbände "parallel dazu und entsprechend der Koalitionsvereinbarung Mindestanforderungen an die Qualität von Gutachten im Kindschaftsrecht" entwickeln. Anstoß dazu ist laut Bundesregierung die "in Fachkreisen und in den Medien verstärkt geäußerte Kritik an mangelhaften Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren". Schließlich sieht der Gesetzentwurf noch einige kleinere Änderungen im Bereich von Ehescheidungsverfahren und Familiensachen vor.

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2. Ausgleich für Stromkosten ausreichend

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der im Hartz-IV-Regelsatz vorgesehene Ausgleich für Stromkosten ist nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Strompreise vorübergehend so extrem gestiegen wären, dass eine "Gefahr von Bedarfsunterdeckungen" bestanden hätte, teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/6936) auf eine Kleine Anfrage (18/6741) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.

Beim Strom habe es zuletzt keine deutlichen Preissteigerungen gegeben. Die Strompreise für Haushaltskunden lägen 2015 etwa auf dem Niveau des Jahres 2013. Daher bestehe kein aktueller Handlungsbedarf, heißt es in der Antwort weiter. Ein Handlungsbedarf bestünde erst, wenn eine existenzielle Unterdeckung anzunehmen wäre.

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3. Sonderprogramm MobiPro-EU

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Das Sonderprogramm MobiPro-EU des Bundesarbeitsministeriums thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6966). Wie die Abgeordneten darin schreiben, unterstützt das Programm seit 2013 junge Menschen aus Europa bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland. Wissen will die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, wie viele junge Europäer "seit 2013 jährlich eine Förderung durch MobiPro begonnen" haben, wie sich die Teilnehmer in Bezug auf Alter, Geschlecht und Herkunftsland zusammensetzen und wie viele der geförderten Ausbildungsverhältnisse "seit 2013 jährlich abgebrochen" wurden.

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4. Umsetzung der Wasserrichtlinie

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Der Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer in Deutschland ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6972). Konkret geht es um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union und ein deswegen drohendes Vertragsverletzungsverfahren.

Die Grünen wollen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung eine entsprechende Pilotanfrage der Europäischen Kommission beantwortet hat. Zudem interessieren sich die Fragesteller für Maßnahmen der Bundesregierung, die darauf abzielen, eine Verschlechterung der Wasserqualität zu vermeiden. Auch in Hinblick auf die Rolle der Landwirtschaft beziehungsweise der Düngemittelverordnung für den Gewässerschutz verlangen die Grünen Auskunft.

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5. Fragen zum Münchener Forschungsreaktor

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Der Forschungsreaktor München II, der von der TU München betrieben wird, ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6963). Die Fragesteller interessieren sich unter anderem für die Anzahl der Brennelemente vor Ort als auch für Details zu den Transporten bestrahlter Brennelemente ins Transportbehälterlager Ahaus.

Weitere Aspekte, nach denen sich die Grünen erkundigen, sind der Zeitplan der Umrüstung des Reaktors und die Einschätzung der Bundesregierung dazu. Laut Vorbemerkung war geplant, bereits Anfang 2011 den Reaktor mit Brennstoff mit abgesenktem Anreicherungsgrad von höchstens 50 Prozent Uran-235 (MEU) zu betreiben. Damit soll das bisher genutzte hochangereicherte Uran ersetzt werden. Die Umrüstung soll demnach nun zu Anfang 2019 erfolgen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 658 - 14. Dezember 2015 - 13.39 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2015

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