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BUNDESTAG/6368: Heute im Bundestag Nr. 120 - 02.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 120
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 02. März 2017, Redaktionsschluss: 10.44 Uhr

1. Erfassung wertstoffhaltiger Abfälle
2. Asylstatistik für das Jahr 2016
3. Die Counter Terrorism Group
4. Leiharbeitskräfte bei der Bundesregierung
5. Kooperation mit türkischen Stellen
6. Personenpotenzial von Reichsbürgern
7. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen


1. Erfassung wertstoffhaltiger Abfälle

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Mit einem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) will die Bundesregierung die haushaltsnahe Getrennterfassung wertstoffhaltiger Abfälle fortentwickeln. Das Gesetz soll die bisherige Verpackungsverordnung ablösen. Ziel des Gesetzentwurfes (18/11274) ist es laut Begründung der Bundesregierung unter anderem, Anreize zum einen für "Investitionen in technische Innovationen und neue Anlagen zu fördern". Dazu ist geplant, die "bestehenden Verwertungsanforderungen für Verpackungsabfälle spürbar" anzuheben. Die bisherigen Vorgaben zur Recyclingquote würden "in aller Regel deutlich übererfüllt", schreibt die Bundesregierung zur Begründung.

Zum anderen will die Bundesregierung auch Anreize in der Verpackungsproduktion setzen. Künftig sollen sich die Beteiligungsentgelte an den jeweiligen Systemen nicht mehr überwiegend an der Masse orientieren, sondern an der späteren Verwertbarkeit. Weitere Kriterien, um die Entgelte zu bemessen, sollen sich auf die Nutzung von Recyclaten und nachwachsenden Rohstoffen beziehen.

Festgehalten wird weiterhin an der grundsätzlich getrennten Erfassung von Verpackungsabfällen durch die jeweiligen Systeme und stoffgleichen Nichtverpackungen, die in kommunaler Verantwortung liegen. Nach Darstellung in der Begründung ist es nicht gelungen, diese Erfassung durch ein Wertstoffgesetz zusammenzuführen. Mit dem Gesetzentwurf soll den Kommunen aber die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam mit den dualen Systemen entscheiden zu können, eine einheitliche Wertstoffsammlung "von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus Metall und Kunststoff" durchzuführen. Bestehende Kooperationen sollen damit laut Bundesregierung fortgeführt und neue ermöglicht werden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen zudem gegenüber den dualen Systemen bei Abstimmungen untereinander gestärkt werden.

Der Entwurf sieht zudem Änderungen bei der Marktüberwachung und im Vollzug vor. Dazu soll eine "Zentrale Stelle", die als eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ausgestaltet werden soll, mit entsprechenden hoheitlichen Befugnissen beliehen werden. Zu diesen Aufgaben gehören demnach "die Registrierung der Hersteller und Sachverständigen, die Überwachung der Branchenlösungen, die Entgegennahme und Prüfung der Mengenmeldungen der Hersteller ... und der Systeme, die Entgegennahme und Prüfung der Mengenstromnachweise der Systeme, die Berechnung der Marktanteile der System sowie Einzelfallentscheidungen zu bestimmten Verpackungsarten". Die Zentrale Stelle soll vor allem für die Marktüberwachung zuständig sein und damit die Landesvollzugsbehörden überwachen.

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme unter anderem die Regelung zur Pfand- und Rücknahmepflichten für die Einwegverpackungen. Dies würde den "unbefriedigenden Status quo der Verpackungsverordnung im Wesentlichen fortschreiben". Die Pfandpflicht soll sich nach Auffassung der Länderkammer nicht an "sachfremden Kriterien" wie Größe oder Inhalt bemessen, sondern sich "an der Art des Materials der Verpackung" orientieren.

In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Kritik zurück und lehnt entsprechende Änderungen ab. Die Kriterien seien nicht "sachfremd", sondern orientierten sich unter anderem an der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit. Auch die übrigen vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen an dem Entwurf lehnt die Bundesregierung mit einer Ausnahme ab.

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2. Asylstatistik für das Jahr 2016

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 2.120 Menschen als asylberechtigt anerkannt worden, während 254.016 Flüchtlingsschutz und 153.700 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 24.084 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/11262) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10930) weiter hervorgeht.

Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 62,4 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Syrien mit insgesamt 288.992 Fällen vor dem Irak mit 48.152 und Afghanistan mit 38.090.

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3. Die Counter Terrorism Group

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die sogenannte Counter Terrorism Group (CTG) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10929). Wie die Bundesregierung darin erläutert, handelt es sich bei der CTG um einen informellen, nicht zur Europäischen Union gehörenden Zusammenschluss von 30 europäischen Nachrichtendiensten. Vertreten seien die Inlandsdienste der EU-Staaten sowie von Norwegen und der Schweiz.

Innerhalb der CTG wurde der Antwort zufolge eine operative Plattform in Den Haag für den Informationsaustausch über den islamistischen Terrorismus eingerichtet. Der Vorsitz in der CTG richtet sich laut Bundesregierung nach dem Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft. Den aktuellen Vorsitz habe demnach für dieses Halbjahr der maltesische Inlandsnachrichtendienst inne.

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4. Leiharbeitskräfte bei der Bundesregierung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der in den Bundesministerien und Bundesämtern beziehungsweise in den Bundesbehörden im Jahr 2016 eingesetzten Leiharbeitskräfte ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11247) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11062). Wie daraus hervorgeht, waren im vergangenen Jahr in den Bereichen des Bundeskanzleramtes, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) sowie der 14 Bundesministerien insgesamt 522 Leiharbeitskräfte eingesetzt. Dies ergab den Angaben zufolge eine Befragung in der unmittelbaren Bundesverwaltung.

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5. Kooperation mit türkischen Stellen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Zwischen dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst und dem Nachrichtendienst der Türkei besteht laut Bundesregierung keine Kooperation. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst arbeiten mit türkischen Stellen im Rahmen der gesetzlichen Übermittlungsvorschriften der Paragrafen 19 Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes und 24 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst zusammen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11046) ausführt. Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem danach erkundigt, ob seitens deutscher Geheimdienste personenbezogene Daten zu zwei kurdischen Exilpolitikern an türkische Geheimdienste übermittelt wurden.

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6. Personenpotenzial von Reichsbürgern

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Personenpotenzial sogenannter "Reichsbürger" liegt nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit bei etwa 10.000 Personen. Davon würden nach ihrer Kenntnis etwa 500 bis 600 als Rechtsextremisten eingeschätzt, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18711246) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10933) aus. Darüber hinaus verfügten weitere Rechtsextremisten über Kontakte in die "Reichsbürger"-Szene, schreibt die Regierung. Als "Gefährder" sei ihrer Kenntnis nach derzeit ein "Reichsbürger" eingestuft.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird die "Reichsbürger"-Bewegung seitens der Bundesregierung nicht als in sich homogene rechtsextreme Bewegung angesehen. "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" werden den Angaben zufolge seit November 2016 von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bundesweit als Sammelbeobachtungsobjekt bearbeitet. Dabei handelt es sich laut Bundesregierung "um Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren".

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7. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vierten Quartal 2016 haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung 47 rechtsextremistische Musikveranstaltungen stattgefunden, davon 22 Konzerte und 25 Liederabende. Dabei wurden 19 der 22 Konzerte von insgesamt rund 2.560 Personen besucht und 19 der 25 Liederabende von insgesamt etwa 1.190 Personen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/11301) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11096) hervorgeht. Zu drei der 22 Konzerte und sechs der 25 Liederabende liegen laut Vorlage keine Besucherzahlen vor.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 120 - 2. März 2017 - 10.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2017

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