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BUNDESTAG/5525: Heute im Bundestag Nr. 039 - 22.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 039
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 22. Januar 2016, Redaktionsschluss: 09.22 Uhr

1. Abschiebungen nach Afghanistan
2. Versendung von stillen SMS
3. EU-Aktionsplan zur Rückkehrpolitik
4. Lange Verfahrensdauer in Den Haag
5. Nachschubwege des IS über die Türkei


1. Abschiebungen nach Afghanistan

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Von Januar bis Oktober vergangenen Jahres ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zu sieben Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger in ihr Heimatland gekommen. Im Jahr 2014 wurden neun solcher Abschiebungen verzeichnet und im Jahr 2013 acht, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/7169) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6943) hervorgeht. Danach gab es im Jahr 2012 neun solcher Abschiebungen und im Jahr 2011 zwölf. Zum Stichtag 31. Oktober 2015 lebten den Angaben zufolge "ausweislich des Ausländerzentralregisters 105.366 afghanische Staatsangehörige in Deutschland".

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2. Versendung von stillen SMS

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Versendung sogenannter stiller SMS an Mobiltelefone etwa zum Erforschen des Standortes ihrer Besitzer ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/7285) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7166). Danach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in der zweiten Hälfte vergangenen Jahres 45.376 "stille SMS" versandt, während auf das Bundeskriminalamt in diesem Zeitraum 116.948 "stille SMS" entfielen und auf die Bundespolizei 41.671.

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3. EU-Aktionsplan zur Rückkehrpolitik

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung "begrüßt und unterstützt" den EU-Aktionsplan für die Rückkehrpolitik und tritt für seine rasche Umsetzung ein. Die EU-Kommission setze sich unter anderem dafür ein, "dass die Rückübernahmeverpflichtungen, die sich aus allgemeinem Völkerrecht, aus spezifischen Rückübernahmeabkommen oder dem Abkommen von Cotonou ergeben, auch tatsächlich eingehalten werden", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/7266) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6871). "Wichtig ist aus Sicht der Bundesregierung zum einen die tatsächliche Umsetzung von Artikel 13 des Abkommens von Cotonou, wonach sich die EU und die AKP-Staaten (Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten) verpflichtet haben, ihre eigenen Staatsangehörigen ohne weitere Formalitäten zu übernehmen, und zum anderen auch der Abschluss laufender und die Aufnahme neuer Verhandlungen über EU-Rückübernahmeabkommen mit den nordafrikanischen Ländern." Rückübernahmeabkommen sollten laut Antwort generell, jedenfalls wenn es sich um Außengrenzen-Drittstaaten handelt, immer auch die Drittstaatsangehörigen-Klausel enthalten, wonach die Länder zur Rückübernahme der Drittstaatsangehörigen verpflichtet seien, die über ihr Hoheitsgebiet in die EU eingereist sind.

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4. Lange Verfahrensdauer in Den Haag

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält die lange Dauer einiger Verfahren des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag für "rechtsstaatlich problematisch, vor allem wenn sich der Beschuldigte oder Angeklagte in Untersuchungshaft befindet". Wie sie in ihrer Antwort (18/7165) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6941) schreibt, seien die Ermittlungen in den ersten vor dem Internationalen Strafgerichtshof anhängigen Fällen außerordentlich aufwändig. "In fairen, rechtsstaatlichen Strafverfahren ist sicherzustellen, dass sorgfältige Ermittlungen eine abgesicherte solide Beweisführung ermöglichen." Der Internationale Strafgerichtshof prüfe gegenwärtig auf Grundlage der Erfahrungen mit diesen ersten Verfahren, ob und welche Verbesserungen in den Verfahrensregeln und den Verfahrensabläufen möglich und geboten seien.

Keine Auskunft gibt die Bundesregierung zu Vorwürfen, der Bundesnachrichtendienst (BND) habe am Strafgerichtshof Ziele ausgespäht. Eine Offenlegung der angefragten Informationen berge die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu im hohen Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BND bekannt würden. Eine Beantwortung der Fragen würde außerdem auch mittelbar Rückschlüsse auf das Aufklärungsprofil des BND zulassen, so dass unmittelbar schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen berührt sind. Die erbetenen Informationen würden so stark schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiege. "Insofern muss ausnahmsweise in einer Güterabwägung das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen."

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5. Nachschubwege des IS über die Türkei

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der türkischen Regierung ist es nach Angaben der Bundesregierung bisher noch nicht gelungen, die Nachschubwege der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) vollständig abzuschneiden. "Das türkische Territorium ist für die Logistik der Terrororganisation IS und anderer Gruppen des bewaffneten Widerstands in Syrien von großer Bedeutung", heißt es in der Antwort (18/7265) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7037). "Nach hiesiger Einschätzung werden dabei in erster Linie frei erwerbliche Dual-Use-Güter beschafft." Glaubhafte Hinweise auf eine Beteiligung der türkischen Regierung an Beschaffungsaktivitäten der Terrororganisation IS lägen allerdings nicht vor.

Den Angaben zufolge sei zudem im Zuge der intensivierten Luftangriffe gegen die Ölproduktions- und Öltransportinfrastruktur der Terrororganisation IS und einer besseren Überwachung durch die türkischen Behörden der Ölschmuggel in die Türkei "drastisch zurückgegangen". Rohöl und Diesel aus den von der Terrororganisation IS kontrollierten Gebieten sei insbesondere im Verlauf des Jahres 2014 per Tanklastwagen durch ortsansässige Händler in verschiedene Gebiete Syriens, des Irak und auch in die Türkei zum lokalen Verbrauch geschmuggelt worden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 039 - 22. Januar 2016 - 09.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2016

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