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BUNDESTAG/6352: Heute im Bundestag Nr. 104 - 17.02.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 104 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 17. Februar 2017, Redaktionsschluss: 10.17 Uhr

1. Merkel: Berlin wollte Vereinbarung
2. NSU: BfV-Präsident Maaßen zieht Bilanz
3. Dobrindt: Autohersteller nicht geschont
4. Grüne wollen mehr Ganztagsschulen


1. Merkel: Berlin wollte Vereinbarung

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Die Bundesregierung hat sich nach den Worten von Kanzlerin Angela Merkel im Spätsommer und Herbst 2013 ernsthaft Hoffnungen gemacht, mit den USA eine Vereinbarung über gegenseitigen Spionageverzicht zu erreichen. Sie sei zwar selber nicht ständig unmittelbar beteiligt gewesen, habe aber "nicht den geringsten Zweifel", dass daran "sehr intensiv" gearbeitet worden sei, erklärte Merkel am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA"). Anfang 2014 habe sich erstmals abgezeichnet, dass das Projekt möglicherweise zum Scheitern verurteilt sei. Endgültige Gewissheit darüber habe aber erst Ende April bestanden.

Das Thema, das unter dem Stichwort "No-Spy-Abkommen" Schlagzeilen machen sollte, schlug am 7. August 2013 auf Merkels Schreibtisch auf. Sie erhielt einen Bericht ihres Geheimdienstkoordinators Günter Heiß über ein Treffen mit ranghohen US-Geheimdienstlern, das zwei Tage zuvor in Washington stattgefunden hatte. Dabei habe der damalige Direktor der National Security Agency (NSA), Keith Alexander, eine Zusicherung angeboten, dass seine Organisation auf deutschem Boden deutsches Recht respektieren und keine Spionage betreiben werde. Ihm gehe es, habe Alexander hinzugesetzt, um eine "beidseitige Erklärung", ein "Agreement", über das freilich die Politik das letzte Wort haben müsse.

Nach einer Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12. August 2013 machte der damalige Kanzleramtschef Ronald Pofalla das Angebot der NSA öffentlich und gab zu verstehen, dass er damit hochgespannte Erwartungen verknüpfte. Deutschland und die USA, sagte Pofalla, hätten die "einmalige Chance", in der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit einen Standard zu setzen, der "stilbildend" sein könne für westliche Geheimdienste insgesamt. Sozialdemokraten, Grüne und Linke haben Pofalla bis heute im Verdacht, er habe damit aus Gründen der Wahlkampftaktik weit mehr versprochen als er nach eigenem besseren Wissen halten konnte.

Die Kanzlerin wurde Mitte Januar 2014 wieder mit dem Thema befasst. Ihr neuer Geheimdienst-Beauftragter, Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, hatte mit einer Kollegin im Weißen Haus telefoniert und die Auskunft erhalten, "kurzfristig" sei mit einem Abkommen auf politischer Ebene nicht zu rechnen. Doch sollten die Geheimdienste weiter verhandeln, um im Licht der Ergebnisse später neu zu entscheiden. Entsprechend skeptisch gab sich Merkel in ihrer Regierungserklärung vom 29. Januar 2014: Die Vorstellungen auf beide Seiten lägen noch weit auseinander, stellte sie fest. Sie wolle dennoch die Gespräche weiterführen "mit der Kraft unserer Argumente".

Die Kanzlerin verweigerte eine Stellungnahme zu der Frage, ob die deutsche Regierung sich am Drohnenkrieg der USA mitschuldig mache, indem sie auf dem Luftwaffenstützpunkt Ramstein den Betrieb einer Relaisstation zur Übemittlung von Funksignalen in den Mittleren Osten dulde. "Ich kann dazu nur sagen: Die verantwortlichen Ressorts haben ihre Aussagen gemacht. Dem habe ich nichts hinzuzufügen", erklärte sie.

Ebenfalls abblitzen ließ sie die Opposition mit dem Begehr, die Einreise des in Moskau weilenden Edward Snowden zur Vernehmung durch den Ausschuss zu ermöglichen. Der Linke André Hahn beklagte, dass das Justizministerium seit zwei Jahren die Entscheidung über eine Garantie verschleppe, Snowden in Deutschland nicht festzunehmen und an die USA auszuliefern, und forderte die Kanzlerin auf, das säumige Ressort kraft ihrer Richtlinienkompetenz auf Trab zu bringen. "Das unterfällt nicht meinem Verständnis von Richtlinienkompetenz - also nein", lautet die Antwort. Dem Grünen Hans-Christian Ströbele, der mit der Bemerkung nachhakte: "Sie wollen ihn da hängenlassen?", entgegnete Merkel kühl: "Das ist Ihre Bewertung."

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2. NSU: BfV-Präsident Maaßen zieht Bilanz

3. Untersuchungsausschuss (NSU)/Ausschuss

Berlin: (hib/FZA) Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, sieht seine Behörde auf einem guten Weg. Über den Stand der Reformen innerhalb des Verfassungsschutzes, die aufgrund der Enthüllungen um die rechte Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) angestoßen worden sind, berichtete Maaßen als Zeuge vor dem 3. Untersuchungsausschuss (NSU II) des Bundestages unter Vorsitz von Clemens Binninger (CDU).

Dabei stand insbesondere der Skandal um vernichtete V-Mann-Akten im BfV erneut im Mittelpunkt. Kurz nachdem der NSU im November 2011 enttarnt worden war, wurden im BfV die Akten von mehreren V-Leuten geschreddert, die im Rahmen der sogenannten "Operation Rennsteig" zwischen 1996 und 2003 in Thüringen angeworben worden waren - in dem Bundesland also, aus dem auch die mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe stammen.

Nach bisherigem Kenntnisstand waren die Akten zuvor auf mögliche Bezüge zum NSU hin geprüft worden. Die Prüfung fiel offenbar negativ aus. Weil die Löschfristen der Akten zu diesem Zeitpunkt bereits überschritten waren, habe der damals zuständige Referatsleiter mit dem Decknamen "Lothar Lingen" die Akten daraufhin fälschlicherweise schreddern lassen, so lautete bisher die offizielle Erklärung des BfV. Einige nachträglich aufgetauchte Dokumente lassen an dieser Darstellung jedoch zweifeln.

Unter anderem haben die Recherchen einzelner Ausschussmitglieder ergeben, dass Lingen im Oktober 2014 in einer Befragung gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) und einem Bundesanwalt (GBA) eingeräumt hat, über die Brisanz der Akten durchaus im Bilde gewesen zu sein und diese vernichtet zu haben, um möglichen Schaden vom BfV abzuwenden. Enthielten die Akten also womöglich doch Informationen über den NSU, die zu einer früheren Ergreifung der Terrorgruppe hätten führen können? Dies ist weiterhin eine der zentralen Fragen im NSU-II-Ausschuss.

Die genauen Hintergründe der Schredderaktion konnte auch Maaßen nicht erhellen. Er war damals noch nicht beim BfV sondern im Bundesinnenministerium tätig. Mit dem mutmaßlich hauptverantwortlichen Referatsleiter Lingen habe er nie persönlich gesprochen, sagte Maaßen. Von der spät aufgetauchten Aussage Lingens aus dem Jahr 2014 habe er erst vor einigen Monaten erfahren.

Auf die Frage, wie viele der geschredderten Akten mittlerweile rekonstruiert werden konnten, wusste Maaßen allerdings konkrete Zahlen zu nennen. Bei den meisten Akten seien mittlerweile 100 Prozent der sogenannten Deckblattmeldungen rekonstruiert worden. Im Fall des V-Manns Tarif, der an diesem Sitzungstag besonders im Fokus stand, hätten 93 Prozent der Deckblattmeldungen und 76 Prozent seiner gesamten Akte wiederhergestellt werden können. Der V-Mann Tarif war einige Stunden vor Maaßen in nicht-öffentlicher Sitzung vom Ausschuss befragt worden.

Wie Tarif dort noch einmal bestätigt haben soll, will er im Jahre 1998 kurz nach dem Untertauchen des NSU-Trios von dem mutmaßlichen NSU-Unterstützer André Kapke angerufen und gefragt worden sein, ob er ein Versteck für die drei Flüchtigen beschaffen könne. Tarif behauptet zudem, das BfV über die Anfrage informiert zu haben, was das Amt wiederum bestreitet. Somit steht nun Aussage gegen Aussage. Obfrau Petra Pau (Die Linke) betonte: Ausgerechnet die Teile der Tarif-Akte, die den Sachverhalt womöglich aufklären könnten, würden bis heute fehlen. Im relevanten Zeitraum zwischen Januar 1998 und September 1999 klafft laut Pau eine Lücke in Tarifs Deckblattmeldungen. Maaßen wiederum betonte, er habe einige der damals mit dem Fall befassten Mitarbeitern persönlich gesprochen und sei daraufhin zum Schluss gekommen, das an Tarifs Vorhalten nichts dran sei.

In der Gesamtbetrachtung bezeichnete Maaßen die Aktenvernichtungen als "historische Zäsur" in seiner Behörde und sprach von einem seitdem angestrebten Perspektivwechsel im deutschen Verfassungsschutz. Neben der bereits erfolgten Umsetzung der im Juli 2015 vom Bundestag verabschiedeten Verfassungsschutzreform, die unter anderem strengere Regeln für den Einsatz von V-Leuten schafft, werde unter seiner Führung nun unter anderem darauf geachtet, künftig mehr Menschen mit unterschiedlichen Biografien und Expertisen einzustellen, sagte Maaßen. Das sei wichtig, um womöglich festgefahrene Sichtweisen und Vorgehensweisen im Amt aufzubrechen. Vermehrt würden jetzt zum Beispiel auch Geistes- und Naturwissenschaftler als Mitarbeiter gesucht.

Um analytischen Kurzschlüssen und Betriebsblindheit, wie sie der Untersuchungsausschuss in Bezug die Arbeit der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex immer wieder festgestellt hat, künftig besser entgegenzuwirken, sprach sich Maaßen unter anderem für eine stärkere Rotation der Mitarbeiter in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen aus. Bisher sei es verbreitet gewesen, dass ein Sachbearbeiter oder Referent, wenn er in seiner "Lieblingsposition" angekommen war, auch dort blieb. Außerdem sei das Aus- und Fortbildungswesen an der seit Mai 2014 umbenannten und neu aufgestellten Akademie für Verfassungsschutz (AfV) grundlegend reformiert worden. Die Reformbemühungen innerhalb des Verfassungschutzes seien zugleich nicht abgeschlossen, sondern

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3. Dobrindt: Autohersteller nicht geschont

5. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/STU) Das Bundesverkehrsministerium weist Vorwürfe zurück, es habe nach Entdecken des VW-Skandals andere Hersteller geschont. "Die sind nicht freigesprochen worden", sagte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) am Donnerstagabend im Abgas-Untersuchungsausschuss. Es habe bei vielen Autos Zweifel gegeben, ob die verwendete Emissionsstrategie mit europäischen Regelungen vereinbar sei. Man habe Ihnen daher die "Aufgabe gegeben", ihre Fahrzeuge "in einen optimierten Zustand zu bringen"

Die von eingesetzte Untersuchungskommission hatte 53 Diesel-Modelle untersucht, um herauszufinden, ob auch andere Autoproduzenten wie VW unzulässige Einrichtungen zum Abschalten der Abgasreinigung verwenden. Die Kommission teilte die Autos dann in drei Gruppen ein. In Gruppe eins kamen Fahrzeuge, die keine Abschalteinrichtung nutzen oder deren Verwendung schlüssig erklären konnten. Gruppe drei umfasste die Autos aus dem VW-Konzern, die wegen der verbotenen Software umgerüstet werden sollten. In der Gruppe zwei sortierte man jene Autos ein, bei denen die Kommission nach Feststellung hoher Stickoxidwerte am Ende Zweifel hatte, ob die entsprechende Software noch legal ist und gänzlich mit dem Schutz des Motors begründet werden kann. Diese Hersteller nutzten sogenannte Thermofenster, außerhalb derer die Abgasreinigung abgeriegelt wird. Sie erklärten sich freiwillig zu "Serviceaktionen" bereit. Die Nachrüstung betraf rund 630.000 Autos von Audi, Mercedes, Opel, Porsche und Volkswagen.

Ein Sonderfall stellt Fiat dar. Dort sah die Kommission die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung als gegeben an und bat den Hersteller zum Gespräch. Bei einem ersten Treffen zeigte sich der Fiat-Vertreter laut Dobrindt ahnungslos, ein zweites Treffen ließ Fiat platzen mit dem Hinweis, die Kommission sei nicht zuständig, sondern die italienische Typgenehmigungsbehörde. Auch weist Italien die Vorwürfe zurück. Das Vorgehen sei vollkommen unangemessen, schließlich befänden sich diese Fahrzeuge im deutschen Markt, sagte Dobrindt. Der Streit ist nicht entschieden, er befindet sich in einem Mediationsverfahren, bei dem die EU-Kommission vermittelt. Dobrindt mahnte, die EU dürfe nicht nur moderieren, sondern sollte eine Schiedsrichterrolle einnehmen.

In seiner viereinhalbstündigen Befragung betonte der Minister, er habe am 19. September 2015 erst aus den Medien von der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen durch VW erfahren und umgehend gehandelt. Am 21. September habe er sich in München mit VW-Chef Martin Winterkorn und dem Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes, Ekhard Zinke, getroffen. Am selben Tag habe er die Einsetzung der Untersuchungskommission entschieden, die einen Tag später erstmals und bislang 70 mal tagte. Dass die Kommission nur mit Vertretern des Ministeriums und des KBA unter Hinzuziehung eines externen Sachverständigen bestückt war, erklärte Dobrindt damit, dass die Aufklärung schnell erfolgen sollte. Auch sei beim KBA die Fachkenntnis vorhanden, zudem sei sein Haus politisch verantwortlich.

Erneut kritisierte Dobrindt die EU-Verordnung 715 von 2007, die Abschalteinrichtungen verbietet, aber Ausnahmen erlaubt. Die unklare Regelung sei ein "Scheunentor für Missbrauch". Wann die Untersuchungskommission ihren Bericht zu den CO2-Messungen vorlegt, ließ der Minister offen. Die Untersuchungen dauerten an. Der Report zu den Stickoxidwerten wurde bereits am 22. April 2016 publik gemacht.

Die Fraktionen bewerteten die Aussagen des Ministers gegensätzlich. Eine Skandalisierung des Verhaltens der Bundesregierung sei definitiv nicht zu erkennen, sagte der Obmann von CDU/CSU, Ulrich Lange. "Es gibt kein Versagen der Bundesregierung oder staatlicher Stellen", sagte der CSU-Politiker. Es handele sich um einen VW-Skandal. Es stellten sich weiter Fragen zur Verantwortung des VW-Aufsichtsrates. SPD-Obfrau Kirsten Lühmann betonte, die Abweichungen der realen von den Laborwerten seien lange bekannt, aber mit der Entwicklung von Regelungen für Straßentests habe man auf europäischer Ebene etwas getan. Bei den Sanktionen könne man aber künftig weiter gehen als der von Dobrindt genannte Entzug der Typgenehmigung.

Unzufrieden zeigte sich die Opposition nach Dobrindts Vernehmung. Der Ausschussvorsitzende Herbert Behrens (Linke) monierte, es habe keinen Erkenntnisfortschritt gegeben. Die Antworten des Ministers blieben zum Teil hinter dem zurück, was man ohnehin wusste. Wichtige Fragen seien weiter offen und müssten im Abschlussbericht benannt werden. Grünen-Obmann Oliver Krischer sah den Vorwurf seiner Fraktion erhärtet, dass Staatsversagen den Skandal begünstigt habe. "Das Problem ist konsequent ignoriert worden", kritisierte Krischer.

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4. Grüne wollen mehr Ganztagsschulen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) "Stagnation auf hohem Niveau", das war das Ergebnis der aktuellen Bildungsvergleichsstudie PISA 2015, die im Dezember 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Das schreiben Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (18/11179).

Trotz einiger positiver Entwicklungen im Bereich der Lesekompetenzen würden Jugendliche in Deutschland weder im Vergleich zu vorhergehenden Jahrgängen noch im Vergleich zu den Gleichaltrigen vieler anderer teilnehmender Staaten signifikant besser abschneiden. Die Grünen bemängeln, dass Bildungsungerechtigkeit weiterhin die Achillesferse des deutschen Bildungssystems sei. Wer in eine arme Familie hineingeboren werde, habe im Alter von 15 Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit geringere Kompetenzen in Mathematik, Chemie, Deutsch und Englisch als Jugendliche aus einer finanziell gut gestellten Familie. Das sei ein Armutszeugnis für das Bildungssystem eines der reichsten Länder der Welt.

Um dem entgegen zu wirken, sei der Ausbau der Ganztagsschulen eine wichtige Säule, um mehr Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen. Viele Länder brächten lobenswerte Maßnahmen auf den Weg, um Zugänge zu Bildung zu ermöglichen. Das rot-grüne Ausbauprogramm von 2003 bis 2009 hätte gezeigt, dass der gemeinsame Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen nötig sei, um dem Anspruch einer modernen Bildungsrepublik gerecht zu werden.

Gerade im Zeitalter der digitalen Transformation und durch die hohe Zahl der altersbedingt ausscheidenden Fachkräfte gewönnen der MINT-Nachwuchs und die MINT-Fächer eine immer größere Bedeutung. Dieser steigende Bedarf stelle Deutschlands Bildungs- und Ausbildungssystem vor zusätzliche Herausforderungen. Es müssten mehr junge Menschen für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, kurz MINT, begeistert werden.

Die Grünen fordern die Bundesregierung deshalb auf, mit den Ländern in die Verhandlungen einzutreten, um das Kooperationsverbot in Gänze abzuschaffen, damit Bund, Länder und Kommunen zur Stärkung des Bildungssystems in allen Bereichen zusammenarbeiten können (s.a. 18/3163).

So lange die Verfassung eine echte Kooperation von Bund und Ländern in Bildungsfragen noch nicht ermögliche, soll nach Ansicht der Grünen die Qualitätsoffensive Lehrerbildung in der zweiten Förderrunde stärker auf individuelles Fördern und produktives Umgehen mit Verschiedenheit ausgerichtet werden. Ferner sollen die Länder dabei unterstützt werden, mit multiprofessionellen Teams an allen Schulen auf die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Kinder und Jugendlichen und ihre individuellen Lern- und Lebensbedürfnisse besser eingehen zu können. Außerdem sollen die Länder angeregt werden, die sprachlichen Anforderungen in der Schule nicht nur an der Einsprachigkeit der Kinder auszurichten. Das soll auch in Hinblick auf die Leistungsüberprüfung berücksichtigt werden. Ferner fordern die Grünen, dass der Bund die Länder dabei unterstützt, alle Schulformen und Schultypen so auszustatten, dass guter Unterricht mit individueller Förderung, der Nutzung digitaler Anwendungen und mit experimentellem Lernen in den MINT-Fächern in allen Jahrgangsstufen möglich ist.

Im Rahmen der PISA Studie wird in einem 3-Jahres-Rhythmus die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Bildungssysteme von OECD-Staaten und ihrer Partnerstaaten genau unter die Lupe genommen. Die Testreihe, die mittlerweile in der sechsten abgeschlossenen Erhebungsrunde ist, zeigt, wie die genannten Kompetenzen in der zeitlichen Entwicklung und im internationalen Vergleich einzuschätzen sind. Stärken und Schwächen, Probleme und Herausforderungen der einzelnen Bildungssysteme werden so aufgezeigt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 104 - 17. Februar 2017 - 10.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2017

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