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BUNDESTAG/5765: Heute im Bundestag Nr. 279 - 12.05.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 279
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 12. Mai 2016, Redaktionsschluss: 09.51 Uhr

1. Lebensdauerverkürzung bei Produkten
2. Experten: Kulturelle Bildung ausweiten
3. Skepsis bei EU-Onlinekaufrecht
4. Keine Genehmigung für Glyphosat


1. Lebensdauerverkürzung bei Produkten

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Absicht von Herstellern, durch eingebaute Mängel für eine kurze Lebensdauer ihrer Produkte zu sorgen (geplante Obsoleszenz) ist laut einer vom Bundesumweltamt in Auftrag gegebenen Studie nicht nachweisbar. Das sagte Ines Oehme, beim Bundesumweltamt für die Bereiche Öko-Design, Umweltkennzeichnung und umweltfreundliche Beschaffung zuständig, am Mittwoch vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung. Die Studie zeige vielmehr, dass Obsoleszenz ein sehr vielschichtiges Phänomen sei, sagte Oehme.

Siddharth Prakash vom Öko-Institut, welches die Studie durchgeführt hat, verwies darauf, dass es unterschiedliche Gründe gebe, warum Verbraucher ihre Elektrogeräte ersetzen. Im Bereich der Haushaltsgroßgeräte, wie etwa bei Waschmaschinen, sei zwar in der Tat zu beobachten, dass der Anteil der Geräte, die in den ersten fünf Jahren kaputtgingen und ersetzt werden mussten seit 2004 stark angestiegen sei. Gestiegen - wenn auch weniger stark - sei aber auch der Anteil an Verbrauchern, die ein neues Gerät kaufen, weil ihnen das alte nicht mehr gefällt obwohl es noch funktionsfähig ist. Bei Flachbildfernsehern sei der Austausch zumeist von einem Wunsch nach Innovation geleitet, was Prakash von einer "psychologischen Obsoleszenz", sprechen ließ.

Ines Oehme ging auch auf das Problem ein, dass die Reparatur der Geräte in Deutschland teils teurer ist als die Produktion in Billiglohnländern. Dies sei ein nicht vollständig aufzulösendes Dilemma, räumte sie ein. Mit Blick auf die Umweltwirkung betonten Oehme und Prakash sei die langlebige Nutzung von Produkten zumeist von Vorteil, selbst wenn neuere Produkte eine bessere Energieeffizienz hätten.

Die Umweltexperten gingen auch auf Empfehlung der Studie ein. Danach ist unter anderem eine Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Produkten oder Komponenten sinnvoll, "insofern Teststandards vorhanden und mit zumutbarem Aufwand prüfbar sind". Wichtig sei auch, Verschleißteile, Wartungsintervalle und begrenzte Kapazitäten eindeutig zu deklarieren sowie Information zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen zur Verfügung zu stellen.

Eine weitere vom Bundesumweltamt beauftragte Studie mit dem Titel "Stärkung eines nachhaltigen Konsums im Bereich Produktnutzung durch Anpassungen im Zivil- und öffentlichen Recht" stellte Anett Jacob, beim Bundesumweltamt zuständig für rechtswissenschaftliche Umweltfragen, vor. Eine der darin erhobenen Forderungen laute, von den Herstellern verpflichtende Garantieaussagen hinsichtlich Mindestlebensdauer und Reparaturdienstleistungen zu verlangen, sagte sie. Hersteller könnten dann auch eine Mindestlebensdauer von Null Jahren angeben. Die Verbraucher hätten mit dieser Regelung eine sichere Entscheidungsgrundlage beim Kauf, so die Expertin. Neben Änderungen im Produktsicherheitsrecht sprach sich die Vertreterin des Bundesumweltamtes auch für eine Erweiterung des Verbandsklagerechtes auf Umweltverbände aus.

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2. Experten: Kulturelle Bildung ausweiten

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung

Berlin: (hib/FZA) Das Bundesprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" soll fortgeführt werden und 2018 in eine zweite Förderphase starten. Was die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) bereits Anfang April angekündigt hatte, wurde am Mittwoch während eines öffentlichen Fachgesprächs von allen Fraktionen und Experten begrüßt. Zum Fachgespräch geladen hatten der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gemeinsam mit dem Ausschuss für Kultur und Medien. In zwei Anträgen sprechen sich die Fraktionen CDU/CSU und SPD (18/5091) und Die Linke (18/8181) für eine Stärkung der kulturellen Bildung aus.

Die Sachverständigen zogen ein grundsätzlich positives Fazit aus den ersten drei Jahren des Förderprogramms. Es sei das bisher erfolgreichste Programm für kulturelle Bildung auf Bundesebene, sagte Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats. Verbesserungsbedarf sehen die Experten vor allem beim Abbau bürokratischer Hürden. Der hohe Verwaltungsaufwand schrecke viele mögliche Projektpartner bisher davon ab, am Programm teilzunehmen und sich um eine Förderung zu bewerben. "Gerade kleinere Vereine waren oft überfordert von dem Antragsdeutsch und ebenso bei der Abrechnung", stellte Franziska Dusch von der Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen Anhalt fest. Sie plädierte dafür, die Zahl der Servicestellen, die über das Förderprogramm informieren und Bündnispartner administrativ unterstützen, auf Landesebene weiter auszubauen. Bisher gibt es solche Stellen lediglich in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Einhellig forderten die Experten, besonders die ehrenamtlichen Akteure bürokratisch zu entlasten und die Verwaltungspauschale von fünf auf zehn Prozent anzuheben.

Gerd Taube, Vorsitzender der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder und Jugendbildung, forderte, die Zielgruppe des Programms zu verbreitern und die Altersgrenze für Teilnehmer von 18 auf 21 Jahre anzuheben. Außerdem sollten Jugendliche mit Behinderung oder Verhaltensstörungen stärker in den Fokus genommen werden. "Das ist im jetzigen Programm noch nicht so verankert und sollte nachgebessert werden", sagte Taube.

Generell müsse daran gearbeitet werden, kulturelle Bildungsangebote wieder besser im ländlichen Raum zu etablieren, lautete das Credo der Experten. Ulrich Aengenvoort, Direktor vom Deutschen Volkshochschul-Verband, warb hierbei für die Institution Volkshochschule als wichtigen Partner des Bundesprogramms. Gerade in den strukturschwachen ländlichen Regionen, wo es aufgrund mangelnder Bündnispartner deutlich weniger erfolgreich gewesen sei als im städtischen Raum, hätten die Volkshochschulen mit ihrem Konzept "talentCAMPus" viele junge Menschen erreicht.

Einvernehmen herrschte auch darüber, dass das Programm künftig junge Flüchtlinge stärker einbeziehen müsse. Zu diesem Zweck wurde der laufende Etat bereits um jährlich fünf Millionen Euro erhöht. Olaf Zimmermann betonte die Bedeutung kultureller Bildung für eine erfolgreiche Integration. "Bisher wird sehr viel über Deutschunterricht geredet, aber kaum über kulturelle Bildung für Geflüchtete", mahnte er an. Ein gesondertes Programm für Flüchtlinge dürfe es aber nicht geben.

Susanne Keuchel, Direktorin der Akademie Remscheid für kulturelle Bildung, plädierte dafür, die wissenschaftliche Auswertung des Projekts sowie die Qualifizierung der kommunalen Akteure weiter voranzutreiben. Der an das Programm angelehnte Qualitätsverbund, dem Keuchel vorsteht, sei hierfür ein sinnvolles Instrument, das zusammen mit den Servicestellen unbedingt weitergeführt werden müsse. Gerd Taube schlug darüber hinaus eine zentrale Koordinierungsstelle vor.

Der Erziehungswissenschaftler Eckart Liebau von der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg erläuterte die generelle Bedeutung der Künste und der kulturellen Bildung für die menschliche Persönlichkeitsentwicklung. Und er kritisierte: Bei der derzeitigen Debatte um außerschulische Förderung dürfe nicht vergessen werden, wie wichtig ein regelmäßiger und hochwertiger Schulunterricht in der Musik und den Bildenden Künsten sei. Laut Liebau ist das an deutschen Schulen "skandalös wenig" der Fall.

Das Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" wurde 2013 vom Bundesbildungsministerium ins Leben gerufen und ist mit einem Etat von 230 Millionen Euro (bis 2017) das europaweit größte Förderprojekt seiner Art. Bisher hat das Programm mehr als 360.000 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen drei und 18 Jahren erreicht, rund 11.500 Aktivitäten wurden erfolgreich finanziert und umgesetzt. Das Programm richtet sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen, bildungsfernen Elternhäusern.

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3. Skepsis bei EU-Onlinekaufrecht

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/PST) Zwei Vorschläge der EU-Kommission, wie ein einheitliches europäisches Recht für den Handel mit Dateien sowie mit Waren aussehen könnte, sind bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch auf unterschiedliche Bedenken der Sachverständigen gestoßen. Sie reichten von Einwänden in Einzelpunkten bis zum Zweifel, ob die neuen Rechtsnormen überhaupt erforderlich sind.

Die Kommission hatte dem Europäischen Parlament und Rat im Dezember vorgeschlagen, zwei Richtlinien zu erlassen, eine "über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte" (Ratsdokument 15251/15) und eine "über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren" (Ratsdokument 15252/15). Die Entscheidung darüber in EU-Parlament und Rat steht noch nicht unmittelbar an. Dennoch hat sich der Rechtsausschuss bereits in diesen frühen Stadium für eine Anhörung entschieden, um sich eine fundierte Meinung zu bilden, ob das deutsche Parlament der Bundesregierung Vorgaben für die Verhandlung im EU-Rat machen sollte.

Dies könnte, dem Verlauf der Anhörung nach zu urteilen, insbesondere in einem Punkt der Fall sein. Der Richtlinienvorschlag zum Online-Warenhandel sieht vor, dass bei Gewährleistungsansprüchen die Beweislastumkehr zwei Jahre gelten soll statt sechs Monaten wie derzeit in Deutschland und den meisten EU-Staaten. Die Beweislastumkehr bedeutet, dass nicht der Kunde beweisen muss, dass das Produkt bereits mit einem Fehler geliefert wurde, sondern der Händler das Gegenteil beweisen müsste. Hierzu zeigte sich in den Befragungsrunden eine fraktionsübegreifende Mehrheit für eine einheitliche Regelung im Online- wie im stationären Handel. Ob der Bundestag hier eingreifen soll, darüber wird allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rechtsausschuss und gegebenenfalls im Plenum entschieden. In der vergangenen Legislaturperiode war ein Vorstoß der EU-Kommission für eine umfassende Kaufrechtsrichtlinie am Widerstand im Bundestag und anderen nationalen Parlamenten gescheitert.

Jetzt ließ sich der Rechtsausschuss zunächst von einem Vertreter der Europäischen Kommission in Brüssel, Dirk Staudenmayer von der Generaldirektion Justiz und Verbraucher, deren Intentionen erklären. Staudenmayer hob hervor, man habe aus der Erfahrung mit der Kaufrechtslinie gelernt. Die Kommission habe in umfangreichen Evaluationen, darunter zwei Eurobarometer-Umfragen, ermittelt, in welchen Bereichen Verbraucher und Unternehmen Regelungsbedarf sehen, und beschränke sich bei den Richtlinienvorschlägen darauf. Statt ehemals 186 Artikel beim Kaufrechtsvorschlag umfassten die jetzt vorgeschlagenen Richtlinien nur je rund 20 Artikel. Unter anderem beschränke man sich auf Verbraucherverträge und lasse Handelsverträge völlig außen vor.

Die Ausschussvorsitzende Renate Künast (Grüne) hatte zuvor zwei Gruppen genannt, auf die die Richtlinien zielten: Zum einen durch unterschiedliche nationale Verbraucherrechte verunsicherte Kunden, die sich nicht trauten, in einem anderen EU-Land zu bestellen. Zum anderen Handelsunternehmen, die sich wegen der "Rechtszersplitterung" scheuten, ihre Produkte grenzübergreifend anzubieten. Dementsprechend nannte Staudenmayer es als Zielsetzung der Richtlinie, das Verbrauchervertrauen zu steigern und dadurch, dass mehr Unternehmen grenzüberschreitend anbieten, den Verbauchern zu einer größeren Auswahl zu verhelfen. Die Kommission erwarte damit von den Richtlinien einen Wachstumsschub.

Carsten Föhlisch, Rechtsexperte der Trusted Shops GmbH, bezweifelte, dass Rechtsunsicherheit maßgeblich für die Zurückhaltung von Kunden beim grenzüberschreitenden Einkauf sei. Vielmehr spielten Unsicherheit bei Zahlungsvorgängen, Sprachbarrieren und anderes eine große Rolle. Aus Sicht des Handels wiederum seien ständig wechselnde Rechtsvorschriften das größere Problem, weshalb neue EU-Richtlinien das selbsterklärte Ziel konterkarierten. Unter dem Strich sei eine Neuregelung des Onlinekaufrechts aus Sicht der Marktakteuere gar nicht notwendig, konstatierte Föhlisch.

Unsicherheit bei den Marktakteuren erzeugt nach Ansicht von Martin Schmidt-Kessel, Professor für Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht in Bayreuth, dass mit der vorgeschlagenen Richtlinie der Sachmängelbegriff "massiv umformuliert" werden soll. Er habe dafür "völliges Unverständnis", man solle bei den bewährten Begriffen bleiben.

Joachim Bokor, Justiziar der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, begrüßte eine vorgeschlagene Regelung zu Internetangeboten, die der Kunde statt mit Geld durch die Überlassung von Daten bezahlt. Bei solchen Angeboten sollen die gleichen Kundenrechte gelten wie bei kostenpflichtigen Angeboten, schlägt die EU-Kommission vor. Allerdings stellte Bokor die Frage: "Was, wenn der Kunde gar nicht weiß, dass bestimmte Daten übermittelt wurden?"

Der selbständige Luxemburger Europarechts-Berater Bob Schmitz teilte den Ausschussmitgliedern mit, dass die EU-Kommission nach seiner Kenntnis in einigen Monaten auch Vorschläge für den stationären Handel vorlegen werde. Er erwarte, dass dann im Wesentlichen die Vorschläge für den Onlinehandel übernommen würden. Denn es mache keinen Sinn, unterschiediche Regelungen für Online- und Offline-Handel festzulegen.

Zur Verlängerung der Beweislastumkehr sagte Schmitz, diese gelte in Portugal bereits seit einiger Zeit zwei Jahre lang. Dies habe weder zu Nachteilen für die Händler noch zu den befürchteten Preiserhöhungen für die Verbraucher geführt. Im Gegenteil würden viele Unternehmen bereits mit freiwilligen Drei-Jahres-Fristen werben. Dem wollte Peter Schröder vom Handelsverband Deutschland HDE nicht folgen. Eine Allensbach-Umfrage zeige, dass nur zwölf Prozent der Verbraucher in Deutschland mit den geltenden Regelungen unzufrieden seien. Der Handel praktiziere Kulanz und stelle innerhalb der Gewährleistungsfrist meist keine Fragen, auch wenn die sechsmonatige Beweislastumkehr abgelaufen sei. Er müsse aber die Möglichkeit haben, sich gegen unberechtigte Forderungen etwa von Querulanten zu schützen.

Der Göttinger Jura-Professor mit Schwerpunkt Multimedia- und Telekommunikationsrecht Gerhard Spindler warf die Frage auf, was die Gleichstellung von Angeboten, die mit Daten statt mit Geld bezahlt werden, für Non-Profit-Dienste bedeute, also beispielsweise Wikipedia oder Open-Source-Software. Für ihn sei aus dem Richtlinienvorschlag nicht erkennbar, ob sie auch darunter fallen. Auch vermisste Spindler eine Einbeziehung des "Internets der Dinge" in die geplanten Regelungen.

Zweifel an den Wachstumsprognosen der EU-Kommission äußerte der Konstanzer Rechtsprofessor Michael Stürner. Wachstum beim Online-Handel "dürfte auf Kosten des Offline-Handels gehen", prognostizierte er. Stürner warf auch einen sozialen Aspekt auf: Mit der Fokussierung auf den Online-Handel stärke man bestimmte Schichten der Bevölkerung, nämlich die Technik-Affinen. Sein Rat: Man solle warten, bis die EU-Kommission auch ihre Pläne zum stationären Handel auf den Tisch legt. Und dann solle man beides gleichzeitig behandeln.

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4. Keine Genehmigung für Glyphosat

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung soll aus Gründen des vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes eine erneute Anwendungsgenehmigung des Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene ablehnen. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/8395), der dem Bundestag vorliegt. Glyphosat ist nach Darstellung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Unkrautbekämpfungsmitteln, der zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau verwendet wird.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 279 - 12. Mai 2016 - 09.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2016

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