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BUNDESTAG/5576: Heute im Bundestag Nr. 090 - 17.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 090
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Februar 2016, Redaktionsschluss: 13.44 Uhr

1. Koalition gegen zu viel EU-Regulierung
2. Dobrindt sieht Bahnverkehr sicher
3. Rolle des Bundes im Sozialwohnungsbau
4. Meister-BAföG soll reformiert werden
5. Dynamik durch Exzellenzinitiative


1. Koalition gegen zu viel EU-Regulierung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch mit den Strukturen der europäischen Finanz- und Bankenaufsicht befasst. Grundlage der Diskussion war ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/7539), die sich darin für eine effiziente Weiterentwicklung des europäischen Finanzaufsichtssystems einsetzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen der drei europäischen Behörden im Finanzbereich den Prinzipien der Subsidiarität und der Proportionalität folgen sollen.

In Folge der Finanzkrise 2010 waren drei europäische Aufsichtsbehörden im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor eingerichtet worden: European Banking Authority (EBA), European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und European Securities and Markets Authority (ESMA). Da in der Eurozone mit dem Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) unter Führung der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) zwei Säulen der Bankenunion geschaffen worden seien, halten es die Koalitionsfraktionen für notwendig, angesichts der Reichweite und Kompetenzen des SSM die Rolle der EBA neu zu bewerten. Ein Sprecher der Fraktion bezeichnete es in der Sitzung als notwendig, die bestehende europäische Aufsichtsstruktur einer Evaluation zu unterziehen. Einem unkontrollierten Anwachsen der europäischen Aufsichtskosten solle entgegengewirkt werden. In dem Antrag fordert die Koalition, dass Interessenkonflikte, die sich aus der doppelten Zuständigkeit der EZB für die Geldpolitik einerseits und ihrer Aufsichtsfunktion (SSM) andererseits ergeben, überprüft werden. Perspektivisch solle eine Trennung der Bereiche erfolgen.

Die SPD-Fraktion legte wie die CDU/CSU-Fraktion Wert auf die Beachtung der Interessen kleiner Banken, was auch in dem Antrag zum Ausdruck gebracht wird. Der deutsche Bankensektor unterscheide sich mit den vielen kleinen Instituten sehr stark von den Bankensektoren anderer EU-Länder. Die EU-Institutionen seien wichtig, aber sie dürften kein Eigenleben führen. In dem Antrag heißt es dazu, es sei eine zunehmende Regulierungsdichte durch diese Behörden festzustellen.

Die Linksfraktion begrüßte zwar den Ruf nach Evaluation, aber die Stoßrichtung des Antrages bleibe schwammig. Es gebe Interessenskonflikte zwischen Bankenaufsicht und Geldpolitik unter dem Dach der Europäischen Zentralbank. Von der einstigen "Brandmauer" zwischen den beiden Bereichen rede längst niemand mehr. Es sei fraglich, ob sich da was evaluieren lasse.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte an eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes. Die Prüfer hätten auf eine Kontrolllücke bei den Aufsichtsbehörden hingewiesen, wo weder der Bundesrechnungshof noch der Europäische Rechnungshof kontrollieren könnten. Dies müsse geändert werden. Von der CDU/CSU-Fraktion hieß es zu den Feststellungen des Rechnungshofes, darüber würden Gespräche geführt.

Der Antrag steht an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Darüber soll sofort abgestimmt werden.

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2. Dobrindt sieht Bahnverkehr sicher

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/MIK) "Der Bahnverkehr ist ein vollkommen sicherer Verkehr." Dies erklärte der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dorbrindt (CSU), im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur bei seinem Bericht über das Eisenbahnunglück am 9. Februar auf der Strecke Holzkirchen-Rosenheim.

Bei dem Unglück waren auf einer eingleisigen Strecke zwei Personenzüge mit hoher Geschwindigkeit frontal aufeinander gefahren. Dabei starben elf Männer, unter ihnen die beiden Lokführer, weitere 85 Insassen erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen.

Jedes technische System könne doch Fehler produzieren und am Ende eines jeden Systems sei ein Mensch, der entscheiden müsse, betonte Dobrindt weiter. Die tatsächlichen Ursachen des Unglücks könnten erst benannt werden, wenn die abschließenden Untersuchungsergebnisse vorliegen würden. Es zeichne sich jedoch ab, dass der zuständige Fahrdienstleister sich nicht "regelkonform" verhalten habe. Es müsse jedoch noch ermittelt werden, "wer wann welches Signal gegeben" habe.

Der Minister wies darauf hin, dass die Helfer schon wenige Minuten nach der Alarmierung vor Ort gewesen seien. Der Einsatz, der noch andauert, sei "höchst professionell und absolut vorbildlich" gewesen. Insgesamt seien rund 700 Kräfte im Einsatz, davon seien rund 500 ehrenamtliche Kräfte .

Wie Dobrindt dankten auch Vertreter aller Fraktionen den Helfern. Man müsse den Abschlussbericht abwarten, um über die Konsequenzen des Unfalls entscheiden zu können, heißt es aus den Reihen der Angeordneten.

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3. Rolle des Bundes im Sozialwohnungsbau

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hat sich erneut dafür ausgesprochen, den Bund auch nach 2019 an der Sozialen Wohnungsbauförderung zu beteiligen. Dafür sei die Festlegung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe das "Mittel der Wahl", sagte sie in einem Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschuss für Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit am Mittwochvormittag. Hendricks bezog sich dabei auf einen Vorschlag von Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD). Gabriel hatte jüngst angeregt, den Bereich Demografie und Integration als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz festzuschreiben. Die Ministerin meinte, dass darunter auch der Soziale Wohnungsbau geregelt werden könne. Seit der Föderalismusreform 2006 tragen die Bundesländer die alleinige Verantwortung für diesen Bereich. Bis 2019 fließen noch Kompensationszahlungen des Bundes in Höhe von rund 518 Millionen Euro jährlich. Für 2016 hat der Bund zusätzliche 500 Millionen Euro eingeplant.

In Hinblick auf den Bau neuer Wohnungen rechnet Hendricks weiterhin mit einem Bedarf von mindestens 350.000 Wohneinheiten pro Jahr, 60.000 bis 80.000 davon im Bereich Sozialer Wohnungsbau. Die Ministerin kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Förderung in manchen Bundesländern nicht effizient gestaltet sei. Die Sozialdemokratin regte eine direkte Förderung pro Quadratmeter an, anstatt auf Zinsverbilligungen oder Tilgungserlasse zu setzen. Hendricks betonte aber, dass der Bund grundsätzlich keinen Einfluss darauf habe, wie die Bundesländer tatsächlich die Mittel einsetzten. Über die Verwendung der zusätzlichen 500 Millionen Euro müssten die Länder aber Bericht erstatten, sagte die Ministerin.

Hendricks sagte, dass der Wohnungsbedarf aber nicht allein mit dem Sozialen Wohnungsbau erfüllt werden könne. Auch der frei finanzierte Wohnungsbau sei wichtig. In diesem Zusammenhang verteidigte sie das vor kurzem vom Bundeskabinett beschlossene Vorhaben, unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Sonderabschreibungen für Neubauten zu ermöglichen.

Während ein CDU/CSU-Vertreter Hendricks Unterstützung für den frei finanzierten Wohnungsbau lobte, monierten insbesondere Vertreter der Oppositionsfraktionen, aber auch ein SPD-Vertreter, das Fehlen einer Mietpreisdeckelung für die durch Abschreibung geförderten Wohnungen. Hendricks sagte, sie habe für die Forderung "großes Verständnis", verwies indes auf das parlamentarische Verfahren. Sie regte zudem an, im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zu überlegen, auch die Schaffung von Wohnraum durch Umwidmung und Umbau von Gewerbeimmobilien oder durch Nachverdichtung, etwa durch Geschosserhöhung, abschreibungsfähig zu gestalten.

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4. Meister-BAföG soll reformiert werden

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Insgesamt lobten alle Vertreter der Fraktion den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/7055) zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, der mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie von (Bündnis 90/Die Grünen) angenommen wurde. Die Linke enthielt sich der Stimme. Auch wenn das Gesetz den Vertretern der Opposition nicht weit genug geht, lobte die Opposition die Reform. Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen sagte: "Der ganz große Wurf ist es zwar nicht, aber das Gesetz geht in die richtige Richtung."

Die Bundesregierung hat den Entwurf mit dem Ziel vorgelegt, durch Leistungsverbesserungen, durch die Erweiterung der Fördermöglichkeiten und durch strukturelle Modernisierungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver zu machen. Mit dem sogenannten "Meister-BAföG", sollen neue Anreize zur Weiterbildung geschaffen werden. Mögliche Hemmschwellen bei der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung sollen dadurch abgebaut werden. So sollen noch mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen im dualen System beruflicher Bildung gewonnen werden. Zugleich soll ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft geleistet werden.

Die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildung soll durch die Öffnung der AFBG-Förderung für Hochschulabsolventen mit einem Bachelorabschluss als höchstem Hochschulabschluss ausgebaut werden.

Darüber hinaus soll durch diesen Gesetzentwurf die Gleichwertigkeit des beruflichen mit dem akademischen Qualifizierungsweg gestärkt werden.

Bisher konnten nur Handwerker und andere Fachkräfte gefördert werden. Jetzt sollen auch Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung bekommen, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen. So soll die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildung ausgebaut werden. Neu ist auch, dass zukünftig Teilnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die Zugänge zur Aufstiegsprüfung in Fortbildungsordnungen - etwa für Studienabbrecher - nutzen wollen, bei einer Vorbereitungsmaßnahme mit AFBG gefördert werden können.

Mit dem AFBG sollen die Teilnehmer in Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt und zu Existenzgründungen ermuntert werden. Hemmschwellen, die durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung möglicherweise entstanden sind, sollen mit der Gesetzesreform abgebaut werden. Ziel ist, mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildung im dualen System beruflicher Bildung zu gewinnen und so den Fach- und Führungskräftenachwuchs aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft zu sichern. Das AFBG versteht die Bundesregierung als ein "Aufstiegs-BAföG" für diejenigen, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System erhöhen wollen. Das Förderinstrument gilt grundsätzlich für alle Berufsbereiche und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird, ob Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder durch Fernunterricht. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Der Vertreter der CDU betonte, dass nun nach einem Änderungsantrag die Maßnahmekosten noch weiter erhöht worden seien und die Familienkomponente weiter ausgebaut worden sei. Der Vertreter der SPD bezeichnete die Gesetzesänderung als "große Reform", da sie eine wesentliche Ausweitung des Gefördertenkreises beinhalte. Die Linke hatte in ihrem Änderungsantrag vorgeschlagen, verpflichtend vorgeschriebene Praktika auf die Vollzeit- Fortbildungsdichte anzurechnen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Auch ihr Antrag "Durchlässigkeit in der Bildung sichern" Förderlücken zwischen beruflicher Bildung und Studium schließen" (18/7234) wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt. Bündnis 90/Die Grünen plädierten trotz ihrer Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine umfassende Debatte zur Neufassung von Weiterbildungsmaßnahmen. Die Fraktion hatte zudem noch den Antrag "Bildungszeit PLUS - Weiterbildung für alle ermöglichen, lebenslanges Lernen fördern" (18/7239) eingebracht. Er wurde ebenfalls von der Großen Koalition abgelehnt.

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5. Dynamik durch Exzellenzinitiative

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/ROL) "Die Exzellenzinitiative hat eine neue Dynamik in das deutsche Universitätssystem gebracht. Sie ist zu einem Symbol geworden für den Willen, die deutschen Universitäten international besser zu qualifizieren und hat einigen der leistungsfähigsten Universitäten zusätzliche Mittel an die Hand gegeben, um ihre Forschung zu stärken und ihre Strukturen zu optimieren." Das sagte Professor Dieter Imboden, Vorsitzender der Internationalen Expertenkommission, zur Evaluation der Exzellenzinitiative, bei der Vorstellung des Endberichts beim Öffentlichen Fachgespräch vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen ist ein 2005/06 erstmals ausgelobtes Förderprogramm in Deutschland, das nun weiter entwickelt werden soll. Kritisch merkte Imboden an, das es bei der Governance, also der Führung an den deutschen Universitäten immer noch ein erhebliches ungenutztes Potenzial gebe und ein substanzieller Nachholbedarf bestünde. Ferner trat Imboden für eine stärke inhaltliche Differenzierung der Universitäten ein. Ein erfolgreicher Differenzierungsprozess bedinge eine dafür geeignete Governance der Universität, welche auf Autonomie und starke Führungsstrukturen beruhe.

Ferner führte Imboden aus, dass zur Weiterführung der Exzellenzinitiative die Exzellenzcluster weiter gefördert werden sollen, vom Zuschnitt aber offener gestaltet werden müssen, sowohl im Hinblick auf die Thematik als auch bezüglich des finanziellen Umfangs. Ferner schlägt die internationale Kommission aus zehn renommierten Wissenschaftlern vor, eine Exzellenzprämie einzuführen, die einzig aufgrund der vergangenen Leistung an die zehn besten Universitäten für einen Zeitraum von sieben bis acht Jahren vergeben werden soll. Die Prämie soll pro Universität und Jahr ungefähr 15 Millionen Euro betragen.

Während sich die meisten Experten insgesamt eher positiv zur Exzellenzinitiative und ihrer Weiterentwicklung äußerten, merkte Torsten Bultmann vom Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) an, dass die Exzellenzinitiative vor allem ein Sonderprogramm der universitären Spitzenforschung sei und nicht dem grundständigen Normalbetrieb an den Universitäten diene und diesen auch nicht gestärkt habe. Bultmann sagte: "Im Kern ist sie ein politisches Programm." Es solle ein neuartiges Universitätssystem in Exzellenz und Masse aufgespaltenes System konstruiert werden.

Professor Jörg Hacker, Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften, unterstützte mehrheitlich die Vorschläge der Kommission, insbesondere die neue Förderlinie der Exzellenzprämie. Sie könnte ein Schritt hin zu einer noch besseren Ausdifferenzierung der deutschen Universitäten sein. Gleichwohl müsste das Auswahlverfahren "evidenzbasiert" sein, das heißt seriöse Indikatoren müssten qualitativ von Experten interpretiert werden.

Professor Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), betonte, dass die Ausgestaltung des Programms allein wissenschaftsgeleitet erfolgen müsse und zwar in allen Förderlinien. In Bezug auf die zeitliche Gestaltung unterstütze die HRK den Vorschlag zu eine Brückenfinanzierung.

Professor Manfred Prenzel Vorsitzender des Wissenschaftsrates (WR) trat dafür ein, das Programm als Wettbewerb anzulegen, statt einer Prämierung. Ideen, Anstrengung, konzeptionelle Vorhaben, verbindliche Planung würden Exzellenz generieren.

Ähnlich argumentierte Dagmar Simon, Leiterin der Forschungsgruppe Wissenschaftspolitik WZB Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Sie fragte, wie in Zukunft auch die Qualität und Leistungsfähigkeit des breiten "Mittelfeldes" der Universitäten gestärkt werden könnte. Zugleich machte sie darauf aufmerksam, dass bei der bisherigen Exzellenzinitiative durchaus auch Universitäten davon profitiert hätten, die später dann doch nicht zu Spitzenclustern ernannt worden seien. Allein die Ausarbeitung und die Anstrengungen zur Spitze zu gehören, hätten Impulse für das System gebracht.

Professor Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), lobte ebenfalls den Expertenbericht und betonte die Notwendigkeit eines wissenschaftsgeleiteten Verfahrens, dass unter andrem Ausschreibungen ohne thematische Vorgaben beinhalten müsste. Die Qualität der Forschung müsse im Zentrum der Entscheidung stehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 090 - 17. Februar 2016 - 13.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2016

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