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BUNDESTAG/5797: Heute im Bundestag Nr. 311 - 31.05.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 311
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 31. Mai 2016, Redaktionsschluss: 10.03 Uhr

1. Prüfung für Bewachungsfirmen in Heimen
2. Dokumente im TTIP-Leseraum
3. Bilaterale Beziehungen mit Kuba
4. Gedenken an Überfall auf die Sowjetunion
5. Einreiseverbote in Lettland
6. Bedrohte Rechtsstaatlichkeit in der Türkei


1. Prüfung für Bewachungsfirmen in Heimen

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Neue Bewachungsunternehmer und deren leitendes Personal müssen künftig eine Prüfung über ihre Sachkunde ablegen. Die Zuverlässigkeit der Unternehmen und des leitenden Personals soll alle drei Jahre überprüft werden. Dies ist der Kern des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (18/8558), mit dem auf Vorfälle bei der Bewachung von Flüchtlingsheimen reagiert wird. "Wegen der speziellen Situation und einiger Missstände, die in der Praxis aufgetreten sind, muss leitendes Personal, das für die Organisation der Bewachung vor Ort verantwortlich und weisungsbefugt ist, die erforderliche Sachkunde nachweisen", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die Vorschriften gelten auch für den Schutz von zugangsgeschützten Großveranstaltungen. "Die Anschläge in Paris am 13. November 2015 belegen, dass derartige weiche Ziele mit hohem, medienwirksamen Schädigungspotenzial drohenden terroristischen Anschlagsszenarien entsprechen. Den eingesetzten privaten Sicherheitskräften kommt hier eine besondere Bedeutung zu", heißt es in dem Entwurf.

Private Bewachungsunternehmen würden zunehmend als Teil der Sicherheitsarchitektur wahrgenommen und zunehmend bei Großveranstaltungen, aber auch zur Bewachung von Flüchtlingsunterkünften eingesetzt. "Es handelt sich dabei um Einsatzbereiche, bei denen es durch unqualifizierte Gewerbetreibende zu erheblichen Schädigungen von Leben und Gesundheit von Personen sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommen kann", schreibt die Regierung.

Der Sachkundenachweis löst den bisherigen Unterrichtsnachweis mit einem Umfang von 80 Stunden ab. Die Prüfung, durch deren erfolgreiche Teilnahme die Sachkunde nachgewiesen wird, soll rund drei Stunden dauern und wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Geprüft werden unter anderem die Sachgebiete Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Strafrecht einschließlich Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschriften, Umgang mit Menschen einschließlich Deeskalationstechniken und Grundzüge der Sicherheitstechnik. Die zu Prüfenden könnten sich mit dem von den Industrie- und Handelskammern angebotenem Schulungsmaterial vorbereiten oder zur Vorbereitung an Schulungen teilnehmen, die von zahlreichen Bildungs- und Weiterbildungsträgern angeboten würden. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen werde oft von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern gefördert.

Bei der Bewachungstätigkeit würden die Unternehmen in Kontakt mit einer Vielzahl von Personen treten, und es könne zu Konfliktsituationen kommen, "in denen Bewachungsunternehmen deeskalierend tätig werden müssen, um Schäden zu vermeiden. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Gewerbetreibenden als Verantwortliche für die Organisation des Bewachungsunternehmens Kenntnisse über die Grenzen ihrer Befugnisse, über Deeskalationstechniken in Gefahren- und Konfliktsituationen sowie einzusetzende Sicherheitstechnik nachweisen müssen", erläutert die Regierung.

Rund 10.000 Bewachungsunternehmen soll es geben. Bei einer jährlichen Fluktuation von zehn Prozent müssten 1.000 neue Bewachungsunternehmer die Prüfung ablegen. Außerdem nimmt die Regierung an, dass von den 200.000 Wachpersonen pro Jahr 2.000 den Sachkundenachweis vorlegen müssen.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Absicht der Regierung, das Bewachungsrecht zu überarbeiten. "Die Ziele des Gesetzentwurfs, das gewerbliche Bewachungsrecht zu verschärfen und den Vollzug in diesem Bereich zu verbessern, werden unterstützt", heißt es in der Stellungnahme der Länder. Die Bundesregierung will einen Teil der Vorschläge des Bundesrates übernehmen; für einen weiteren Teil werde Prüfung zugesichert, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung.

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2. Dokumente im TTIP-Leseraum

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Nach Angaben der Bundesregierung liegen im TTIP-Leseraum in Berlin alle Unterlagen aus, die auch in den TTIP-Leseräumen in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Parlament und der EU-Kommission eingesehen werden können. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/8544) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8294) nach dem Stand der Verhandlungen über das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen. Die Bundesregierung berichtet in der Antwort von Fortschritten im Bereich der regulatorischen Kooperation. Die EU-Kommission habe zwei Textvorschläge eingebracht, wonach die regulatorische Kooperation hohe Schutzstandards für Gemeinwohlinteressen fördern und keineswegs zum Abbau von Schutzstandards führen dürfe. Auch die amerikanische Seite habe einen Vorschlag vorgelegt. Aus den vorliegenden Texten müsse nun ein gemeinsamer Text erarbeitet werden, berichtet die Bundesregierung.

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3. Bilaterale Beziehungen mit Kuba

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/EB) Deutschland führt Gespräche über ein Rahmenabkommen zur Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8548) auf eine Kleine Anfrage (18/8387) der Fraktion Die Linke hervor. Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit solle auf erneuerbaren Energien und Energieeffizienz liegen. Beim Besuch des kubanischen Außenministers Bruno Rodríguez Parilla am 10. Mai 2016 in Berlin hätten beide Seiten vereinbart, außerdem im Bereich Landwirtschaft zu kooperieren.

Weiterhin heißt es, dass die Regierungen während des Besuchs von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) im Juli 2015 eine gemeinsame Erklärung über die Grundlagen der bilateralen Beziehungen unterzeichnet hätten. Auch auf regelmäßige Konsultationen der Außenministerien, ein Kulturabkommen und die Einrichtung eines Büros der deutschen Wirtschaft in Havanna hätten sich die Regierungen verständigt.

Investitionen deutscher Unternehmen in Kuba unterstütze das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch diverse außenwirtschaftliche Förderinstrumente für Markterkundung, Handel und Investition. Im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit habe die Bundesregierung der kubanischen Regierung Angebote gemacht, Führungspersonal zu schulen oder sie bei der Umstellung des Währungssystems zu beraten.

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4. Gedenken an Überfall auf die Sowjetunion

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung richtet selbst keine Gedenkveranstaltung anlässlich des 75. Jahrestages des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion aus. Wie es in der Antwort (18/8532) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8213) heißt, entspreche es dem Verständnis der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, dass die Bundesregierung die Aufarbeitung von Geschichte sowie entsprechende Gedenkveranstaltungen nicht in Eigenregie durchführt, sondern deren Konzeption und Durchführung den fachkundigen (insbesondere bundesunmittelbaren) Einrichtungen der politischen, historischen und kulturellen Bildung überlässt, um ein wissenschaftlich fundiertes und gesellschaftlich verankertes Erinnerungswesen zu fördern. Die Bundesregierung verweist in der Antwort unter anderem auf die Tafelausstellung der Ständigen Konferenz der Leiter der NS-Gedenkorte im Berliner Raum mit dem Titel "Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion 1941-1945" sowie auf Ausstellungsprojekte der Stiftung Topographie des Terrors, der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück und des Deutsch-Russischen Museums Karlshorst.

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5. Einreiseverbote in Lettland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das lettische Innenministerium hat Mitte März ein Einreiseverbot verfügt, von dem insgesamt 25 deutsche Staatsangehörige betroffen waren. Die Einreiseverweigerung habe das Haus mit einer Gefahr für die öffentliche Ordnung der Republik Lettland begründet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/8503) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8178). Die lettischen Behörden hätten auf Nachfrage bestätigt, dass bei der Beurteilung des Sachverhalts ein vorangegangener Aufenthalt einer Gruppe von Mitgliedern der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA) im Jahr 2014 eine Rolle gespielt habe.

Nach Darstellung der Abgeordneten sind Mitte März von den lettischen Behörden deutsche Staatsbürger an der Einreise gehindert worden, die an Protesten gegen einen Gedenkmarsch zu Ehren der Waffen SS in Riga teilnehmen wollten.

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6. Bedrohte Rechtsstaatlichkeit in der Türkei

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung beobachtet im Zuge des Vorgehens türkischer Behörden gegen Anhänger der Gülen-Bewegung "zunehmende Einschnitte in Rechtsstaatlichkeit sowie Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei". Auch der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom 10. November 2015 gehe auf die von der türkischen Regierung gegen die Gülen-Bewegung ergriffenen Maßnahmen mit kritischem Tenor ein, heißt es der Antwort (18/8502) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8098). Die Bundesregierung teile diese Einschätzung und sehe diese Entwicklungen nicht im Einklang mit Standards der Europäischen Union. "Im Rahmen des ergebnisoffenen Beitrittsprozesses setzt sich die Bundesregierung insbesondere für eine Öffnung der Verhandlungskapitel 23 und 24 ein, die diese Themen behandeln und daher einen systematischen und kritischen Dialog mit der Türkei dazu erlauben."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 311 - 31. Mai 2016 - 10.03 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2016

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