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BUNDESTAG/6173: Heute im Bundestag Nr. 687 - 24.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 687
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 24. November 2016, Redaktionsschluss: 09.59 Uhr

1. Anhörung zu illegaler Beschäftigung
2. Anhörung zum Bürokratieabbau
3. Änderungen am Bundesverkehrswegeplan
4. Bahnpolitik auf das richtige Gleis setzen
5. Vorsorgeprinzip bei »Hormongiften«


1. Anhörung zu illegaler Beschäftigung

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Um den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 28. November, im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Von 12.00 bis 14.00 Uhr sollen sieben Sachverständige ihre Einschätzungen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (18/9958) abgeben. Der Entwurf sieht neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vor. So müssen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Die Landesbehörden erhalten zudem weitere Prüfungsbefugnisse. Zollbehörden dürfen in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen. Zu den weiteren Maßnahmen gehört der Ausschluss von Bewerbern, die bereits mit Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

Als Sachverständige sind geladen: Dieter Dewes (Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft), Johannes Jakob (Deutscher Gewerkschaftsbund), Deutscher Gewerkschaftsbund - Projekt Faire Mobilität, Klaus Ritgen (Deutscher Landkreistag), Generalzolldirektion, Frank Schmidt-Hullmann (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) und Hans-Dieter Kainzbauer-Hilbert (Hauptzollamt Stuttgart).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Anhörung zum Bürokratieabbau

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/9949) ist Thema einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 30. November. Die Anhörung beginnt um 11.30 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. Mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz will die Bundesregierung besonders kleine und mittlere Firmen entlasten. Wie es im Entwurf heißt, sind Vereinfachungen im Steuerrecht und bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge geplant. Die Maßnahmen würden insgesamt 3,6 Millionen Betrieben zugutekommen, schreibt die Regierung in dem Entwurf.

Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung. Außerdem werden die Fristen der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine verkürzt. Die Berechnung von Sozialbeiträgen wird vereinfacht. Wenn der tatsächliche Wert für den laufenden Monat nicht bekannt ist, soll die Berechnung auch auf Grundlage des Wertes des Vormonats erfolgen können.

Als Sachverständige sind geladen: Simone Schlewitz (Zentralverband des Deutschen Handwerks), Fabian Wehnert (Bundesverband der Deutschen Industrie), Stefanie Nattkämper-Scholz (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Professor Tino Schuppan (Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Schwerin), Claus Ruhe Madsen (Industrie- und Handelskammer zu Rostock), Professor Kai Wegrich (Hertie School of Governance) und Ulrike Beland (Deutscher Industrie- und Handelskammertag).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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3. Änderungen am Bundesverkehrswegeplan

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat am Mittwochabend über 550 Änderungsanträge zu den Ausführungsgesetzen (Straße: 18/9523, Schiene: 18/9524, Wasser: 18/9527) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) (18/9350) entschieden. Am Mittwoch, 30. November 2016 will der Ausschuss über die entsprechend geänderten Gesetzentwürfe endgültig abstimmen. Die Beschlussfassung im Plenum des Bundestages ist ebenfalls in der kommenden Woche geplant.

Zu Beginn des Abstimmungsmarathons am Mittwochabend wurde von Seiten der Unionsfraktion betont, es lägen hervorragende Gesetzentwürfe vor - ebenso wie gute, abrundende Anträge der Koalitionsfraktionen. Kritik gab es von der Linksfraktion. Die Änderungsanträge von Unions- und SPD-Fraktion führten dazu, dass sogar 1,4 Milliarden Euro mehr in Straßenbauprojekte fließen würden. Das Geld wäre an anderen Stellen notwendiger, sagte die Vertreterin der Linksfraktion, die zugleich kritisierte, dass qualifizierte Einwendungen und Alternativvorschläge von Bürgern keinen sichtbaren Widerhall in den Planungen gefunden hätten.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sind die in der Grundkonzeption vereinbarten Richtlinien Erhalt vor Neubau, Engpassbeseitigung und Lückenschlüsse und die Verteilung von jeweils 50 Prozent der Investitionen auf den Bereich Straße auf der einen Seite und in Schienen- und Wasserwege auf der anderen Seite im Rahmen der Änderungsanträge eingehalten worden. Zudem sei die Koalition gerade bei den Änderungen im Bereich Straße sehr sorgfältig und zurückhalten vorgegangen. Keinesfalls könne die Rede davon sein, dass Wahlkreisgeschenke verteilt worden seien, sagte der SPD-Vertreter.

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde das anders bewertet. Es habe eine Wahlkreisbeglückung wie schon beim letzten Bundesverkehrswegeplan vor 15 Jahren gegeben, sagte die Grünenvertreterin. Sie kritisierte zudem, dass Alternativenprüfungen zwischen verschiedenen Verkehrsträgern nicht stattgefunden hätten und die eingeplanten Geldmittel nicht ausreichend seien, um die Planungen in den 15 Jahren abzufinanzieren.

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4. Bahnpolitik auf das richtige Gleis setzen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll die Bahnpolitik auf das richtige Gleis setzen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/10383).

Deshalb soll sie beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur Priorität auf den Schienenverkehr legen und zielgerichtet in Maßnahmen für den Deutschland-Takt, den Knotenausbau, die Engpassbeseitigung sowie in die Streckenelektrifizierung investieren und dafür eine verlässliche Finanzierung sicherstellen. Weiter soll die Bundesregierung unter anderem für fairen Wettbewerb unter den Verkehrsträgern sorgen, die Lkw-Maut auf alle außerörtlichen Straßen und auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ausweiten, eine Maut für Fernbusse einführen und Subventionen für Dieselkraftstoffe sozial verträglich abbauen.

Das bundeseigene Unternehmen Deutsche Bahn AG ist mit rund 18 Milliarden Euro hoch verschuldet und läuft Gefahr, immer höhere Refinanzierungskosten tragen zu müssen, schreibt die Fraktion zur Begründung. Die Bundesregierung sei mit ihrer Bahnpolitik genauso gescheitert wie das Bahnmanagement mit dem Vorhaben, einen prosperierenden internationalen Logistikkonzern zu errichten. Bisher habe die Bundesregierung nicht darlegen können, inwiefern die geplanten Kapitalspritzen eine nachhaltige und damit sinnvolle Unterstützung darstellten.

Der Schienenverkehr habe zentrale Bedeutung für den Klimaschutz, heißt es weiter. Die Energiewende im Transportsektor werde umso teurer und aufwändiger, je höher sein Energiebedarf steige. Eine Verkehrswende mit Verkehrsvermeidung und -verlagerung auf umweltfreundliche und effiziente Verkehrsmittel wie die Bahn werde dazu beitragen, den Energiebedarf zu senken und damit die Energiewende im Verkehr zu ermöglichen.

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5. Vorsorgeprinzip bei »Hormongiften«

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert Vorschläge der EU-Kommission zu endokrinen Disruptoren. Auch die inzwischen überarbeiteten Kriterien zur Identifizierung der hormonell wirksamen Stoffe stünden im Widerspruch zum Vorsorgeprinzip und den Regelungen der Biozid- und Pestizidverordnung, heißt es in einem Antrag der Fraktion (18/10382). Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, bei den Beratungen durchzusetzen, dass "auch Chemikalien mit einer vermuteten endokrinen Schadwirkung beim Menschen als endokrine Disruptoren identifiziert werden". Der Antrag wird am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 687 - 24. November 2016 - 09.59 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2016

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