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BUNDESTAG/6160: Heute im Bundestag Nr. 674 - 16.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 674
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. November 2016, Redaktionsschluss: 10.00 Uhr

1. Bundesrat begrüßt Bundesbeteiligung
2. Brandschutzkonzept zugestimmt
3. Belastung von 10.000 Autos am Tag
4. Angriffe auf Flüchtlinge
5. Vor- und Nachteile neuer Gen-Verfahren
6. Linke fragt nach G6+1-Treffen in Rom


1. Bundesrat begrüßt Bundesbeteiligung

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen (18/9980). Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/10264) vorgelegt hat.

Nach Auffassung des Bundesrates gewährleistet der Gesetzentwurf die Umsetzung der zwischen Bund und Ländern betroffenen Vereinbarung jedoch nicht in allen Punkten. Deshalb macht er Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung jedoch größtenteils ablehnt.

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2. Brandschutzkonzept zugestimmt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG hat die Feuerwehr dem Brandschutzkonzept im Tiefbahnhof von Stuttgart 21 zugestimmt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10078) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9898).

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3. Belastung von 10.000 Autos am Tag

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Der geplante Ausbau der Bundesstraße 26n in Verbindung mit dem Ausbau der B 276 (Großraum Würzburg/Karlstadt/Lohr)hat ein Nutzen-Kosten-Verhältnis zwischen 3,3 und 5,6. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10260) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10136). Für die B 26n werde für den Planfall 2030 eine künftige mittlere Verkehrsbelastung von 10.000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden prognostiziert, heißt es weiter.

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4. Angriffe auf Flüchtlinge

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 21. Oktober 2016 liegen dem Bundeskriminalamt (BKA) Erkenntnisse zu insgesamt 139 politisch motivierten Delikten im dritten Quartal dieses Jahres vor, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon entfallen 129 Straftaten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10213) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10071) schreibt.

Zudem liegen dem BKA danach mit Stand vom 24. Oktober Erkenntnisse zu 389 politisch motivierten Delikten in der Zeit von Anfang Juli bis Ende September 2016 vor, "die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten". Davon entfielen 374 Straftaten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität.

Wiederum mit Stand vom 21. Oktober wurden dem BKA ferner 29 politisch motivierte Delikte im dritten Quartal 2016 gemeldet, "die sich insgesamt gegen Hilfsorganisationen beziehungsweise ehrenamtliche/freiwillige Helfer richten". Darunter befanden sich den Angaben zufolge 25 politisch rechts motivierte Straftaten.

Verletzt wurden laut Vorlage bei den begangenen Gewalttaten im dritten Quartal 98 Menschen (zehn Verletzte bei Straftaten gegen Asylunterkünfte, 87 Verletzte bei Straftaten gegen Asylbewerber, ein Verletzter bei "Straftaten gegen Hilfsorganisationen beziehungsweise ehrenamtliche/freiwillige Helfer"). Zu 241 Delikten konnten der Regierung zufolge im dritten Quartal 316 Tatverdächtige ermittelt werden (Straftaten gegen Asylunterkünfte: 24 Delikte - 56 Tatverdächtige, Straftaten gegen Asylbewerber: 210 Delikte - 252 Tatverdächtige, Straftaten gegen Hilfsorganisationen beziehungsweise ehrenamtliche/freiwillige Helfer: sieben Delikte - acht Tatverdächtige).

Wie die Bundesregierung in der Vorlage erläutert, werden dem BKA im Rahmen des "Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität" (KPMD-PMK) jene Straftaten gemeldet, die seitens der zuständigen Länderpolizei als politisch motiviert bewertet wurden. In der Antwort ausgewiesen werden danach diejenigen Straftaten, die erkennbar im Zusammenhang mit der Asylthematik stehen. Zugleich weist die Regierung darauf hin, dass "entsprechend der PMK-Erfassungsgrundsätze bei Verwirklichung mehrerer Deliktsarten unterschiedlicher Deliktsqualität durch eine Tathandlung derjenige Straftatbestand angeführt wird, der die höchste Deliktsqualität aufweist". Auch erfolge keine Unterscheidung zwischen Versuch und Vollendung.

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5. Vor- und Nachteile neuer Gen-Verfahren

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS)Neue Gentechnikverfahren werden in allen Bereichen der molekularbiologischen Forschung von großer Bedeutung sein, weil neue Möglichkeiten zum Beispiel für die Aufklärung von Genfunktionen, für die mikrobielle Biotechnologie oder für die Pflanzenzüchtung und Tierzucht eröffnet werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/10301) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Umgang mit neuen Gentechnikverfahren (18/10138) hervor. Als neue Gentechnikverfahren oder neue Gentechnologien bezeichnen die Grünen das Genome Editing-Verfahren, zu denen unter anderem CRISPR/cas9, ODM, TALEN und ZFN zählen. Des Weiteren werden Cisgenesis und Intragenesis, Grafting, Agroinfiltration, RNA-dependent DNA methylation (RdDM) und Reverse Breeding dazu gerechnet.

In der Antwort heißt es dazu weiter, dass die neuen Verfahren in der Humanmedizin Chancen zur Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln zur Heilung von bisher unheilbaren Krankheiten bieten. Auch sei die Bedeutung zur Herstellung von Impfstoffen und Arzneimitteln für landwirtschaftliche Nutztiere ebenfalls als hoch einzuschätzen. Neue Züchtungstechniken könnten bei landwirtschaftlichen Nutzpflanzen beispielsweise zur Entwicklung von mehltauresistenten Kartoffeln und Weizen sowie Feuerbrand resistenten Apfelbäumen beitragen. Ein besonderer Vorteil wird außerdem in der Schnelligkeit der neuen Verfahren gesehen, mit der in Zukunft Pflanzenkrankheiten wie der Weizenschwarzrost bekämpft werden könnten, der die Getreideproduktion weltweit gefährde. Auch könnte die Resistenzzüchtung profitieren, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu senken. Die vergleichsweise einfache Handhabung sowie hohe Zeit- und Kosteneffizienz erhöhe zudem die Chance, dass auch kleinere Züchtungsunternehmen die neuen Technologien nutzen können.

Kritisch gesehen werden hingegen mögliche Anwendungsbereiche wie die Keimbahnintervention am Menschen, bei der die Veränderung des Genoms an die Nachkommen weitergegeben wird. Dazu heißt es, dass diese Anwendung nach derzeitigem Stand der internationalen Diskussion in der Wissenschaftsgemeinschaft als nicht vertretbar angesehen werde. "In Deutschland sind Keimbahninterventionen nach dem Embryonenschutzgesetz verboten", stellt die Regierung dazu fest. Bei landwirtschaftlichen Nutztieren und Haustieren könnten zudem Umweltrisiken bei einer Freisetzung entstehen. Weil sich landwirtschaftliche Nutztiere und Wildtiere in der Regel nicht verpaaren würden, sei die Wahrscheinlichkeit einer unkontrollierten Verbreitung von veränderten Erbinformationen jedoch gering. Wenn mit neuen Gentechnikverfahren erzeugte Organismen als gentechnisch verändert einzustufen sind, komme für diese die Risikobewertung, die das Gentechnikrecht biete, zur Anwendung. Grundsätzlich sei festzustellen, dass aufgrund der rasanten Entwicklung und der geringen Erfahrungen zu möglichen Risiken der Anwendung von neuen Gentechnikverfahren Forschungsbedarf bestehe.

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6. Linke fragt nach G6+1-Treffen in Rom

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach einem informellen Treffen der Innenminister der sechs einwohnerstärksten EU-Staaten erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/10223). Wie die Fraktion darin schreibt, fand das jüngste Treffen der sogenannten Gruppe der Sechs (G6) am 20. und 21. Oktober in Rom statt. An den Treffen der Innenminister Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Spaniens und Polens nehme mittlerweile regelmäßig auch die US-Regierung teil, weshalb das Bundesinnenministerium das Format "G6+1" nenne. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welche Tagesordnung das G6+1-Treffen in Rom hatte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 674 - 16. November 2016 - 10.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2016

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