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BUNDESTAG/6062: Heute im Bundestag Nr. 576 - 07.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 576
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 07. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 10.07 Uhr

1. Digitalfunktechnik bei der Bundespolizei
2. Aufzeichnung von Telefonaten beim BKA
3. Stickstoffdioxid-Belastung in Städten
4. Vorschlag zur EU-Klimaschutzverordnung


1. Digitalfunktechnik bei der Bundespolizei

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9721) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9546). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist die Umstellung der Bundespolizei von Analog- auf Digitalfunk im Grundsatz vollzogen. Die Bundespolizei sei flächendeckend mit Digitalfunktechnik ausgestattet. Die Umrüstung der Fahrzeuge, der Leitstellen und der Hubschrauber sei noch nicht abgeschlossen. Die entsprechenden Maßnahmen seien eingeleitet und würden mit Priorität umgesetzt.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist die Kommunikation zwischen den Polizeien des Bundes und der Länder gewährleistet. Die Funkkommunikation in gemeinsamen Einsätzen erfolge grundsätzlich mittels Digitalfunk. Gegebenenfalls erforderliche Abweichungen von diesem Grundsatz würden anlassbezogen organisatorisch geregelt. Die Leitstellen der Bundespolizei seien grundsätzlich mit Analog- und Digitalfunk ausgestattet, so dass die Kommunikation dort medienübergreifend gesteuert und gewährleistet werden könne. Durch "die Einrichtung und Nutzung von Zusammenarbeitsgruppen im Digitalfunk BOS und bundesweit einheitlichen 'Pool-Gruppen' (Gruppen der "Taktisch- Betrieblichen Zusammenarbeit - TBZ-Gruppen)" ist den Angaben zufolge "auch interdisziplinär eine effektive Kommunikation aller am Digitalfunk teilnehmender BOS gewährleistet".

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2. Aufzeichnung von Telefonaten beim BKA

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Aufzeichnung von Telefongesprächen im Bundeskriminalamt (BKA) und bei der Bundespolizei ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9718) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9547). Wie die Bundesregierung darin ausführt, werden im BKA innerhalb der Behörde geführte Gespräche nicht aufgezeichnet. Gespräche mit externer Beteiligung würden, sofern es sich um bestimmte Anrufarten wie etwa Drohanrufe handelt, aufgezeichnet. Diese Aufzeichnung sei ausschließlich bei den Kriminaldauerdiensten, der Telefonvermittlung und bei - im Bedarfsfall zu aktivierenden - Hinweisaufnahmeplätze einer besonderen Aufbauorganisation im Lagefall möglich.

Laut Vorlage dient die Aufzeichnung von Gesprächen beim BKA der Dokumentation von Anrufen mit strafbarem Inhalt wie beispielsweise Bedrohung oder Erpressung sowie von Notrufen, von dienstlich bedingten besonderen Ereignissen und von Anrufen, bei denen Angaben zu Straftaten gemacht werden. Nach Abschluss der Ermittlungstätigkeiten beziehungsweise des Strafverfahrens würden die Daten gemäß den einschlägigen Rechtsgrundlagen gelöscht.

Auch Gespräche innerhalb der Bundespolizeibehörden - Bundespolizeipräsidium, Bundespolizeidirektionen und Bundespolizeiakademie - werden den Angaben zufolge nicht aufgezeichnet. Telefongespräche, die von außerhalb in den Lage- und Einsatzzentralen der Bundespolizei eingehen, können laut Bundesregierung aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen erfolgten zur Dokumentation des Einsatzgeschehens, insbesondere von Lageinformationen wie zum Beispiel Drohanrufen, Lagemeldungen wie etwa Informationen nachgeordneter Behörden und Dienststellen sowie "getroffenen, veranlassten und angeordneten Maßnahmen beziehungsweise Entscheidungen". Ferner würden Not- und Hilferufe dokumentiert.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, unterscheiden sich diese Aufzeichnungen in eine Kurz- und Langzeitdokumentation. Bei der Kurzzeitdokumentation erfolge die Speicherung bis zu maximal 24 Stunden und ermögliche dem Leitstellenbeamten, auf die Daten zuzugreifen. Anschließend sei der Zugriff auf die Daten innerhalb von 30 Tagen nach Aufzeichnung nur noch über die Langzeitdokumentation und auf Anordnung der jeweiligen Behördenleitungen möglich.

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3. Stickstoffdioxid-Belastung in Städten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VT) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (18/9771) die Luftschadstoffbelastung in Städten durch Stickstoffdioxid (NO2). Besonders dieselbetriebene Fahrzeuge trügen erheblich zu dieser Belastung bei, heißt es in der Kleinen Anfrage.

Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung Städte zukünftig dabei unterstützen will, die örtliche Stickstoffdioxid-Belastung zu reduzieren. So fragen sie etwa, wie die Bundesregierung zu der Einführung einer "blauen Plakette" steht, "die eine Einfahrt in eine entsprechende Umweltzone nur für Fahrzeuge mit einem geringen Stickoxid-Ausstoß bzw. einem Stickoxid-Ausstoß von maximal 80 mg/km erlaubt". Laut Bundesverkehrsminister bedeute diese Plakette allerdings ein "faktisches Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge", schreiben die Grünen und wollen wissen, ob die Bundesregierung ein derartiges Verbot für verhältnismäßig erachtet. Des Weiteren interessieren sich die Fragesteller für konkrete Maßnahmen, um Taxis, Behördenfahrzeuge und Nahverkehrsbusse auf Alternativen mit geringen Stickoxid-Emissionen umzurüsten.

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4. Vorschlag zur EU-Klimaschutzverordnung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Den Verordnungsvorschlag für die Klimaschutzverordnung (ESR) der EU-Kommission thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/9783). Die Verordnung soll laut Vorbemerkung in den Bereichen "Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Verkehr bis 2030 mindestens 30 Prozent Treibhausgasminderung im Vergleich zu 2005 erreichen und so einen Beitrag dazu leisten, die europäischen Klimaziele für das Jahr 2030 zu erfüllen". Konkret wollen die Fragesteller unter anderem wissen, ob der Vorschlag für die ESR aus Sicht der Bundesregierung sicherstellt, dass die EU ihren Beitrag zum Paris-Abkommen, also mindestens 40 Prozent EU-interner Treibhausgasminderung, erfüllen wird und so dazu geeignet ist, die langfristigen Klimaziele zu erfüllen. Die Abgeordneten fragen des Weiteren, ob die im Entwurf des Klimaschutzplans 2050 anvisierten Treibhausgasreduktionen ausreichen, um die Vorgaben der ESR zu erfüllen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 576 - 7. Oktober 2016 - 10.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2016

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