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BUNDESTAG/5935: Heute im Bundestag Nr. 449 - 27.07.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 449
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Juli 2016, Redaktionsschluss: 11.13 Uhr

1. Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit
2. Mindestlohn im Sport
3. Gruppierung Weiße Wölfe Terrorcrew
4. Gewässerqualität in Nordrhein-Westfalen
5. Schutz vor Lärm von Sportanlagen
6. Vorsorge in Wohnungsgenossenschaften


1. Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will Leiharbeit auf ihre Kernfunktion beschränken und den Missbrauch von Werkverträgen verhindern. In dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (18/9232) bezeichnet sie die Arbeitnehmerüberlassung als "etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes". Sie sei aber zu oft mit Unsicherheiten für die Arbeitnehmer verbunden, die auch bei längeren Einsätzen zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als die Stammbeschäftigten. Durch das Gesetz soll "die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmer gestärkt und die Arbeit der Betriebsräte im Entleiherbetrieb erleichtert werden", heißt es im Entwurf.

Zu den Werkverträgen schreibt die Bundesregierung, häufig würden Vertragskonstruktionen "bewusst oder in Unkenntnis der Rechtslage" als Werkvertrag bezeichnet, obwohl es sich eigentlich um normale Arbeitsverhältnisse handelt. Auf diese Weise könne die Anwendung des gesamten Arbeitsrechts umgangen werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Leiharbeitnehmer künftig nur noch höchstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden können. Allerdings soll es möglich sein, in einem Tarifvertrag der Einsatzbranche oder auf Grund eines solchen Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abweichende Regelungen zu treffen. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages sollen in nicht tarifgebundenen Unternehmen die tariflichen Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer inhaltsgleich durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen übernommen werden können.

Ferner plant die Bundesregierung, dass Leiharbeitnehmer nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten. Abweichungen sollen allerdings auch hier möglich sein, nämlich dann, wenn durch (Branchen-)Zuschlagstarifverträge sichergestellt wird, dass Leiharbeitnehmer stufenweise an ein in der Einsatzbranche "gleichwertiges" Arbeitsentgelt herangeführt werden. Außerdem sollen Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden können.

Um den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern, sollen bei einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber künftig genauso behandelt werden wie jene, die illegal Arbeitnehmerüberlassung betreiben. Außerdem soll, entsprechend der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts, klargestellt werden, dass ein Arbeitsverhältnis, unabhängig von der Bezeichnung und dem formalen Inhalt des Vertrages vorliegt, wenn dies der tatsächlichen Vertragsdurchführung entspricht.

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2. Mindestlohn im Sport

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung kann keine Angaben darüber machen, inwieweit sich die Einkommenssituation von Sportlern sowie bei Sportvereinen beschäftigten Mitarbeitern durch das Mindestlohngesetz verbessert hat. Ihr lägen dazu keine belastbaren Daten vor, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9195) auf eine Kleine Anfrage (18/8985) der Fraktion Die Linke.

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3. Gruppierung Weiße Wölfe Terrorcrew

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Informationen über die Gruppierung "Weiße Wölfe Terrorcrew" (WWT) enthält die Antwort der Bundesregierung (18/9209) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8757). Wie die Regierung darin ausführt, hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Gruppierung am 16. März 2016 verboten. Gegen das Verbot sei Anfechtungsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben worden.

Der Antwort zufolge war die WWT eine "subkulturell geprägte Neonazi-Gruppierung mit politisch-propagandistischem Anspruch". Organisatorisch sei sie bundesweit in regionale Sektionen gegliedert gewesen. Ihren Mitgliedern, "die sowohl aus dem Spektrum der sogenannten Autonomen Nationalisten als auch aus der rechtsextremistischen Skinheadszene stammten, war insbesondere ihre überdurchschnittlich hohe Gewaltaffinität gemein", schreibt die Regierung weiter. Diese habe sich wiederholt in spontan begangenen Rohheitsdelikten geäußert.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, zeichnete sich insbesondere die Führungsriege durch eine "tief verwurzelte nationalsozialistische Weltanschauung" aus. Die Mitglieder der Gruppierung seien mehrheitlich aus langjährigen Angehörigen der rechtsextremistischen Szene rekrutiert worden. Daher hätten zum Teil Parallelmitgliedschaften in der WWT und anderen rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen, etwa in Kleinstparteien, regionalen Neonazi-Kameradschaften oder Skinhead-Gruppierungen bestanden.

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4. Gewässerqualität in Nordrhein-Westfalen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt in einer Kleinen Anfrage (18/9121) nach der Gewässerqualität in Nordrhein-Westfalen. Hintergrund sind die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Unter anderem wollen die Fragesteller von der Bundesregierung wissen, welche Grundwasser- und Oberflächenwasserkörper in dem Bundesland die EU-Zielvorgaben ("guter Gewässerzustand") aktuell nicht erreichen.

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5. Schutz vor Lärm von Sportanlagen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Eine mögliche Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9115). Die Fragesteller interessieren sich unter anderem für die Verbändeanhörung zu einem Änderungsverordnungsentwurf, die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung und Unstimmigkeiten zwischen Ländern, Verbänden und dem zuständigen Bundesumweltministerium.

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6. Vorsorge in Wohnungsgenossenschaften

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Das Thema Altersvorsorge über Sparen in Bau- und Wohnungsgenossenschaften greift die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/9134) auf. Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten unter anderem Auskunft über die Inanspruchnahme von Vorsorgemöglichkeiten nach dem Wohnungsprämiengesetz, dem Fünften Vermögensbildungsgesetz und dem Eigenheimrentengesetz.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 449 - 27. Juli 2016 - 11.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juli 2016

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