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BUNDESTAG/6520: Heute im Bundestag Nr. 273 - 26.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 273
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. April 2017, Redaktionsschluss: 17.16 Uhr

1. Chninesicher Deutschland-Tourismus boomt
2. Gebührenanpassung im Aufenthaltsrecht
3. Grüne: Abschiebestopp nach Afghanistan
4. Mittelabfluss der Klimaschutzinitiative


1. Chninesicher Deutschland-Tourismus boomt

Tourismus/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Deutschland erfreut sich bei Besuchern aus China zunehmender Beliebtheit. Wie ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) am Mittwoch im Tourismusauschuss mitteilte, stieg zwischen 2015 und 2016 die Zahl der Visumanträge von 391.000 auf 419.000. Dies entspreche einem Zuwachs um sieben Prozent. Zum Vergleich nannte der Regierungsvertreter den chinesischen Reiseverkehr nach Frankreich und Italien. Beide Länder zählten zwar nach wie vor mehr Besucher aus China als Deutschland, jedoch mit stark rückläufiger Tendenz. Von 2015 bis 2016 verzeichnete Frankreich einen Rückgang um 14 Prozent, Italien sogar um 15 Prozent.

Zwar seien 60 Prozent der Deutschland-Reisenden aus China Geschäftsleute. Doch handele es sich insgesamt um eine auch "aus touristischer Sicht ziemlich positive Tendenz". Das Auswärtige Amt habe sich auf die wachsende Nachfrage eingestellt und zur Entgegennnahme von Visumanträgen an zehn Orten in China externe Dienstleister eingeschaltet. In diesen Fällen hätten die deutschen Auslandsvertretungen selber nur noch über die Erteilung des Visums zu entscheiden. Dabei solle in der Regel die Bearbeitungsfrist 48 Stunden nicht überschreiten.

Die Europäische Union will voraussichtlich im Juni mit China Verhandlungen aufnehmen über eine "Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Visa für Kurzaufenthalte". Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europaparlaments gab dafür Ende März grünes Licht. Das Bundesinnenministerium rechnet mit einer Verhandlungsdauer von zwei bis drei Jahren. Da die Verhandlungsleitlinien unter den EU-Ländern im Vorfeld abgestimmt seien, sei nach Abschluss eines Abkommens mit Schwierigkeiten bei der Ratifizierung nicht mehr zu rechnen.

Im wesentlichen werde es um eine europaweite Angleichung und Vereinfachung der Bearbeitungsverfahren und -fristen chinesischer Visumanträge gehen. Erleichert werden solle auch die Ausstellung von Mehrfach-Einreisevisen mit längerer Gültigkeitsdauer. Denkbar sei zudem, die Antragssteller von Dokumentationspflichten zu entlasten, etwa in der Weise, dass der vollständige Unterlagensatz nur noch beim Erstantrag beigebracht werden müsse, bei Folgeanträgen nicht mehr. Nicht ausgeschlossen sei schließlich, Inhaber von "Dienst- und Offizialpässen" von der Visumpflicht zu befreien. Dies sei allerdings "Zukunftsmusuik".

Mitglieder des Auschusses hoben das erhebliche deutsche Interesse an einem solchen Abkommen hervor. Der christdemokratische Berichterstatter Klaus Brähmig wies darauf hin, dass damit "ein alter Wunsch in China" in Erfüllung gehe. Dort gelte es seit langem als Ärgernis, dass die europäischen Länder bei der Visaerteilung bislang unterschiedliche Verfahren handhaben. Wichtig sei, in den Verhandlungen "die deutschen Interessen der Wirtschaft" einzubinden. Frank Junge (SPD) nannte den bevorstehenden Verhandlungsbeginn "überfällig". China sei ein "riesiger potentieller touristischer Markt, der erschlossen werden muss". Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) rechne bis 2030 mit über fünf Millionen Übernachtungen chinesischer Besucher.

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2. Gebührenanpassung im Aufenthaltsrecht

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht" (18/12050) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er sieht eine Anpassung der im Aufenthaltsgesetz geregelten Höchstsätze für die im Ausländerrecht geltenden Gebühren sowie der in der Aufenthaltsverordnung geregelten Gebühren "für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen an Ausländer an die tatsächlich entstehenden Kosten" vor.

Wie die Bundesregierung ausführt, kritisieren die Bundesländer seit längerem, dass die in der Aufenthaltsverordnung "für aufenthaltsrechtliche individuell zurechenbare öffentliche Leistungen festgelegten Gebühren nicht auskömmlich seien und die kommunalen Haushalte in diesem Bereich jährlich erhebliche Defizite zu verzeichnen hätten". Bund und Länder seien daher übereingekommen, belastbar zu ermitteln, ob und inwieweit die einzelnen Gebührentatbestände die tatsächlich anfallenden Kosten der Ausländerbehörden angemessen abbilden.

"Je nach Gebührentatbestand haben die Kommunen teilweise Überdeckungen, zum größeren Teil aber Unterdeckungen zu verzeichnen", heißt es in der Vorlage weiter. Bezogen auf "aufenthaltsrechtliche individuell zurechenbare öffentliche Leistungen" entstehe den Kommunen ausweislich des Projektergebnisses insgesamt ein jährliches Defizit von zirka zwölf Millionen Euro. Dieses Defizit beruhe auf Fallzahlen der Jahre 2012 und 2013.

Um künftig die Gebühren im Ausländerrecht so festlegen zu können, dass sie "einerseits die für die jeweiligen Leistungen anfallenden Kosten decken und andererseits die Gebührenschuldner nur im erforderlichen Ausmaße belasten", bedarf es den Angaben zufolge Änderungen des Aufenthaltsgesetzes. Die vorgesehenen Änderungen der Verordnungsermächtigung dienten dazu, die gesetzlichen Voraussetzungen für notwendige Anpassungen der im Ausländerrecht geltenden Gebühren in der Aufenthhaltsverordnung zu schaffen.

Wie aus der Begründung des Gesetzentwurfes hervorgeht, sollen die Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen "überwiegend erhöht und teilweise gesenkt" werden. Die Gebühren für die Erteilung von Aufenthaltstiteln würden gesenkt, während sich im Bereich der Verlängerung von befristeten Aufenthaltstiteln "durchweg die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung" ergebe. Die Gebühren für "sonstige aufenthaltsrechtliche öffentliche Leistungen" würden bis auf zwei Ausnahmen erhöht. Die bisherigen Befreiungs- und Ermäßigungsregelungen sollen der Vorlage zufolge unverändert bestehen bleiben.

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3. Grüne: Abschiebestopp nach Afghanistan

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen. In einem Antrag (18/12099), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweist die Fraktion darauf, dass es nach einem Bericht des "Amtes für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten" der Vereinten Nationen "im Jahr 2017 bis dato fast 59.000 neue Binnenvertriebene in Afghanistan" gegeben habe. Dennoch halte die Bundesregierung an Sammelabschiebungen nach Afghanistan fest. Gleichzeitig sei "in den ersten Monaten 2017 auch trotz der sich gravierend verschlechternden Sicherheitslage die Anerkennungsquote für Asylanträge aus Afghanistan" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf unter 50 Prozent gesunken.

Dem Antrag zufolge soll der Bundesinnenminister das Bamf anweisen, das "Vorliegen der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft" bei der Entscheidung über Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen sorgfältig zu prüfen und afghanischen Asylbewerbern "zumindest subsidiären Schutz zu gewähren". Weiter fordert die Fraktion unter anderem, den Bundesaußenminister "zu beauftragen, seine Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan auf der Grundlage aktueller Einschätzungen der vor Ort tätigen Hilfsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen zu ändern, insbesondere die ernstzunehmenden Zweifel an der derzeitigen Sicherheitsbewertung ernst zu nehmen".

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4. Mittelabfluss der Klimaschutzinitiative

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Von den im Haushaltsjahr 2016 für die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) zur Verfügung stehenden 338,3 Millionen Euro sind insgesamt 126,7 Millionen Euro abgeflossen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12027) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11873) hervor.

Der Mittelabfluss variiert dabei stark nach Ansatzhintergrund. Von den 65,1 Millionen Euro im Haushalt veranschlagten Mitteln für die NKI im Ressort des Bundesumweltministeriums flossen demnach 48,4 Millionen Euro ab. Von den NKI-Mitteln im Energie- und Klimafonds (EKF), einem Sondervermögen des Bundes in Höhe von 103,2 Millionen Euro für 2016, flossen 72,9 Millionen ab. Von den im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogrammes (ZIP) im Haushalt angesetzten 150 Millionen Euro für die NKI flossen hingegen nur 4 Millionen Euro ab. Von den 20 Millionen Euro, die im EKF 2016 für den Energieeffizienzfonds (EEF) zur Verfügung standen, flossen 1,5 Millionen Euro ab.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass die Mittel für ZIP und EEF kurzfristig bereitgestellt worden seien. "Vor der Inanspruchnahme dieser Mittel war die arbeits- und zeitaufwändige Konzeption, Ausarbeitung und Abstimmung neuer Förderrichtlinien erforderlich", heißt es in der Antwort. Diese Richtlinien seien nun in Kraft getreten, was zu einer "erhöhten Inanspruchnahme der Mittel führen werde".

2015 standen für die NKI laut Antwort 172,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Abfluss betrug 129,1 Millionen Euro. Für 2017 sind insgesamt Mittel in Höhe von 469 Millionen Euro angesetzt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 273 - 26. April 2017 - 17.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2017

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