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BUNDESTAG/6486: Heute im Bundestag Nr. 238 - 12.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 238
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. April 2017, Redaktionsschluss: 09.24 Uhr

1. Auskunft über Terrorismus-Prozesse
2. Politisch motivierte Straftaten im Februar
3. Ausspähung von Gülen-Anhängern
4. 33 Wasserstoff-Tankstellen fertiggestellt
5. Kosten der Ortsumfahrung Bad Iburg
6. Trassenpreise im Schienengüterverkehr
7. Grüne fragen nach Förderung für E-Busse


1. Auskunft über Terrorismus-Prozesse

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) Über Ermittlungs- und Strafverfahren nach den Strafrechtsparagrafen 129 (kriminelle Vereinigung), 129a (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) und 129b (terroristische Vereinigung im Ausland) im Jahr 2016 informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11853) auf eine Kleine Anfrage (18/11582) der Linken.

Demnach gab es beim Generalbundesanwalt 235 neue Ermittlungsverfahren gegen 257 Beschuldigte nach Paragraf 129b. Diese hatten in 200 Fällen eine mitgliedschaftliche Betätigung, in 27 Fällen eine Unterstützung und in neun Fällen ein Werben zum Gegenstand. Es kam zur Überwachung von 206 Telekommunikationsanschlüssen mit 55 Betroffenen und fünf elektronischen Postadressen mit zwei Betroffenen sowie 37 Hausdurchsuchungen. Gegen 39 Beschuldigte wurde Untersuchungshaft angeordnet, 55 Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Gegen 27 Angeschuldigte wurde Anklage erhoben. Diese hatte in 24 Fällen eine mitgliedschaftliche Betätigung und in drei Fällen eine Unterstützung zum Gegenstand. Alle Anklagen wurden zur Hauptverhandlung zugelassen. Gleichzeitig sind 2016 nach Regierungsangaben 16 Urteile gegen 29 Angeklagte ergangen. Freigesprochen wurde kein Angeklagter. In 28 Fällen wurde eine Freiheitsstrafe und in einem Fall eine Jugendfreiheitsstrafe verhängt.

Im Zusammenhang mit Linksterrorismus gab es 2016 nach Regierungsangaben kein neues Ermittlungsverfahren, keine Anklagen und keine Urteile. Wegen Verdachts auf rechtsterroristische Straftaten leitete der Generalbundesanwalt vier Ermittlungsverfahren gegen 25 Beschuldigte neu ein. Diese hatten in 23 Fällen eine mitgliedschaftliche Betätigung und in zwei Fällen eine Unterstützung zum Gegenstand. Dabei wurden nach Angaben der Regierung 22 Telekommunikationsanschlüsse von 13 Beschuldigten und drei elektronische Postadressen von zwei Beschuldigten überwacht. Zudem gab es 20 Hausdurchsuchungen. Gegen acht Beschuldigte wurde Untersuchungshaft angeordnet, Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet. Urteile im Zusammenhang mit Rechtsterrorismus sind 2016 nicht ergangen.

Wegen des Tatbestands der kriminellen Vereinigung hat der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte eingeleitet, wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht. Das Verfahren hatte in zwei Fällen eine mitgliedschaftliche Betätigung und in einem Fall eine Unterstützung zum Gegenstand. In einem Fall kam es zu einer Hausdurchsuchung. Gegen zwei Beschuldigte wurde Untersuchungshaft angeordnet. Gleichzeitig wurden vergangenes Jahr 14 Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang eingestellt In einem Verfahren wurde Anklage gegen fünf Angeklagte erhoben und das Hauptverfahren eröffnet. Urteile ergingen 2016 keine.

Die Linke hatte auch gefragt, ob die Bundesregierung vor dem "Hintergrund der zum Teil erheblichen materiellen und immateriellen beruflichen und öffentlichen Schäden bei den Betroffenen solcher Ermittlungsverfahren und dem hohen Anteil der mit Freispruch oder Einstellung beendeten Ermittlungen" den "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für gewahrt" halte. Darauf antwortet die Regierung, dass der "unterstellte" Hintergrund nicht bestehe und im Übrigen "Betroffene etwaige Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen geltend machen" könnten. Und sie stellt fest: "Die Bundesregierung hält den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für gewahrt."

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2. Politisch motivierte Straftaten im Februar

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Februar dieses Jahres sind in Deutschland 54 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11891) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/11656) hervor.

Bis zum 28. März sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für Februar 2017 insgesamt 1.426 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 88 Gewalttaten und 617 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 662 Tatverdächtige ermittelt werden; 16 von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurden zwei Haftbefehle erlassen.

Von den 1.426 Straftaten entfielen laut Antwort 911 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 44 angegeben und die der Verletzten mit 34.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 286, von denen 22 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung sieben Verletzte registriert.

46 Straftaten, darunter acht Gewalttaten, wurden laut Vorlage dem Bereich der "politisch motivierten Kriminalität- Ausländische Ideologie" zugeordnet; in diesem Bereich wurden vier Verletzte verzeichnet.

Im Bereich der "politisch motivierten Kriminalität - Religiöse Ideologie" lag die Zahl der Straftaten bei 24, die der darunter befindlichen Gewalttaten bei vier und die der Verletzten ebenfalls bei vier, wie aus der Antwort ferner hervorgeht.

Die Zahl der nicht zuzuordnenden politisch motivierten Straftaten betrug 159, von denen zehn Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit fünf angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. März 2017 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern".

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3. Ausspähung von Gülen-Anhängern

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ermittlungen im Zusammenhang mit der Ausspähung von Anhängern der sogenannten Gülen-Bewegung sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11851) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11571). Wie die Bundesregierung darin mit Stand vom 3. April ausführt, wird derzeit "gegen insgesamt 20 Beschuldigte sowie gegen unbekannt wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit im Auftrag der türkischen Regierung ermittelt, soweit es um die Ausspähung von Anhängern der Gülen-Bewegung geht".

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4. 33 Wasserstoff-Tankstellen fertiggestellt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wurde im Jahr 2012 das Programm "50 Wasserstofftankstellen in Deutschland" zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und den Infrastrukturpartnern der Clean Energy Partnership (CEP) verabredet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11504) hervor. Aktuell seien bundesweit 33 Wasserstoff-Tankstellen fertiggestellt, 10 Standorte befänden sich derzeit im Bau, die verbleibenden Standorte in Genehmigungsverfahren, heißt es in der Vorlage.

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5. Kosten der Ortsumfahrung Bad Iburg

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Kosten, Umweltauswirkungen und Flächenverbrauch der geplanten Ortsumfahrung Bad Iburg (Niedersachsen) auf der Bundesstraße 51 (B51) interessieren die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In den Vorbemerkungen zu einer Kleinen Anfrage (18/11871) machen die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass das Projekt vor Ort sehr umstritten sei. Kritisiert würden insbesondere die fehlende Entlastungswirkung sowie die Kosten für Mensch, Natur und Umwelt, heißt es in der Vorlage. Die Grünen wollen wissen, auf welche Summe sich die Kosten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt insgesamt belaufen und wie viel Fläche nach jetzigem Planungsstand im Zuge des Neubaus versiegelt beziehungsweise dauerhaft beansprucht wird.

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6. Trassenpreise im Schienengüterverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Vor dem Hintergrund der "Krise" des Schienengüterverkehrs in Deutschland hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (18/11874) vorgelegt. Darin wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, aus welchem Grund die Bundesregierung bei der Umsetzung der Regulierung des Bahnmarktes in Deutschland entsprechend der EU-Richtlinie 2012/34/EU keinen Gesetzentwurf für das parlamentarische Verfahren vorgesehen hat, welches das Grenzkostenprinzip als Ermittlungsverfahren der Trassenpreise in Deutschland vorsieht, "wenn Vertreter des Bundesverkehrsministeriums selbst die Trassenpreise als Hauptkostenfaktor im Schienengüterverkehr bewerten". Gefragt wird auch, wie die Bundesregierung ihre grundsätzliche Freigabe bestimmter Teile des deutschen Straßennetzes für Lang-Lkw begründet, "vor dem Hintergrund der Kritik durch den Bundesrechnungshof und die Befürchtungen der Allianz pro Schiene, dass es möglicherweise nicht bei der Begrenzung auf 40 Tonnen bleibt, sondern - wie in den Niederlanden und in Dänemark geschehen - später die zulässige Tonnage auf 60 Tonnen hinaufgesetzt werden könnte".

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7. Grüne fragen nach Förderung für E-Busse

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Ob die Bundesregierung eine Förderprämie für den Kauf von Elektrobussen (E-Bussen), die im öffentlichen Nahverkehr zum Einsatz kommen, in ihren Entwurf für den Bundeshaushalt 2018 aufnehmen wird, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11859) wissen. Die Abgeordneten fragen außerdem, weshalb eine solche Förderprämie nicht schon im Entwurf für den Haushalt 2017 aufgenommen wurde, "wie dies nach uns vorliegenden Informationen diskutiert wurde".

Thematisiert wird in der Vorlage auch die von der Bundesregierung gestaltete Eichverordnung für Taxameter. Diese habe die Folge, dass Elektroautos nur noch als Taxis zugelassen werden können, wenn sie vom Hersteller als Taxi angeboten werden, schreiben die Abgeordneten. Die Regierung wird gefragt, ob ihr bekannt ist, dass als Folge dieser Regelung derzeit in Deutschland nur noch ein Elektrofahrzeugmodell als Taxi zugelassen werden könne. Wissen wollen die Grünen auch, ob die Bundesregierung beabsichtigt, diese Regelung zu ändern und die Neuzulassung von Elektroautos als Taxis zu erleichtern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 238 - 12. April 2017 - 09.24 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2017

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