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BUNDESTAG/5493: Heute im Bundestag Nr. 007 - 07.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 007 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 07. Januar 2016, Redaktionsschluss: 13.01 Uhr

1. Anhörung zur Seeschifffahrt
2. Anhörung zu OGAW
3. Ausweitung des Mali-Einsatzes
4. Untersuchung der Odessa-Katastrophe
5. Deutsche Beziehungen zu Kasachstan


1. Anhörung zur Seeschifffahrt

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Um steuerliche Fragen in der Seeschifffahrt geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 11. Januar, von 11.00 bis 12.00 Uhr. Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf des Bundesrates, der die maritime Wirtschaft stärken und Steuererleichterungen einführen will. Wie es in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (18/6679) heißt, bedürfe es zur Sicherung des seemännischen Know-hows für die maritime Wirtschaft in Deutschland verstärkter Anstrengungen. Dazu soll der Lohnsteuereinbehalt von jetzt 40 auf 100 Prozent erhöht werden.

Der Lohnsteuereinbehalt bedeutet, dass Arbeitgeber von Seeleuten auf Schiffen mit deutscher Flagge 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer einbehalten dürfen, wenn die Besatzungsmitglieder in einem mehr als 183 Tage dauernden zusammenhängenden Heuerverhältnis stehen. Dies sei zu wenig, um weitere Ausflaggungen zu verhindern, argumentiert der Bundesrat und stellt fest: "Die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts auf 100 Prozent ist ein geeignetes Instrument, um Beschäftigung unter deutscher Flagge zu sichern und damit die Grundlagen für das seemännische Know-how zu schaffen." Der Gesetzgeber müsse handeln, um den Wettbewerbsnachteil der deutschen Flagge im Vergleich zu anderen europäischen Flaggen zu reduzieren und die Beschäftigung unter deutscher Flagge zu fördern, argumentieren die Bundesländer. Die maritime Wirtschaft sei eine Hochtechnologiebranche, die mit rund 480.000 Beschäftigten ein jährliches Umsatzvolumen von mindestens 50 Milliarden Euro erbringe.

Die Anhörung findet im Marie-Elisabeth-Lüders Haus im Anhörungssaal 3.101 statt. Als Sachverständige sind geladen: Jens Boysen-Hogrefe (Institut für Weltwirtschaft in Kiel), Claus Brandt (PricewaterhouseCoopers AG), Peter Geitmann (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di), Holger Jäde (Berufsbildungsstätte Seeschifffahrt), Michael Thöne (Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln) und der Verband Deutscher Reeder (VDR).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Anhörung zu OGAW

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Um die Umsetzung neuer europarechtliche Vorgaben im Bereich des Investmentwesens geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 11. Januar. Von 12.15 bis 14.15 Uhr werden die Abgeordneten 13 Experten zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli1 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und die Sanktionen (18/6744) befragen. Die Anhörung findet im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Anhörungssaal 3.101 statt.

Zur Neuregelung gehören insbesondere Änderungen bei der Haftung von Verwahrstellen für Wertpapiere. Durch die Regelungen soll gleichzeitig dem Ziel der Bundesregierung Rechnung getragen werden, mehr Beteiligungskapital und private Investoren für die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur zu gewinnen. Geändert werden sollen auch Bußgeldvorschriften.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband Alternative Investments, Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Bundesverband Investment und Asset Management, Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen, Deutsche Bundesbank, Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, André Heimrich (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung), Peter Mattil (Mattil & Kollegen, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht), Klaus Rotter (Rotter Rechtsanwälte) und Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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3. Ausweitung des Mali-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der UN-Unterstützungsmission in Mali beteiligen und ihren Einsatz dort erheblich ausweiten. Laut Antrag der Bundesregierung (18/7206) soll sich die Zahl der einzusetzenden Soldaten von bisher bis zu 150 auf bis zu 650 erhöhen, auch das Auftragsprofil trägt eine andere Handschrift als das bisherige Mandat.

Auftrag der auf den UN-Sicherheitsratsresolutionen 2100, 2164 und 2227 fußenden "Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali" (MINUSMA) sei unter anderem die Unterstützung des nationalen politischen Dialogs, der Waffenruhevereinbarungen zwischen den Konfliktparteien, der Umsetzung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung sowie der Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land sowie des Wiederaufbaus des malischen Sicherheitssektors. Schlüsselregion sei dabei der Norden, wo die Mission am stärksten benötigt werde, schreibt die Bundesregierung. "Der erweiterte deutsche Beitrag ersetzt teilweise bisher von den Niederlanden gestellte Fähigkeiten und ergänzt beziehungsweise erweitert sie in ihrer Leistungsfähigkeit. Er stellt damit die von den Vereinten Nationen dringend benötigten Fähigkeiten zur Aufklärung in größerem Umfang bereit." Allerdings blieben die Niederlande substantiell in Mali engagiert, der deutsche Beitrag stütze sich hier wesentlich auf die Anwesenheit von, Kooperation mit und Fähigkeiten der Partner und sei abhängig von deren weiterer Präsenz. Neben den bisher wahrgenommen Aufgaben etwa mit Personal in Führungsstäben, taktischer Lufttransport und Luftbetankungsfähigkeiten beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr zusätzlich "Objektschutzkräfte und erforderliche Einsatz-, Logistik-, Sanitäts- sowie Führungsunterstützungskräfte, eine verstärkte gemischte Aufklärungskompanie sowie einen erhöhten deutschen Personalansatz in den Stäben der Mission in Bamako und Gao zu stellen".

Der Einsatz erfolgt laut Antrag längstens bis Ende Januar 2017. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben werden auf insgesamt rund 36,1 Millionen Euro beziffert.

Mit der Unterzeichnung des innermalischen Friedensabkommens durch die malischen Konfliktparteien im Mai und Juni 2015 sei ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Stabilisierung des Landes gemacht worden, heißt es im Antrag weiter. "Dies ist Ausdruck eines erfolgreich eingeleiteten und international breit abgestützten Friedensprozesses, der durch die Konfliktparteien mit getragen wird." Jüngste Vorfälle wie der Angriff auf das Hotel Radisson Blu in Bamako im November 2015 zeigten indes, dass weiterhin radikale Kräfte versuchen würden, den Aussöhnungsprozesses zu untergraben. "Trotz Verbesserung der Sicherheitslage bleibt daher eine unveränderte Gefährdung durch terroristische Anschläge und Angriffe gegen die MINUSMA und malische Streitkräfte aufgrund der andauernden Präsenz islamistischer Terrorgruppen und krimineller Gruppierungen bestehen", schreibt die Bundesregierung

Seit Unterzeichnung des Friedensabkommens seien durch die nach Autonomie des Nordens strebende Rebellengruppierung der "Coordination des Mouvements de l'Azawad" (CMA) keine weiteren Übergriffe gegen Kräfte der MINUSMA oder der malischen Streit- und Sicherheitskräften zu verzeichnen. Die Umsetzung des Abkommens zwischen den Konfliktparteien bleibe dennoch schwierig. "Eine enge Begleitung der Umsetzung durch MINUSMA bleibt unerlässlich und ist von der malischen Regierung ausdrücklich erwünscht."

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4. Untersuchung der Odessa-Katastrophe

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Brandkatastrophe von Odessa, bei der im Mai 2014 im Gewerkschaftshaus der ukrainischen Hafenstadt mindestens 48 Menschen unter bisher ungeklärten Umständen zu Tode gekommen sind, ist aus Sicht der Bundesregierung bisher "nicht zufriedenstellend" untersucht worden. Ein entsprechender Bericht der vom Europarat eingesetzten unabhängigen Internationalen Beratergruppe (IAP), sei von der Bundesregierung aufmerksam zur Kenntnis genommen worden, schreibt sie in ihrer Antwort (18/7009) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6789). Man habe die Erwartung, dass die zuständigen ukrainischen Stellen das Notwendige unternehmen, um festgestellte Defizite aufzuarbeiten.

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5. Deutsche Beziehungen zu Kasachstan

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die deutschen Beziehungen zu Kasachstan sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7016). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach Warenaustausch, Investitionen, der Zusammenarbeit im Energiesektor, der Entwicklung der Menschenrechtslage sowie nach Kasachstans Rolle als Mitglied der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) und der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 007 - 7. Januar 2016 - 13.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Januar 2016

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