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BUNDESTAG/5890: Heute im Bundestag Nr. 404 - 01.07.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 404
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 01. Juli 2016, Redaktionsschluss: 09.36 Uhr

1. Außenwerbe-Verbot für Tabak geplant
2. Änderung der Bund-Länder-Aufgabe
3. Emissionen in der Landwirtschaft
4. Reform des Europäischen Asylsystems
5. Bundesrat für Änderungen am Drogengesetz


1. Außenwerbe-Verbot für Tabak geplant

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Vorgaben für den Umgang mit Tabak werden verschärft. Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (18/8962) vor, der über die Umsetzung der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse hinaus eine "Eindämmung" der durch Tabakkonsum verursachten Gesundheitsschäden zum Ziel hat. Künftig soll die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse verboten werden. Entsprechende Werbung dürfe in Kinoaufführungen nur noch laufen, wenn der Film die Alterseinstufung "Keine Jugendfreigabe" erhalten hat. Zudem soll die kostenlose Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak untersagt werden. Andere Rauchtabakerzeugnisse, rauchlose Tabakerzeugnisse sowie elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter sollen künftig nur noch innerhalb von Geschäftsräumen kostenlos abgegeben werden dürfen. Die für nikotinhaltige elektronische Zigaretten geltenden Mitteilungspflichten sollen außerdem auch auf nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ausgeweitet werden. Begründet wird die Maßnahmen damit, dass auch in den nikotinfreien E-Zigaretten nachgewiesene gesundheitsschädliche Substanzen enthalten seien.

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2. Änderung der Bund-Länder-Aufgabe

Ernährung und Landwirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EIS) Die geplante Änderung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) durch die Bundesregierung (18/8578) stößt auf keine grundsätzliche Ablehnung seitens des Bundesrates. In einer entsprechenden Unterrichtung (18/8958) nimmt die Länderkammer zur Kenntnis, dass mit der Änderung des GAK-Gesetzes das Maßnahmenspektrum der GAK erweitern werden soll, um damit die ländlichen Räume im Rahmen eines integrierten Ansatzes als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt werden müssen, um die Förderziele und -möglichkeiten einer weiterentwickelten GAK zu verbessern. Die Bundesregierung entgegnet jedoch, dass die Höhe der Bundesmittel für die GAK sich wie bisher nach den in den jährlichen Bundeshaushaltsplänen zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln richten soll.

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3. Emissionen in der Landwirtschaft

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Landwirtschaft in Deutschland hat im Jahr 2014 Methanemissionen in Höhe von rund 32,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente freigesetzt. Die Lachgasemission betrug 30,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8818) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Beitrag der Landwirtschaft für den Klimaschutz (18/8485) hervor. Die Bundesregierung plane die Lachgasemissionen durch Verbesserung der Produktivität und Effizienz der eingesetzten Stickstoffdünger zu senken. Maßnahmen dazu sollen in der noch zu reformierenden Düngeverordnung festgelegt werden. Die Methanemissionen sollen durch die verstärkte Nutzung von organischen Wirtschaftsdüngern aus der Tierhaltung wie Gülle und Mist in Biogasanlagen vermindert werden. Dazu leiste die Förderung der erneuerbaren Energien für kleinere Biogasanlagen auf Wirtschaftsdüngerbasis einen Beitrag.

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4. Reform des Europäischen Asylsystems

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/8937) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8555). Wie die Regierung darin ausführt, hat die EU-Kommission am 4. Mai Vorschläge für eine Reform der Dublin- und Eurodac-Verordnung sowie zur Weiterentwicklung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) zu einer EU-Agentur vorgelegt. Die Beratung der Vorschläge in den Ratsgremien habe bereits begonnen, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie strebe eine zeitnahe Verständigung auf europäischer Ebene über einen Zeitplan für die Beratung der Vorschläge an. Für sie sei "die Beratung der Reformvorschläge von großer Bedeutung".

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, begrüßt die Bundesregierung grundsätzlich die Vorschläge der Kommission und unterstützt sie in dem Bestreben, "die Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems zu erhalten und das Gemeinsame Europäische Asylsystem zukunftssicher zu gestalten". Eine abschließende Bewertung der Vorschläge werde indessen "erst nach einer sorgfältigen Prüfung und intensiven Diskussion möglich sein".

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5. Bundesrat für Änderungen am Drogengesetz

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat fordert Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8579) zur Bekämpfung der Verbreitung Neuer Psychoaktiver Stoffe (NPS). So sollte der vorgesehene Strafrahmen am Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und nicht am Arzneimittelgesetz (AMG) angelehnt werden, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Entwurf, wie aus einer Unterrichtung (18/8964) der Bundesregierung hervorgeht.

Das geplante Gesetz sei in der Grundkonzeption am ehesten mit dem BtMG vergleichbar, das zum Ziel habe, den Missbrauch von Betäubungsmitteln möglichst auszuschließen. Zweck des AMG sei es hingegen, für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu sorgen. Im Gesetzentwurf ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorgesehen für den Handel mit psychoaktiven Stoffen.

Der Bundesrat plädiert ferner für einen ergänzenden Passus mit dem Ziel, die Strafe zu mildern oder von Strafe abzusehen, sofern Beschuldigte entscheidend zur Aufklärung beitragen (Kronzeugenregelung).

Die Bundesregierung lehnt beide Vorschläge ab, wie aus der Erwiderung hervorgeht. Mit der Vorlage sei "ein eigenständiges, aber mit dem BtMG strukturell zusammenwirkendes Gesetz vorgesehen, das sowohl bei den strafbewehrten Handlungen, als auch bei den Strafrahmen deutlich über die Regelungen des AMG hinauswirkt". Die Möglichkeit der Kronzeugenregelung sei bereits gegeben.

Mit dem Verbot der Neuen psychoaktiven Stoffe (NPS) will die Bundesregierung der zunehmenden Verbreitung dieser Drogen entgegenwirken. Die in immer neuen chemischen Varianten auf den Markt gebrachten Stoffe stellten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014, wonach bestimmte NPS nicht unter den Arzneimittelbegriff fallen, könnten diese Stoffe in der Regel nicht mehr im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingeordnet werden. Dadurch sei eine Regelungs- und Strafbarkeitslücke entstanden, die noch nicht in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen worden sei.

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) sieht ein Erwerbs-, Besitz- und Handelsverbot vor. Zudem soll die Weitergabe solcher Substanzen unter Strafe gestellt werden. Das Verbot bezieht sich auf ganze Stoffgruppen, um eine Verbreitung in immer neuen Varianten zu verhindern. Die Substanzen werden auch als "Legal Highs" bezeichnet und mitunter als Kräutermischungen, Badesalze, Dünger oder Raumlufterfrischer vertrieben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 404 - 1. Juli 2016 - 09.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2016

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