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BUNDESTAG/5618: Heute im Bundestag Nr. 132 - 03.03.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 132
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 03. März 2016, Redaktionsschluss: 09.38 Uhr

1. Bundespolizei-Einsatz in Silvesternacht
2. Videoüberwachung der Silvesternacht
3. Investitionsbedarf bei Sportstätten
4. Kritik am Schulfach für Ernährung
5. Wildbienen sind in ihrer Vielfalt gefährdet
6. Quecksilberverbindungen in der Umwelt


1. Bundespolizei-Einsatz in Silvesternacht

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der "Einsatz der Bundespolizei in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln" ist Thema einer Antwort der Bundesregierung (18/7590) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7441). Wie die Regierung darin ausführt, war die Einsatzlage am beziehungsweise im Umfeld des Hauptbahnhofes Köln im bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich in den vergangenen Jahren im Wesentlichen geprägt durch große Menschenansammlungen auf der Domplatte, am Bahnhofsvorplatz sowie auf der Hohenzollernbrücke, durch "szenetypisches Verhalten der Menschenmenge" wie Alkoholgenuss und Abbrennen von Pyrotechnik sowie durch "dicht gedrängte Menschenmengen auf der Hohenzollernbrücke zur Verfolgung des mitternächtlichen Feuerwerkes" und veranstaltungstypische Kriminalitätsformen wie Eigentumsdelikte und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Unter anderem an diesen Erfahrungen hätten die zuständigen Dienststellen und Behörden der Bundespolizei ihre Einsatzvorbereitung, ihren Personalansatz und die Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln in der Silvesternacht ausgerichtet. Dies entspreche der polizeilichen Praxis.

Im Unterschied zu den Einsatzverläufen der Silvesterfeierlichkeiten in den vorhergehenden Jahren sei der Einsatz in der Silvesternacht 2015/16 jedoch geprägt gewesen von einer "im Wesentlichen anderen Zusammensetzung der Menschenansammlung (1.000 - 1.500 Personen mit überwiegend Migrationshintergrund), einer organisierten Tatbegehungsweise bei den Eigentumsdelikten und bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Solidarisierungsverhalten und gezieltem Vorgehen gegen die Polizei, die insbesondere den geschädigten Frauen zu Hilfe kommen wollte", heißt es in der Antwort weiter. Diese Ereignisse, "insbesondere der Umfang und der festgestellte Modus operandi (in Gruppen begangene sexuelle Übergriffe)", seien für die Bundespolizei nicht vorhersehbar gewesen. Derartige Ereignisse habe es in der Vergangenheit in Deutschland nicht gegeben.

Den Angaben zufolge wurde die Bundespolizeiinspektion Köln in der Silvesternacht durch eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit unterstützt und verfügte damit über eine Stärke von 67 Polizeivollzugsbeamten. In den Jahren zuvor habe die Stärke etwa 45 Polizeivollzugsbeamte betragen.

In der Zeit von 21:40 Uhr bis 06:37 Uhr nahm die Bundespolizei in dieser Silvesternacht laut Antwort am Hauptbahnhof Köln insgesamt 89 Straftaten auf: "zehn sexuelle Nötigungen, sechs Beleidigungen auf sexueller Basis, drei schwere Raubstraftaten, sieben Raubstraftaten, ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs, ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, 44 Diebstähle, zwei Diebstähle mit Waffen, drei gefährliche Körperverletzungen und zwölf Körperverletzungen". Aufgrund der Gesamtsituation habe die Bundespolizei in Einzelfällen "Maßnahmen der Gefahrenabwehr - und hier insbesondere dem Schutz von Frauen vor sexuellen Übergriffen - Vorrang vor weitergehenden Ermittlungen eingeräumt". In diesen Fällen sei die Anzeigenaufnahme auf "unaufschiebbare Maßnahmen (unter anderem Identitätsfeststellungen von Tatverdächtigen, Geschädigten und Zeugen, Beweissicherung)" beschränkt worden.

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2. Videoüberwachung der Silvesternacht

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Videoüberwachung am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/7592) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7440). Wie die Regierung darin schreibt, zeigen die Vorfälle in der Silvesternacht im Kölner Hauptbahnhof, dass der Einsatz von Videotechnik (Videoüberwachung, Videoaufzeichnung, Videoauswertung) "einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung derartiger Straftaten leisten kann". Ein angemessener Einsatz von Videotechnik auf Bahnhöfen könne grundsätzlich geeignet sein, Täter von ihren Vorhaben abzubringen oder sie "der beweiskräftigen Strafverfolgung nach Straftaten oder einem versuchten beziehungsweise begangenen Anschlag zuzuführen".

In den Personenbahnhöfen der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes nutzen die Bundespolizei und die Deutsche Bahn AG (DB AG) die Videoüberwachung laut Regierungsantwort im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gemeinsam. Die Videoaufzeichnung erfolge hierbei grundsätzlich in rechtlicher Verantwortung der Bundespolizei. Dies gelte auch für den Kölner Hauptbahnhof.

Weiter verweist die Bundesregierung darauf, dass die Ermittlungen zu den Straftaten in der Silvesternacht im und um den Kölner Hauptbahnhof von der Landespolizei Nordrhein-Westfalen geführt würden. Die Bundespolizei habe die in ihrer rechtlichen Verantwortung aufgezeichneten Videodaten aus dem Kölner Hauptbahnhof - mehr als 780 Stunden - der Landespolizei Nordrhein- Westfalen zur Verfügung gestellt.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, betreibt die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung am Hauptbahnhof Köln derzeit 49 Kameras im Bahnhofsgebäude, sechs Kameras auf dem Bahnhofsvorplatz und 32 Kameras auf den Bahnsteigen.

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3. Investitionsbedarf bei Sportstätten

Sport/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Den Investitionsbedarf bei Sportstätten des Spitzen-, Leistungs- und Breitensports thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7577). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Sportstätten und Bäder im Bereich des Leistungs- und Spitzensports sanierungsbedürftig sind. Sie fragen auch, zu welchen Teilen Olympiastützpunkte (OSP), Bundesleistungszentren (BLZ) und Sportleistungszentren (SLZ) jeweils von Bund, Ländern und Kommunen finanziert werden und wie sich der Sanierungs- und der Investitionsbedarf bei OSP, BLZ und SLZ darstellt.

Thematisiert wird auch das ausgelaufene Sportstättenförderprogramm "Goldener Plan Ost". Gefragt wird, wie viele Sportstätten und Bäder von 1999 bis 2009 darüber insgesamt gefördert wurden und inwiefern dabei die Kriterien der Nachhaltigkeit und der Barrierefreiheit Berücksichtigung fanden. Schließlich erkundigen sich die Parlamentarier, welchen Handlungsbedarf die Bundesregierung "aus dem nach wie vor sehr hohen Sanierungsbedarf im Bereich der Sportstätteninfrastruktur ableitet".

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4. Kritik am Schulfach für Ernährung

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Laut einer von der Bundesregierung geförderten und im September 2015 veröffentlichten Studie verursacht ungesunde Ernährung im deutschen Gesundheitssystem jährliche Kosten von fast 17 Milliarden Euro. Weil Kindern ein Grundwissen über gesunde Ernährung vermittelt und ihnen in der Kita oder der Schulmensa ernährungsphysiologisch ausgewogenes Essen angeboten werden soll, setze sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für ein eigenes Schulfach Ernährung ein, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (18/7704) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ein solches Schulfach könne einen wichtigen Beitrag zur Prävention von ernährungsbedingten Krankheiten beitragen und helfen, das Gesundheitssystem zu entlasten. Die Bundesregierung gesteht in ihrer Antwort ein, dass eine entsprechende Forderung des Bundesministers Christian Schmidt (CSU) bei den Bundesländern auf Skepsis stoße. Das Thema Ernährung sei in allen 16 Bundesländern Teil der Lehrpläne und werde in Unterrichtsfächern wie Sachkunde, Hauswirtschaft oder Biologie sowie fachübergreifend und durch extracurriculare Maßnahmen aufgegriffen. Deshalb gebe es seitens der Kultusministerkonferenz eine kritische Haltung gegenüber einem eigens geschaffenen Schulfach.

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5. Wildbienen sind in ihrer Vielfalt gefährdet

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Artengruppe der Wildbienen ist in ihrem Bestand und ihrer Vielfalt überdurchschnittlich gefährdet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7705) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7492) hervor, die Informationen zur Entwicklung der Situation von Wildbienen und Schmetterlingen in Deutschland seit den 1980er Jahren verlangt hat. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass von den rund 560 in Deutschland vorkommenden Bienenarten 31 Arten vom Aussterben bedroht und 39 ausgestorben oder verschollen seien. Eine Ursache des Populationsrückgangs sei die Zerstörung der Nistplätze sowie mangelndes Nahrungsangebot infolge intensiver Landnutzung unter anderem durch Flächenverluste, Infrastrukturmaßnahmen und Wildkräuterbekämpfung sowie durch zu häufig oder zu früh gemähte Grünflächen und aufgeräumte private Gärten. Auch die Düngung könne an nährstoffarmen Standorten zu einer Verschiebung der Artenzusammensetzung führen. Folge einer intensiveren Düngung sei die Abnahme des Anteils der für Bestäuberinsekten attraktiven blühenden Arten sowie ein Rückgang der zur Blüte kommenden Pflanzenanzahl und somit ein geringeres Nahrungsangebot.

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6. Quecksilberverbindungen in der Umwelt

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ABR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (18/7713) die Akkumulation und Wirkung von toxischen Quecksilberverbindungen in der Umwelt. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, in welchen Gewässern in den vergangenen Jahren Quecksilberwerte gemäß der die Umweltqualitätsnorm für Biota zu hoch ausgefallen sind. Darüber hinaus erkundigen sich die Grünen nach "Hotspots" und Gesundheitsgefährdungen durch Methylquecksilber in Lebensmitteln. Dieses entsteht, wenn das aus natürlichen Quellen in die Umwelt emittierte Quecksilber sich für längere Zeit in Boden oder Wasserbiotopen ablagert. Die Grünen fragen zudem nach Kenntnissen der Bundesregierung zu Quecksilberemissionen der deutschen Stein- und Braunkohlekraftwerke.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 132 - 3. März 2016 - 09.38 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2016

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