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BUNDESTAG/6067: Heute im Bundestag Nr. 581 - 11.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 581
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 11. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 13.29 Uhr

1. Anhörung zu Beamtenversorgung
2. 650 km Drehstromleitungen realisiert
3. Bundesdruckerei und Panama Papers


1. Anhörung zu Beamtenversorgung

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Um die Altersversorgung von Bundesbeamten, Berufssoldaten und Richtern geht es am Montag, dem 17. Oktober, in einer Anhörung des Innenausschusses zu dem der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf "zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (18/9532). Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 16.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 14. Oktober beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Wie die Regierung in der Vorlage darlegt, ist der Bund verpflichtet, die Altersversorgung seiner Beamten, Berufssoldaten und Richter "nachhaltig zu gewährleisten". Hierzu habe er mit der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds des Bundes eigenständige Instrumente geschaffen, die sich "neuen Entwicklungen, wie der aktuellen Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten, anpassen" müssten.

Die 1999 errichtete Versorgungsrücklage dient der Regierung zufolge der Begrenzung der Versorgungsaufwendungen des Bundes auch in Bezug auf die ehemals staatlichen Bundesunternehmen von Bahn und Post. Zu diesem Zweck seien der Versorgungsrücklage seit 1999 die sogenannten Unterschiedsbeträge zugeführt worden, "die sich aus den bislang neunmaligen 0,2-Prozentpunkteabzügen von den Erhöhungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ergaben". Nach der aktuellen Fassung des Versorgungsrücklagegesetzes wären die Mittel der Rücklage laut Vorlage ratenweise bereits ab 2018 zur Entlastung des Haushalts von Versorgungsausgaben einzusetzen "mit der Folge, dass das Sondervermögen innerhalb von 15 Jahren aufgezehrt werden würde". Für die unmittelbare Bundesverwaltung zeichne sich jedoch ab, dass die Versorgungsempfängerzahl noch längere Zeit auf hohem Niveau bleiben und der Höchststand erst gegen 2035 eintreten wird. "Deshalb sollte der Bund das systemgerechte und erprobte Instrument der Versorgungsrücklage einstweilen erhalten und ihr Kapital weiter aufbauen", argumentiert die Regierung.

Wie sie weiter ausführt, wurde der Versorgungsfonds des Bundes 2007 geschaffen, um daraus die Finanzierung der Versorgungsausgaben zu gewährleisten. Daher werde für die ab 2007 beim Bund eingestellten Beamten, Berufssoldaten und Richter eine Kapitaldeckung aufgebaut. Die ursprünglich intendierte vollständige Kapitaldeckung der späteren Versorgungsausgaben dieses Personenkreises lasse sich aber auf Grund der Niedrigzinsphase bis auf Weiteres nicht erreichen. Vor dem Hintergrund der sehr langfristig angelegten Ausrichtung des Versorgungsfonds könne zwar davon ausgegangen werden, dass er die Phase extrem niedriger Zinsen überdauern wird. Der aktuellen Entwicklung sei aber "durch Umstellung auf ein anteiliges Deckungsverfahren Rechnung zu tragen".

Der Gesetzentwurf sieht nun vor, die Versorgungsrücklage länger zu erhalten, indem der Beginn der Mittelentnahme auf das Jahr 2032 verschoben wird. So werde die Aufzehrung des Vermögens verhindert, bevor das mit dem Gesetz bezweckte Ziel, die Höchstlast bei den Versorgungsausgaben zu dämpfen, erreicht wird. Die Versorgungsrücklage werde gestärkt, indem ihr "bis 2031 weiter die Einsparungen aus der Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes zugeführt werden". In diesem Zusammenhang erfolge eine weitere Stärkung aus der Fortsetzung der Verminderungen von Bezügeerhöhungen. Dies soll "mit Rücksicht auf die damit einhergehenden Belastungen der Besoldungs- und Versorgungsempfänger allerdings letztmalig und befristet bis 2024" erfolgen. Belastungsreduzierend wirke insoweit auch eine neue Regelung, wonach "bei mehreren Anpassungsschritten innerhalb eines einheitlichen Anpassungsgesetzes die Verminderung um 0,2 Prozentpunkte nur beim ersten Erhöhungsschritt erfolgt".

Der weiteren Stärkung des Kapitalisierungsgrades der Versorgungsrücklage dient laut Regierung auch die "Optimierung der Anlagestrategie" bei der Rücklage und dem Versorgungsfonds. Danach können künftig - neben der bislang allein möglichen Anlage in Anleihen - bis zu 20 Prozent der Mittel der Rücklage in Aktien investiert werden. Das eröffne die Chance, mittelfristig höhere Renditen zu erwirtschaften, wobei das "gegenüber einem reinen Renteninvestment höhere Risiko über den mittel- und langfristigen Anlagehorizont begrenzt" bleibe.

Ferner soll mit dem Gesetzentwurf das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht fortentwickelt werden. Unter anderem soll den Angaben zufolge der Zugang zum jeweiligen Alterssicherungssystem für Teilzeitbeschäftigte erleichtert werden. Künftig soll im Beamten- und Soldatenversorgungsrecht die Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren unabhängig vom Beschäftigungsumfang ausschließlich an der Dauer der Zugehörigkeit zum System zu messen sein. Eine Teilzeitbeschäftigung soll sich nur auf den Umfang der berücksichtigungsfähigen ruhegehaltfähigen Dienstzeit auswirken.

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2. 650 km Drehstromleitungen realisiert

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Von den im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) geplanten rund 1.800 Leitungskilometern mit Drehstromleitungen auf Höchstspannungsebene (380 kV) sind bislang rund 850 Kilometer genehmigt und rund 650 Kilometer realisiert. Damit seien 35 Prozent der Gesamtlänge realisiert, schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (18/9855) vorgelegten Bericht nach Paragraf 3 des Energieleitungsausbaugesetzes. Vollständig in Betrieb gegangen seien bisher sechs Vorhaben, zwei weitere seien teilweise in Betrieb gegangen.

Bis zum Jahre 2017 erwartet die Bundesregierung die Fertigstellung von rund 45 Prozent der geplanten Leitungskilometer. Bis zum Jahr 2020 sollen es 85 Prozent werden. "Das zeigt nicht nur im Vergleich zur ursprünglichen Planung, sondern auch zum Stand im letzten Bericht im Jahr 2015 nochmals eine deutliche Verzögerung hinsichtlich der geplanten Inbetriebnahmezeitpunkte", schreibt die Regierung. Das Vorhaben Eisenhüttenstadt - Baczyna (Polen) werde vermutlich nicht vor 2030 in Betrieb gehen, heißt es unter Berufung auf Gesprächsergebnisse mit der polnischen Seite.

Zum Einsatz von Erdkabeln auf Drehstrom-Höchstspanungsebene wird berichtet, diese würden nicht dem Stand der Technik entsprechen. Es müssten erst ausreichende Erfahrungen im Rahmen von Pilotprojekten gesammelt werden, ehe Erdkabel im größeren Umfang im Übertragungsnetz eingesetzt werden könnten. Im Bereich der Gemeinde Raesfeld (Münsterland) hätten erste Erfahrungen mit Planung und Bau von Drehstromerdkabeln gemacht werden können. Betriebliche Erfahrungen gebe es noch nicht. Beim Bau sei es aufgrund starker Regenfälle zu nennenswerten Verzögerungen gekommen. Die Investitionskosten hätten in etwa um den Faktor sechs höher als bei einer vergleichbaren Freileitung gelegen.

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3. Bundesdruckerei und Panama Papers

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und weitere Verantwortliche im Bundesministerium der Finanzen Unterlagen über Unregelmäßigkeiten bei Auslandsgeschäften der Bundesdruckerei erhalten haben, wollen die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/9911) erfahren. Die Bundesregierung soll auch die Frage beantworten, warum kein Kontakt zu dem Informanten aufgenommen wurde, der dem Bundesministerium der Finanzen weitere Unterlagen angeboten hatte. Weitere Fragen richten sich nach Geschäftsbeziehungen des Geschäftsführers der Bundesdruckerei zu Firmen in Panama.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 581 - 11. Oktober 2016 - 13.29 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2016

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