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BUNDESTAG/6382: Heute im Bundestag Nr. 134 - 07.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 134
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 07. März 2017, Redaktionsschluss: 09.47 Uhr

1. Zweifel am Entgelttransparenzgesetz
2. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken
3. Keine Benachteiligung Thüringens
4. Neun Liegenschaften im Saarland verkauft


1. Zweifel am Entgelttransparenzgesetz

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Das von der Bundesregierung geplante Entgelttransparenzgesetz wird von Sachverständigen und Interessenvertretern höchst unterschiedlich bewertet. In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Entwurf (18/11133) und Anträge der Linksfraktion (18/4321) und Bündnis 90/Die Grünen (18/847, 18/6550) bekannten sich am Montag zwar alle geladenen Experten zum Grundsatz einer geschlechtergerechten Bezahlung. Allerdings bemängelten vor allem die Arbeitgebervertreterinnen den unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand des Gesetzes für Betriebe. Den Befürworterinnen des Gesetzes geht dieses an verschiedenen Punkten jedoch nicht weit genug.

Christina Boll vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) wies darauf hin, dass Deutschland mit 21 Prozent europaweit eine der größten Lohnlücken aufweise. Etwa 14 Prozent ließen sich statistisch erklären, weil Frauen beispielsweise öfter in Teilzeit und in schlechter bezahlten Berufen arbeiteten oder aufgrund schwangerschaftsbedingter Erwerbsunterbrechungen Karrierenachteile hinnehmen müssten. Die übrigen sieben Prozent, die sogenannte unerklärte oder bereinigte Lohnlücke ließe sich jedoch nicht automatisch mit der Diskriminierung von Frauen erklären, zumindest fehle es dafür an eindeutigen Belegen, erläuterte Boll. Den Gesetzentwurf begrüßte sie dennoch. Das Anliegen, mehr Transparenz in den Lohnstrukturen der Betriebe zu schaffen, sei der richtige Weg, um die Ursachen für die Lohnlücke zu erforschen.

Für mehr Transparenz bei den Löhnen sprachen sich auch Monika Arzberger vom Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB), die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG), Vera Egenberger, Elke Hannack vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Gisela Ludwig vom Deutschen Juristinnenbund, Henrike von Platen vom Forum Equal Pay Day und Kerstin Oster von den Berliner Wasserbetrieben aus. Allerdings bemängelten Monika Arzberger, Elke Hannack und Gisela Ludwig, dass die geplanten Engeltüberprüfungsverfahren nur in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten und auf freiwilliger Basis erfolgen sollen und dass die Messinstrumente nicht vorgeschrieben seien. Der Weg der Freiwilligkeit habe in der Vergangenheit schon zu keinem Erfolg geführt, kritisierte Hannack. Ludwig plädierte dafür, die Prüfverfahren verpflichtend auf alle Betriebe auszuweiten. Der ursprüngliche Referentenentwurf des Ministeriums sei weitergehend gewesen als der jetzige Gesetzentwurf.

Claudia Große-Leege vom Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) und Christina Raab von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßten ausdrücklich, dass die Prüfungen nicht verpflichtend, sondern freiwillig erfolgen sollen. Die Arbeitgeber hätten gar kein Interesse daran, ihre weiblichen Beschäftigten schlechter zu bezahlen und könnten sich dies "im Kampf um die besten Köpfe" auch gar nicht mehr erlauben. Löhne würden in der freien Marktwirtschaft nicht abstrakt festgelegt und könnten je nach Branchenentwicklung, Produktivität und Fachkräftenachfrage auch in gleichen Berufen und Tätigkeiten unterschiedlich ausfallen, argumentierte Claudia Große-Leege. Christina Raab sagte, das Gesetz verfehle sein berechtigtes Anliegen nach Lohngerechtigkeit. Allerdings gebe es keinerlei wissenschaftlichen Belege für geschlechtsbedingte Lohndiskriminierungen. Das Gesetz belaste umgekehrt die Betriebe mit unverhältnismäßigen Bürokratiekosten. Diese seien im Gesetzentwurf zu niedrig veranschlagt, sagte Raab.

Kritisch bewerten Vera Egenberger und Elke Hannack das fehlende Verbandsklagerecht im Fall von Lohndiskriminierungen. Es sei zwar zu begrüßen, dass in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht eingeführt werde, allerdings müssten Frauen mit beruflichen Benachteiligungen rechnen, wenn sie ihren Arbeitgeber im Alleingang verklagen. Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing kritisierte auch das Auskunftsrecht. Dies gebe im konkreten Fall nämlich nur Auskunft, wie hoch das Gehalt einer Frau im Vergleich zum Median der Männergehälter ausfalle. Selbst in einer diskriminierenden Vergütungsstruktur könne das Gehalt einer Frau höher ausfallen als dieser Median, erläuterte Thüsing. Diese Information sei zur Darlegung von Entgeltdiskriminierungen gänzlich ungeeignet.

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2. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will Gewinnverlagerungen unterbinden und die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen einschränken. Dies soll auch für andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert werden, gelten, sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233) vor.

Dazu heißt es, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte würden sich besonders einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten (zum Beispiel mit "Lizenzboxen") geführt. "Multinationale Konzerne können diese Präferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen", heißt es in dem Entwurf. "Steuern sollen jedoch dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet", begründet die Bundesregierung die Maßnahme.

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3. Keine Benachteiligung Thüringens

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Beim Abschluss der Generalverträge über die abschließende Finanzierung ökologischer Altlasten zwischen den neuen Ländern und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) ist keine Benachteiligung des Freistaates Thüringen erkennbar. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11123) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11016) mit. Die Altlastensituation in den Ländern sei grundsätzlich nicht vergleichbar. Insbesondere die unterschiedliche Altlastenrelevanz in den jeweiligen Ländern sowie die unterschiedliche Industriestruktur hätten sachgerechte Einzelfallregelungen verlangt, wie sie auch im Vertrag mit Thüringen am Beispiel der Kaliindustrie getroffen worden seien.

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4. Neun Liegenschaften im Saarland verkauft

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat im vergangenen Jahr im Saarland neun Liegenschaften veräußert. Dafür wurden Verkaufserlöse von insgesamt 445.000 Euro erzielt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11157) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11037). Derzeit würden Verhandlungen über den Verkauf von vier Objekten geführt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 134 - 7. März 2017 - 09.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2017

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