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BUNDESTAG/5628: Heute im Bundestag Nr. 142 - 08.03.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 142
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 08. März 2016, Redaktionsschluss: 09.45 Uhr

1. Auszubildende in Alten- und Krankenpflege
2. Programm für nachhaltigen Konsum
3. Erkenntnisse zu NSA
4. Preisverfall im Emissionshandel
5. Interventionsfälle im BAMF
6. Personalkonzept der Bundespolizei
7. Kooperationen im Sicherheitsbereich


1. Auszubildende in Alten- und Krankenpflege

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Unterrichtung

Berlin: (hib/AW) In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen liegt seit Novellierung des Altenpflegegesetzes im Jahr 2009 der Anteil der Auszubildenden mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung gemessen an der Zahl aller Auszubildenden im ersten Jahr der Altenpflegeausbildung bei nahezu 30 beziehungsweise sechs Prozent. Dies teilt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Erfahrungen mit Paragraf 6 des Altenpflegegesetzes und Paragraf 5 des Krankenpflegegesetzes (18/7650) mit. So hätten in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2009 bis 2014 9.194 von 30.729 Lehrlingen über eine zehnjährige allgemeine Schulbildung verfügt. In Niedersachsen seien es 2.541 gewesen. In den übrigen 14 Bundesländer seien keine oder nur wenig Erfahrung mit der Anwendung von Paragraf 6 des Altenpflegegesetzes gemacht oder es seien keine Daten erhoben worden.

Gemäß Paragraf 5 des Krankenpflegegesetzes haben nach Angaben der Regierung im gleichen Zeitraum insgesamt 1.162 Schüler mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung eine Ausbildung im Bereich der Kranken- und Kinderkrankenpflege begonnen. Gemessen an den insgesamt 22.400 jährlichen Ausbildungseintritten spiele die Ausbildung nach Paragraf 5 keine "nennenswerte Rolle".

Nach der Novellierung des Alten- und des Krankenpflegegesetzes im Jahr 2009 können Schüler nach einer erfolgreich absolvierten, zehnjährigen allgemeinen Schulbildung eine Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege auch ohne erweiterten Hauptschulabschluss beginnen.

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2. Programm für nachhaltigen Konsum

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Der nachhaltige Konsum soll aus der Nische in den Mainstream befördert werden. Dies ist eine der fünf Leitideen des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum der Bundesregierung, über das sie den Bundestag unterrichtet (18/7732). Im Zusammenhang damit soll allen Verbrauchern nachhaltiger Konsum und die Teilhabe daran ermöglicht werden. Auch soll künftig eine Lebenszyklus-Perspektive auf Produkte und Dienstleistungen angewandt werden. Nach Vorstellung der Bundesregierung soll zudem der Produktfokus durch eine Systembetrachtung ersetzt werden.

Die Bundesregierung hält nachhaltigen Konsum für bedeutungsvoll, da der private Konsum für einen "großen Teil der Ressourceninanspruchnahme und der Umwelteinflüsse" verantwortlich sei. Nachhaltiger Konsum bedeute, "heute so zu konsumieren, dass die Bedürfnisbefriedigung heutiger und zukünftiger Generationen unter Beachtung der Belastbarkeitsgrenzen der Erde nicht gefährdet wird", heißt es in dem Programm. Dies sei nicht nur in Hinblick auf den Klimaschutz wichtig, sondern beispielsweise auch in den Bereichen Biodiversität und Ressourcenschonung.

Um den nachhaltigen Konsum zu fördern, sollen nach Vorstellungen der Bundesregierung politisch diverse übergreifende Handlungsansätze verfolgt werden. So sollen unter anderem eine gesellschaftliche Diskussion über Nachhaltigkeit angeregt, Verbraucherinformationen mit stärkerem Nachhaltigkeitsbezug gestaltet, in Forschung zu dem Thema investiert und ein Monitoring für nachhaltigen Konsum eingeführt werden. Zudem werden in dem Programm sechs "Bedürfnisfelder" samt jeweiliger "Maßnahmenbereiche" identifiziert. Im Bereich "Mobilität" etwa wird eine Privilegierung klimafreundlicher Mobilitätsformen vorgeschlagen. Im Bereich "Haushalt und Wohnen" sind unter anderem Ansätze zur "Förderung neuer Wohnformen in der Gemeinschaft" sowie eine "Reduktion des konsumbedingten Haushaltsmülls" vorgesehen.

Laut dem Programm ist zudem bereits eine interministerielle Ressort-Arbeitsgruppe eingerichtet worden, um die Umsetzung des Programmes zu begleiten. Es sei zudem beabsichtigt, ein Kompetenzzentrum beim Umweltbundesamt anzusiedeln. Dieses Zentrum soll wiederum ein Netzwerk "Nachhaltiger Konsum" koordinieren, das die Kooperation zwischen Akteuren aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft fördern soll.

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3. Erkenntnisse zu NSA

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben "keine Erkenntnisse vor, dass die NSA Deutschland, deutsche Ministerien oder Botschaften beziehungsweise Vertretungen bei den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union überwacht". Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/7738) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7478) weiter ausführt, liegen ihr ebenso wenig Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit deutscher Unternehmen beziehungsweise in Deutschland tätiger Unternehmen mit angloamerikanischen Nachrichtendiensten im Rahmen von Entschlüsselungs-"Partnerschaften" vor.

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4. Preisverfall im Emissionshandel

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ABR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (18/7759) den wiederholten Preisverfall bei Emissionshandelszertifikaten. Ursprünglich sollte laut Vorbemerkung der Fragesteller der Zertifikatpreis für eine Tonne CO2 um die 30 Euro liegen. In den vergangenen Jahren habe der Preis aber kontinuierlich unter zehn Euro gelegen und sei schließlich im Februar 2016 auf 4,65 Euro gesunken. Der europäische Emissionshandel (ETS) sei daher "kein geeignetes Modell für ein wirksames marktbasiertes Klimaschutzinstrument", kritisieren die Grünen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Gründe der Preisverfall hat und inwieweit günstige Energiepreise sowie das Backloading-Volumen von 300 Millionen Zertifikaten für 2015 dazu beigetragen haben. Die Grünen fragen zudem nach geplanten Stabilisierungsmaßnahmen und nach der Einschätzung der Bundesregierung zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Weiterentwicklung des ETS. Die Grünen wollen zudem Auskunft von der Bundesregierung, ob sich diese für die Löschung überschüssiger Emissionszertifikate einsetzen wird.

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5. Interventionsfälle im BAMF

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Interventionsfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anregung von Bundes- und Landessicherheitsbehörden" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7766). Darin erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem danach, wie viele Interventionsfälle in den Jahren 2000 bis 2015 jeweils von Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zoll an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge beziehungsweise für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herangetragen wurden und in wie vielen dieser Fälle "auf Grundlage eines Interventionsfalles ein Schutzstatus gewährt" wurde.

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6. Personalkonzept der Bundespolizei

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte wissen, welches Personalentwicklungskonzept die Bundesregierung für die Bundespolizei aktuell vorsieht. In einer Kleinen Anfrage (18/7763) erkundigt sich die Fraktion ferner danach, in welchem Umfang die Bundespolizei seit dem 13. September 2015 Grenzübertrittskontrollen durchführte und wie viele Überstunden bei der Bundespolizei aufgrund der Grenzkontrolleinsätze seit dem 16. Oktober 2015 bisher angefallen sind. Auch fragt sie unter anderem, wie hoch das aktuelle Überstundenaufkommen in den einzelnen Bundespolizeidirektionen ist.

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7. Kooperationen im Sicherheitsbereich

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um "Kooperation im Rahmen von Sicherheitsabkommen" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7762). Wie die Fraktion darin schreibt, werfen Verhandlungen über Kooperationen im Sicherheitsbereich mit Staaten, in denen es zu massiven Menschenrechtsverletzungen, Folter und Korruption kommt, "Fragen hinsichtlich der Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards auf". Wissen wollen die Abgeordneten, mit welchen Staaten die Bundesregierung Sicherheitsabkommen geschlossen hat und mit welchen Staaten derzeit über den Abschluss von Sicherheitsabkommen verhandelt wird. Auch fragen sie die Bundesregierung unter anderem, ob jemals ein geplantes Sicherheitsabkommen nicht abgeschlossen wurde "aufgrund von Bedenken der Menschenrechtslage".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 142 - 8. März 2016 - 09.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2016

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