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BUNDESTAG/6153: Heute im Bundestag Nr. 667 - 10.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 667
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 10. November 2016, Redaktionsschluss: 14.37 Uhr

1. Linke: Keine Minderjährigen zum Bund
2. Bundesrat hat Fragen zur Insolvenzreform
3. Verständigung mit EU über Ausschreibung
4. Zu spät gemeldete Photovoltaik-Anlagen


1. Linke: Keine Minderjährigen zum Bund

Verteidigung/Antrag

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Linksfraktion soll das gesetzliche Mindestalter für den Dienst in der Bundeswehr auf 18 Jahre festgesetzt werden. In einem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes soll die Bundeswehr zudem die Rekrutierung von Minderjährigen sofort beenden. Deutschland habe sich mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten dazu bekannt, das Mindestalter für die Einziehung zum Militärdienst auf 18 Jahre festzulegen, schreibt die Fraktion zur Begründung ihres Antrags. Im Gegensatz zur Mehrheit der Vertragsstaaten nutze Deutschland jedoch die Ausnahmemöglichkeiten des Fakultativprotokolls, um Jugendliche bereits ab dem vollendeten 17. Lebensjahr auf freiwilliger Basis zu rekrutieren.

Nach Ansicht der Linksfraktion gefährdet die Bundesregierung mit dieser Rekrutierungspraxis ihr eigenes diplomatisches Bemühen, den Einsatz von Minderjährigen in bewaffneten Konflikten international zu ächten. Seit Aussetzung der Wehrpflicht habe sich der Anteil von Minderjährigen an neuen Rekruten von 4,7 auf 7,2 Prozent im Jahr 2015 erhöht.

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2. Bundesrat hat Fragen zur Insolvenzreform

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/PST) Der Bundesrat hat Zweifel an der Sicherheit langfristiger Energielieferverträge im Fall einer Umsetzung des Gesetzentwurfs (18/9983) der Bundesregierung zur Änderung der Insolvenzordnung. Diesen hatte die Regierung eingebracht, nachdem vor fünf Monaten der Bundesgerichtshof eine Privilegierung bestimmter Finanzmarktkonstrukte im Insolvenzfall gekippt hatte. Die Neuregelung soll erklärtermaßen Risiken aus dem Urteil auf die Finanzmarktstabilität beseitigen. Gleichzeitig soll der Gesetzentwurf der Gefahr vorbeugen, dass bei der Insolvenz von Strom- und Gaslieferanten ähnlich gravierende Folgen für Energieversorgungsunternehmen auftreten. Wie die Bundesregierung nun in einer Unterrichtung (18/10263) dem Bundestag mitteilte, hat der Bundesrat Bedenken geäußert, ob dies in dem Gesetzentwurf "hinreichend klar" geregelt ist. In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat die Bundesregierung, dies zu prüfen. Zudem solle im Gesetzgebungsverfahren die Einbeziehung von noch ausstehenden Leistungen, Lieferungen, Zahlungen sowie fälligen Zinsen in die Insolvenzmasse klar festgeschrieben werden. Die Bundesregierung sagt in ihrer Gegenäußerung zu, beides zu prüfen. (Siehe auch hib 664/2016 vom 10.11.)

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3. Verständigung mit EU über Ausschreibung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat sich mit der EU-Kommission in den Gesprächen zum beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren darauf verständigt, dass nur die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) zwischen einem und 50 Megawatt in Zukunft durch Ausschreibungen erfolgt. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/10205) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9903) mit. Danach sind Ausnahmen von den Ausschreibungen nur in engen Grenzen möglich, etwa wenn in einem bestimmten Segment keine ausreichende Zahl von Bietern zu erwarten sei.

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4. Zu spät gemeldete Photovoltaik-Anlagen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im Photovoltaik-Sektor ist eine zeitnahe Erfassung neuer Anlagen durch die Bundesnetzagentur notwendig, um die Förderung der Anlagen berechnen zu können. Denn je höher der Zubau sei, desto stärker werde die Förderung abgesenkt, begründet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10204) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9996) die Sanktionierung, falls Betreiber ihre Photovoltaik-Anlagen nicht oder zu spät bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen.

Nach diesen Angaben wurden bis September 2015 4.499 Anlagen verspätet gemeldet, die bereits vor dem 31. Dezember 2014 ihren Betrieb aufgenommen hatten. Davon waren die meisten aus Schleswig-Holstein (1.384) und Bayern (936). Zwischen dem 1. September 2015 und dem 30. September 2016 wurden 7.591 Anlagen gemeldet, deren Inbetriebnahmedatum mehr als drei Wochen vor dem Meldedatum lag. Davon waren die meisten Anlagen aus Bayern (2.818) und Baden-Württemberg (1.566). Von der Höhe der Rückzahlungen für EEG-Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen zu spät gemeldet haben, hat die Bundesregierung keine Kenntnis.

Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6785 sowie auf die Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/9927)

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 667 - 10. November 2016 - 14.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2016

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