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BUNDESTAG/5839: Heute im Bundestag Nr. 353 - 10.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 353
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 10. Juni 2016, Redaktionsschluss: 09.45 Uhr

1. Snowden ist ein russischer Agent 2. Weitere Mitarbeiter des Bankenverbands sagen als Zeugen aus 3. Geld für Griechenland freigegeben 4. Hohe Kosten durch Alkoholmissbrauch 5. Strategie gegen Pflegebetrug 6. Versorgung von Mehrfachbehinderten


1. Snowden ist ein russischer Agent

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen hat scharfe Angriffe gegen den NSA-Enthüller Edward Snowden gerichtet und die Vermutung geäußert, dieser sei ein russischer Agent. "Snowden dürfte die NSA ausgeplündert haben wie kein Zweiter zuvor einen US-Nachrichtendienst ausgeplündert hatte", sagte er am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Maaßen gab zu verstehen, er halte die Annahme für begründet, dass die Snowden-Affäre Teil der "hybriden Kriegführung" Russlands gegen den Westen sei. Der heute 53-Jährige leitet den Verfassungsschutz seit August 2012. Zuvor war er seit 2008 als Unterabteilungsleiter im Bundesinnenministerium für Terrorismusabwehr zuständig gewesen.

Maaßen stellte fest, der Schaden, den Snowden der NSA bereitet habe, sei, "immer noch groß". Noch nachteiliger auch für das internationale Ansehen des US-Geheimdienstes dürfte nach seinen Worten die Bilanz ausfallen, sollte sich herausstellen, dass es sich bei der Affäre um einen "Überläuferfall oder Doppelagentenfall" gehandelt habe. Der Verfassungsschutzpräsident erinnerte an die spektakuläre Flucht des russischen Geheimdienstobersten Alexander Potejew, der sich 2010 mit seiner Familie in die USA abgesetzt und dort einen russischen Spionagering enttarnt hatte. Die Affäre habe dem russischen Auslandsnachrichtendienst SWR auch in den Augen der eigenen Regierung einen herben Gesichtsverlust beschert.

Die Schussfolgerung, die Maaßen mit seinen Ausführungen nahelegte, lautet, der SWR könnte diese Scharte ausgewetzt haben, indem er den US-Geheimdienstmitarbeiter Snowden als Agenten anwarb und führte. Dass Snowden in der internationalen Öffentlichkeit weder als Überläufer noch als Doppelagent wahrgenommen werde, sondern als selbstloser Idealist, setze dem russischen Erfolg die Krone auf. Hier sei zu beobachten, wie sich operative Geheimdienstarbeit mit Desinformation verbinden lasse.

Mit der Snowden-Affäre habe Russland einen Keil zwischen die USA und ihren engsten europäischen Verbündeten, die Bundesrepublik, getrieben. Vor allem hier habe der Vorgang "antiamerikanische und gegen die eigenen Nachrichtendienste gerichtete" Stimmungen erneut hochkochen lassen. Den deutschen Diensten habe die Affäre in erheblichem Maße geschadet. Wichtige Interna und Informationen aus ihrer täglichen Arbeit seien an die Öffentlichkeit gelangt, ihre Tätigkeit und ihre Existenz als solche rundheraus "skandalisiert" worden. Auch dies habe gerade vor dem Hintergrund des Konflikts um die Ukraine im Interesse Russland gelegen.

Nicht zuletzt habe die Affäre den deutschen Sicherheitsbehörden in Zeiten wachsender Gefahr durch radikalislamische Terroristen eine enorme Anspannung ihrer personellen Ressourcen eingebrockt. Im Zusammenhang mit den Themenkreisen NSA und NSU habe sich seine Behörde, der Verfassungsschutz, derzeit mit zwei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen im Bundestag und fünf weiteren in verschiedenen Landtagen auseinandersetzen. Das Informationsbedürfnis dieser Ausschüsse zu bedienen, koste in erheblichem Umfang Arbeitszeit und Energie, die an anderer Stelle dringender benötigt würden: "Niemand sage im Fall eines Terroranschlages, er habe das nicht gehört."

Zum Verdacht, der Verfassungsschutz habe durch Datenaustausch mit US-Behörden zum Drohnentod deutscher Islamisten beigetragen, sagte Maaßen: "Derartige Unterstellungen weise ich nachdrücklich auch für meine Mitarbeiter zurück.

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2. Weitere Mitarbeiter des Bankenverbands sagen als Zeugen aus

4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex)/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Erst dauerte es Jahre, aber auf einmal musste es ganz schnell gehen. So schilderte ein leitender Mitarbeiter des Bankenverbandes am Donnerstag im 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex) das endgültige Aus der sogenannten Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen von Aktien um den Dividendenstichtag.

Im Jahr 2009 habe das Bundesfinanzministerium den Bundesverband deutscher Banken (BdB) vertraulich über großangelegte Steuergestaltungsmodelle mithilfe von Cum/Ex-Geschäften über das Ausland zum Schaden des Fiskus informiert, sagte der inzwischen pensionierte BdB-Mitarbeiter Wolfgang Skorpel (63) in der öffentlichen Zeugenbefragung des Ausschusses unter Vorsitz von Dr. Hans-Joachim Krüger.

Das Ministerium habe unter "enormen politischen Druck" gestanden und zunächst die geltenden Regularien verschärft, sagte Skorpel, der bis 2014 im BdB für Steuern zuständig war. Da dies offenbar nicht ausgereicht habe, sei in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Kreditwirtschaft daraufhin eine Alternative zur bisherigen Praxis erarbeitet worden. Mit einem "Systemwechsel" und der Verlagerung des Steuerabzugs vom Emittenten auf die Kreditinstitute sollte die steuerabführende mit der bescheinigenden Stelle identisch werden und die Möglichkeit der mehrfachen Steuererstattung unterbunden werden. Das 2011 beschlossene Gesetz (OGAW IV) sei dann zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Dabei war die Gesetzeslücke, die ausländischen Banken die einträglichen Cum/Ex-Geschäfte ermöglichte, den bisherigen Zeugenaussagen zufolge bereits gut zehn Jahre zuvor von der Deutschen Bank und dem BdB erkannt worden; eine erste Eindämmung dieser für die Banken mit einem Haftungsrisiko versehenen Praxis erfolgte aber erst durch das Jahressteuergesetz 2007 - und dann auch nur für die inländischen Banken. Dies sei allen Beteiligten bekannt gewesen, sagte Skorpel, was seine Nachfolgerin im BdB, Sabine Weber (50), die nach ihm befragt wurde, wie auch andere Zeugen im bisherigen Verlauf bestätigten.

Skorpel erklärte die langwierigen Abläufe damit, dass das Cum/Ex-Problem anfangs keine große Priorität besessen habe und auch nichts über die Umfänge dieser Deals bekannt gewesen sei. Erst ab 2009 sei mit Nachdruck nach einer grundsätzlichen Lösung gesucht worden. Die Bundesregierung hatte nach eigenem Bekunden (BT-Drucksache 18/1603) Cum/Ex-Geschäfte lange lediglich als abstrakte Möglichkeit gesehen und nicht als Gestaltungsmodell. Erst nach dessen Bekanntwerden 2009 habe man reagiert.

Skorpel wie auch Weber verwiesen darauf, dass aus Sicht des Bankenverbandes und auch der Abwicklungsgesellschaft Clearstream eine allumfassende Lösung des Problems über die Jahre hinweg wegen der fehlenden Identifizierbarkeit von Leerverkäufen zunächst nicht möglich erschien. Auf keinen Fall sei die auch nach 2007 weiter existiert habende Lücke absichtlich gelassen worden. Denn die Motivation der Banken hinter dem Brief an das Bundesfinanzministerium vom Dezember 2002 sei gerade die Minimierung der Haftungsrisiken gewesen. Der in dem Brief enthaltene Regelungsvorschlag war vom Ministerium in das Jahressteuergesetz 2007 übernommen worden. Innerhalb des damals geltenden Systems habe es aber keine Lösung für das Auslandsproblem gegeben, sagte Skorpel.

Weber, die im Juli 2002 beim BdB anfing und den Brief an das Bundesfinanzministerium im Auftrag des damaligen BdB-Geschäftsführers Hans-Jürgen Krause verfasste, sagte aus, dass es zunächst nicht abzusehen gewesen sei, ob das Ministerium dem Verbandsvorschlag folgen oder einen eigenen unterbreiten werde. Die Thematik sei dann aber 2005 aufgegriffen worden. Nach ihrer Wahrnehmung habe es sich bei doppelt erstatteten Steuern zunächst um Einzelfälle gehandelt, wann daraus ein Geschäftsmodell geworden sei, wisse sie nicht. Auch über Fallzahlen und Volumina könne sie nichts sagen. Auf die Frage Krügers, wieso das Problem nach vielen Jahren vergeblicher Versuche dann doch in relativ kurzer Zeit gelöst worden sei, sagte Weber, dass möglicherweise "alle Beteiligten mit der Sache gewachsen" seien. Am Anfang habe man offenbar nicht realisiert, dass für eine Lösung das System geändert werden müsse.

Eine Rolle spielte in der vierstündigen Sitzung auch die Vorbereitung des Jahressteuergesetzes 2007. Dazu befragte der Ausschuss Thomas Kehm vom Bundeszentralamt für Steuern (ehemals Bundesamt für Finanzen), der in einem Schreiben vom Oktober 2005 den Vorschlag des Bankenverbandes von 2002 als "uneingeschränkt geeignet" hielt, die problematischen Leerverkäufe um den Dividendentermin zu regeln. Vor dem Ausschuss sagte der 1961 geborene Kehm auf die Frage Krügers, wieso er zu dieser Auffassung gekommen sei, er habe damals "geglaubt, die vorgeschlagene Regelung könnte ausreichen, die Leerverkaufsproblematik in den Griff zu bekommen". Immerhin habe es vorher gar keine Lösung gegeben.

Es sei aber auch klar gewesen, dass die Regelung nicht ausreiche. Das sei aber für das Bundesamt "kein Problem" gewesen, denn dort habe man den Inlandsfall im Blick gehabt, und der sei damit geregelt worden. Man habe geglaubt, dass der größte Teil des Problems erledigt sei. 2005 habe niemand einschätzen können, wie sich die Problematik entwickelt. Zu Cum/Ex-Deals als Geschäftsmodell habe er bis zu diesem Zeitpunkt keine Erkenntnisse gehabt, sagte Kehm. Anlass seines Schreibens sei eine Sitzung der Einkommensteuerreferatsleiter des Bundes und der Länder gewesen, die die Einschätzung des Bundesamtes geteilt habe. Einschränkend sagte er aber, man habe zu dieser Zeit nicht das ganze Problem überblickt.

Zu der Sitzung der Einkommensteuerreferatsleiter äußerte sich auch Ilona Knebel (47). Die langjährige Beamtin im Finanzministerium Nordrhein-Westfalens war seit 2004 im Einkommensteuerreferat beschäftigt und 2005 die zuständige Sachbearbeiterin. Sie hatte eine Stellungnahme zu dem BdB-Vorschlag verfasst, in der sie schrieb, dass ein Leerverkäufer keinen Dividendenanspruch habe, weil er nicht im Besitz der Aktie sei. Das Anliegen der Verbände sei daher abzulehnen. Dem Ausschuss sagte sie, mit Cum/Ex-Geschäften sei sie erstmals in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von 2005 konfrontiert worden. Die Besonderheit der Auslandsverkäufe habe damals aber nicht auf der Agenda gestanden. Der Hinweis in ihrer Stellungnahme sei damals nicht weiterverfolgt worden, und mit dem Beschluss der Referatsleiter zugunsten einer Gesetzesänderung sei die Sache erledigt gewesen, sagte Knebel. Das sei nichts Besonderes gewesen, denn es könne bei jedem Beschluss sein, dass ein Vorschlag keine Mehrheit findet.

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3. Geld für Griechenland freigegeben

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Auszahlungen der nächsten Tranche für Griechenland steht von deutscher Seite nichts mehr im Wege. Der Haushaltsausschuss beschloss am Freitagmorgen in einer Sondersitzung zur Überprüfung des ESM-Anpassungsprogramms für Griechenland, keine Stellung zu nehmen. Danach kann die nächste Tranche des ESM in Höhe 10,3 Milliarden Euro freigegeben werden. Dies soll wahrscheinlich beim regulären Treffen der Finanzminister am 16. und 17. Juni in Luxemburg erfolgen.

Die haushaltspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wiesen darauf hin, dass die vier noch ausstehenden Maßnahmen Griechenlands keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen hätten. Es sei gut, dass es eine grundsätzliche Einigung gegeben habe.

Dem stimmten auch die Sprecher der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Linksfraktion hielt allerdings die vielen vorgesehenen Privatisierungen für bedenklich. Die Grünen beantragten in ihrer Stellungnahme, dass sich die Bundesregierung sich für eine substanzielle Schuldenerleichterung für Griechenland einsetzen soll. Dies lehnte die Koalition bei Enthaltung der Linksfraktion ab.

Der Ausschuss nahm die Vorlage der Bundesregierung zur Kenntnis, nach der die Finanzminister keine wesentlichen Änderungen am ESM-Programm für Griechenland beschlossen hätten. Verluste für die Mitgliedstaaten würden nicht entstehen. Somit würden sich auch keine Auswirkungen auf die deutschen Garantien ergeben, heißt es in der Regierungsvorlage. Die Abgeordneten waren sich einig, dass deshalb auch das Plenum des Deutschen Bundestages nicht vor der Auszahlung beteiligt werden müsse.

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4. Hohe Kosten durch Alkoholmissbrauch

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Alkoholmissbrauch in Deutschland führt zu erheblichen volkswirtschaftlichen und medizinischen Kosten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8601) auf eine Kleine Anfrage (18/8465) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, lägen zwar keine Untersuchungen zu den jährlichen Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Behandlung von Alkoholerkrankungen nach Diagnosen und Therapieart vor.

Jedoch verursache der schädliche Alkoholkonsum für die GKV laut einer Studie anhand von GKV-Routinedaten pro Quartal und Fall Kosten in Höhe zwischen 660 und 800 Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seien in den Jahren 2010 bis 2014 jährlich zwischen rund 392.000 und rund 402.000 Fälle im Zusammenhang mit Alkohol in Kliniken vollstationär behandelt worden.

Hinzu kommen volkswirtschaftliche Schäden durch alkoholbedingte Unfallkosten und Straftaten unter Alkoholeinfluss. Den Angaben zufolge summieren sich die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten für Unfälle unter Alkoholeinfluss in den Jahren 2010 bis 2014 auf insgesamt 7,77 Milliarden Euro.

Bei den Eigentums- und Vermögensdelikten mit mindestens einem Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss liegt die Schadensumme für die Jahre 2011 bis 2015 bei insgesamt rund 103 Millionen Euro. Dabei geht es etwa um Raub oder Betrug. Nicht gesondert erfasst sind Fälle von Sachbeschädigung oder Körperverletzung unter Alkohol.

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5. Strategie gegen Pflegebetrug

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit dem unlängst bekannt gewordenen Pflegebetrugsskandal befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8687). Das Betrugsmodell habe offenbar funktioniert, weil es zum Schutz der Privatsphäre in Wohnungen keine unangemeldeten Prüfungen gebe. Die seit Jahren bestehenden Missstände sollen nun mit verschärften Kontrollen bekämpft werden.

Die grundlegenden Probleme einer fragmentierten, häufig in privater Hand befindlichen Pflegelandschaft, rückten bis jetzt wenig ins Blickfeld. Die Abgeordneten wollen nun weitere Einzelheiten zum Betrugsskandal erfahren und wissen, welche Strategien die Bundesregierung verfolgt, um solche Betrugsfälle künftig auszuschließen.

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6. Versorgung von Mehrfachbehinderten

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die medizinische Versorgung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/8576) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese Patientengruppe sei mit Vollendung des 18. Lebensjahres weitgehend von der Versorgung durch spezialisierte Ärzte und Therapeuten ausgeschlossen, da die Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) auf Kinder und Jugendliche beschränkt seien.

Das Versorgungsstärkungsgesetz beinhalte die Voraussetzungen für die Schaffung einer ambulanten Struktur, die sich am Bedarf von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen orientiere. Mit Paragraf 119c SGB V sei die gesetzliche Grundlage zur Errichtung von Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene dieser Personengruppe (MZEB) geschaffen worden.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem erfahren, wie der Umsetzungsstand nach Paragraf 119c ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 353 - 10. Juni 2016 - 09.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2016

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