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BUNDESTAG/5513: Heute im Bundestag Nr. 027 - 14.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 027
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 14. Januar 2016, Redaktionsschluss: 14.43 Uhr

1. Viel ungeklärtes im NSA-Ausschuss
2. Linke fordert neues Prostitutionsgesetz
3. Grüne fordern neues Prostitutionsgesetz
4. Keine Kenntnis über Schutzplanken
5. Ausschreibung ohne Ministeriumsvorgaben
6. Fragen zu Kanal-Fähren


1. Viel ungeklärtes im NSA-Ausschuss

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Der 1. Untersuchungsausschuss ("NSA") hat seine Bemühungen fortgesetzt, mehr Klarheit über die Selektorenprüfung beim Bundesnachrichtendienst (BND) im Spätsommer 2013 und über die Modalitäten der Weiterleitung von Daten an ausländische Geheimdienste zu gewinnen. Die Abgeordneten hörten dazu am Donnerstag ein weiteres Mal den BND-Mitarbeiter H.K. Der ausgebildete Luft- und Raumfahrtingenieur ist seit 1985 beim Nachrichtendienst tätig, seit 2003 als Leiter verschiedener Referate der Abteilung Technische Aufklärung (TA) in der Zentrale in Pullach, die mit der Verarbeitung von Erkenntnissen aus Abhörmaßnahmen zu geheimdienstlich relevanten Nachrichten befasst sind. Er hat bereits zweimal vor dem Ausschuss ausgesagt.

Im Spätsommer 2013 hatte eine interne Untersuchung beim BND ergeben, dass die amerikanische National Security Agency (NSA) in der gemeinsam beriebenen Abhöranlage in Bad Aibling Suchmerkmale, sogenannte "Selektoren", eingespeist hatte, die zur Ausspähung europäischer Ziele geeignet waren. Zu den bisher offenen Fragen zählt, warum der zuständige Unterabteilungsleiter D.B., der die Prüfung veranlasst hatte, die Amtsspitze über das Ergebnis in Unkenntnis ließ, und auf welchem Wege die NSA informiert wurde. Dazu konnte auch der Zeuge H.K., der mit dem Vorgang am Rande befasst war, keine präzisen Angaben machen.

Er gehe davon aus, dass D.B. von Pullach nach Bad Aibling gefahren sei und die dortigen NSA-Vertreter persönlich in Kenntnis gesetzt habe, meinte H.K. So habe er es jedenfalls immer gemacht, wenn es mit der NSA etwas zu besprechen gab. Im Gespräch mit dem Zeugen habe D.B. später geäußert: "Wir haben mit ihnen geredet, es wird abgestellt." Allerdings sei über die Unterredung kein Vermerk angefertigt worden. Auf die Frage, warum das unterblieben sei, wusste der Zeuge keine Antwort: "Es ist halt passiert." Er glaube nicht an eine Vertuschungsabsicht. Im übrigen: "Ich kann nicht hingehen und kann meinem Vorgesetzten sagen: Du musst ein Protokoll schreiben.".

Ungeklärt blieb auch die Frage, inwieweit die Weiterleitung von Informationen an kooperierende Geheimdienste beim BND dokumentiert wird. Der Zeuge äußerte sich dazu nicht eindeutig. "Wir wissen, wer was bekommt", sagte er. "Grundsätzlich ist es so, dass wir die einzelnen übergebenen Daten nicht dokumentieren." Später fügte er hinzu, dass für den Nachrichtenbearbeiter beim BND selbstverständlich erkennbar sei, aus welcher Abhöranlage, welchem Land, welcher Kommunikationsstrecke, aus welcher Satelliten- oder Kabelübertragung eine Information stammt: "Wir wissen, auf welchen Strecken wir uns bewegen, wie wissen , seit wann wir da drauf sind." Er könne aber nicht sagen, ob und wenn ja, wo beim BND diese Angaben verzeichnet seien.

Eine kleine Kontroverse entspann sich daraus zwischen dem Grünen Konstantin von Notz und dem Vertreter des Kanzleramtes. Von Notz monierte, dass bei den Unterlagen, die dem Ausschuss vorliegen, solche Verzeichnisse von Modalitäten der Datenerfassung nicht zu finden seien: "Wenn Sie uns diese Akten vorenthalten, ist das skandalös." Von seiten der Bundesregierung hieß es dazu, es sei unklar, ob ein solches zentrales Verzeichnis überhaupt existiere. Es lasse sich aber rekonstruieren.

Wie der Zeuge weiter berichte, liefert die NSA nur in Ausnahmefällen Begründungen, warum sie in der Abhöranlage in Bad Aibling Selektoren zu bestimmten Zielen oder Personen einsteuert. Der BND habe aber auch keine Möglichkeit, die Plausibilität solcher Begründungen zu prüfen: "Wir gehen doch nicht hin und rufen die Probanden an, ob sie diejenigen sind, die uns von den Amerikanern mitgeteilt wurden."

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2. Linke fordert neues Prostitutionsgesetz

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Linke will die Arbeitsbedingungen und das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten verbessern. In einem Antrag (18/7236) fordert sie die Bundesregierung deshalb auf, einen entsprechenden Maßnahmenkatalog vorzulegen. So müsse für selbständige Prostituierte ein bezahlbarer Weg in die Sozialversicherungssysteme geschaffen werden. Zudem müssten soziale und hygienische Mindeststandards als Voraussetzung für die Genehmigung von Prostitutionsstätten gesetzlich verankert werden. Nach dem Willen der Linksfraktion soll weiterhin das Beratungs- und Informationsangebot für Prostituierte ausgebaut werden. Alle Maßnahmen zur Regulierung der Branche müssten der Stigmatisierung von Prostituierten entgegenwirken.

Nach Ansicht der Linksfraktion greift die geplante Novellierung des Prostitutionsgesetzes durch die Bundesregierung unter anderem in die Berufsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Anlass der Novelle sei eine "unzulässige Vermischung" von Prostitution als selbstgewählter Tätigkeit und Straftatbeständen wie Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung.

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3. Grüne fordern neues Prostitutionsgesetz

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen soll die Genehmigung für das Betreiben von Prostitutionsstätten an verbindliche hygienische und soziale Mindeststandards gekoppelt werden. Zudem müsse das Weisungsrecht der Bordellbetreiber gegenüber den Prostituierten präzisiert werden. In ihrem entsprechenden Antrag (18/7243) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Prostitutionsstättengesetzes vorzulegen. Zudem soll die Regierung die Bundesländer beim Aufbau eines freiwilligen, mehrsprachigen und niedrigschwelligen Beratungssystem für Prostituierte unterstützen.

Nach Ansicht der Grünen fehlt es derzeit an Rechtsgrundlagen, mit denen verbindliche hygienische und soziale Mindeststandards vorab geprüft und "unzuträgliche Auswüchse des Gewerbes" unterbunden werden können. Das Fehlen gewerblicher Aufsichtsinstrumente begünstige Intransparenz kriminelle Strukturen.

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4. Keine Kenntnis über Schutzplanken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den Anteil unterschiedlicher Schutzplankensysteme an Bundesfernstraßen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7193) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7108) hervor. Den Einsatz von Schutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen habe der Bund in den "Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme" geregelt, welche die Bundesländer in eigener Zuständigkeit umsetzen würden.

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5. Ausschreibung ohne Ministeriumsvorgaben

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei der Ausschreibung für den Such-Rettungsdienst (SAR) aus der Luft über Land hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hinsichtlich des Hubschraubertyps keine Vorgaben gemacht. Es sei vielmehr die grundsätzliche Eignung des Airbus H135 T3 für diese Aufgabe festgestellt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7163) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6954) hervor.

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6. Fragen zu Kanal-Fähren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Fähren am Nord-Ostsee-Kanal will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7215) informieren. Die Bundesregierung soll mitteilen, welche Fähren bis wann ersetzt werden sollen und welche Kosten dafür entstehen. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, welche Störungen es aus welchen Gründen bei den Fährverbindungen im gesamten Nord-Ostsee-Kanal gab.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 027 - 14. Januar 2016 - 14.43 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2016

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