Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 190
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Montag, 27. März 2017, Redaktionsschluss: 11.13 Uhr
1. Anhörung zu Lizenzen
2. Qualität von Verkehrsinformationen
3. Europäische Agentur für Flugsicherheit
4. Hubschrauberlandeplätze für Luftrettung
5. Finanzministerium und DekaBank
6. Menschenrechte und Kupferbergbau
7. Keine Stellungnahme des Bundesrates
Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/HLE) Um schädliche Steuerpraktiken internationaler Konzerne im Zusammenhang mit der Überlassung von Rechten wie Lizenzen geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 29. März. Die auf zwei Stunden angesetzte Anhörung beginnt um 14.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses.
Grundlage der Anhörung ist der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233, 18/11531). Damit will die Bundesregierung Gewinnverlagerungen unterbinden und die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen einschränken. Dies soll auch für andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert werden, gelten, sieht der Entwurf vor. Dazu heißt es, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte würden sich besonders einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten (zum Beispiel mit "Lizenzboxen") geführt. "Multinationale Konzerne können diese Präferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen", heißt es in dem Entwurf. "Steuern sollen jedoch dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet", begründet die Bundesregierung die Maßnahme.
Als Sachverständige sind geladen: Professor Jürgen Brandt (Richter am Bundesfinanzhof), Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin). Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Peter Korn (Bundesrechnungshof), Ingo van Lishaut, (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen), Netzwerk Steuergerechtigkeit, Reimar Pinkernell (Kanzlei Flick Gocke Schaumburg), Achim Pross (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), Professor Ekkehart Reimer (Universität Heidelberg) und Werner Thumbs (Boehringer Ingelheim).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant die Schaffung einer unabhängigen und unparteiischen Nationalen Stelle, wie sie in der EU-Rahmenrichtlinie für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (Richtlinie 2010/40/EU) gefordert ist. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines "Ersten Gesetzes zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes" (IVSG) (18/11494) vorgelegt.
In dem Entwurf heißt es, zur Gewährleistung einer koordinierten und effektiven Einführung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) in der gesamten Europäischen Union sehe der europäische Rechtsrahmen für die vorrangigen Maßnahmen der Richtlinie die Ausarbeitung von Spezifikationen vor, die durch delegierte Verordnungen erlassen werden. Die EU-Kommission habe zur Information über die verkehrliche Situation im Straßenverkehr und für die Bereitstellung von Verkehrsdaten in delegierten Verordnungen für die Bereiche Echtzeitverkehrsinformationen, sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen und sicheres LKW-Parken Spezifikationen festgelegt, schreibt die Regierung.
Aus den genannten Verordnungen ergebe sich eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine unabhängige und unparteiische Nationale Stelle zu benennen, "die beurteilt und prüft, ob die in den Verordnungen aufgestellten Anforderungen durch die Anbieter von Verkehrsinformationen ("Datenlieferanten") eingehalten werden". Ziel soll die Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen der genannten Verordnungen, sowie die Sicherung der Qualität der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen sein, um einen möglichst fehlerfreien Austausch der Verkehrsdaten sowie Effizienz und Komfort beim Nutzer zu erreichen.
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Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit über den Sitz der Europäischen Agentur für Flugsicherheit" (18/11558) vorgelegt. Das Abkommen soll laut Regierung die Ansiedlung der Agentur in Köln auf eine gesicherte rechtliche Grundlage stellen und die Rechte und Befugnisse der Agentur und ihres Personals in Deutschland regeln.
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Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Berlin: (hib/HAU) Derzeit existieren etwa 1.500 Hubschrauberlandestellen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse, sogenannten Public Interest Sites (PIS). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11526) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11324) mit dem Titel: "Luftrettung und Landeplätze nach Inkrafttreten der geänderten Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)". In der Vorlage bejaht die Regierung die Frage, ob zurzeit und über das Jahr 2018 hinaus für die Luftrettung auch weiterhin Landungen an PIS-Landeplätzen möglich ist, die nicht oder nur teilweise die Kriterien der im Jahr 2016 geänderten LuftVO erfüllen. "Diese Landestellen können im Einzelfall zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person angeflogen werden", schreibt die Regierung. Flüge zum Patiententransport, bei denen keine Gefahr für Leib oder Leben vorliegt, seien nur noch zu PIS-Landeplätzen zulässig die nach Paragraf 6 LuftVG genehmigt wurden, heißt es weiter. "Von einer Einschränkung der Durchführung des Lufttransports ist nicht auszugehen", schreibt die Regierung.
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Finanzen/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/HLE) Ob es zutreffe, dass der Bundesminister der Finanzen zu allen Sitzungen der Hauptversammlung, des Verwaltungsrates und der Ausschüsse der DekaBank eingeladen werde, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11503) erfahren. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob die Sonderstellung der DekaBank als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Teilnahmemöglichkeit des Bundesfinanzministers an Gremiensitzungen noch zeitgemäß sei. Fragen richten sich auch nach Geschäften um den Dividendenstichtag (Cum/Ex).
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Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/HLE) Welche Informationen die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Kupferbergbau in Südamerika hat, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11580) in einer Kleinen Anfrage erfahren. Die Bundesregierung soll auch die ökologischen Auswirkungen des Kupferbergbaus in Peru und Chile beurteilen. Gefragt wird in diesem Zusammenhang unter anderem nach der Wasserverschmutzung, der Bodenbelastung und den Rechten indigener Völker. In der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage wird darauf hingewiesen, dass 60 Prozent des nach Deutschland importierten Kupfers aus Südamerika stammt.
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Finanzen/Unterrichtung
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat beschlossen, keine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (18/11235) abzugeben. Dies teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (18/11560) mit.
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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 190 - 27. März 2017 - 11.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2017
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