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BUNDESTAG/6535: Heute im Bundestag Nr. 288 - 05.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 288
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 05. Mai 2017, Redaktionsschluss: 10.40 Uhr

1. Türkische Rechte sucht Nähe zur Regierung
2. Präzisierung des PKK-Kennzeichenverbots
3. Kuttenverbot für 14 Rockerclubs
4. Linke fragt nach dem Fall Möbus
5. Rechtsextreme Aufmärsche
6. Waffen- und Sprengstofffunde


1. Türkische Rechte sucht Nähe zur Regierung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Türkische Rechtsextremisten in Deutschland suchen nach Einschätzung der Bundesregierung die Nähe zur türkischen Regierung. Die Berichterstattung über den Auftritt des türkischen Außenministers Mevlüt Cavusoglu am 7. März 2017 in Hamburg lasse erkennen, dass dieser dort den sogenannten "Wolfsgruß" gezeigt habe, heißt es in der Antwort (18/12042) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11718).

Auf Pressefotos sei zu sehen, dass die vom Außenminister verwendete Geste auch von seiner Begleitung und einigen Teilnehmern der Versammlung verwendet worden sei. Da jedoch die Deutung des "Wolfsgrußes" umstritten und auch nicht bekannt sei, ob jene Veranstaltungsteilnehmer, die den Gruß erwiderten, rechtsextreme Auffassungen verträten, könne aus der Verwendung der Geste nicht auf eine generelle Nähe der Regierungspartei AKP zur türkischen rechtsextremen Szene in Deutschland geschlossen werden. Gleichwohl sei zu konstatieren, dass ein Teil der türkischen Rechtsextremisten in Deutschland "den Schulterschluss mit der türkischen Regierung sucht".

Die ideologische Bandbreite türkischer Rechtsextremisten in Deutschland reicht den Angaben zufolge vom Kemalismus bis in die Randbereiche des Islamismus. Die rechtsextremistische Ülkücü-Ideologie etwa basiere auf einer Überhöhung der Türkei und des Türkentums bei gleichzeitiger Abwertung anderer Ethnien.

Die Bewegung werde hier im Wesentlichen durch den Dachverband "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF) vertreten. Vor allem über das Internet vernetzte jugendliche Anhänger des Verbandes propagierten ihren Rassismus teilweise offensiv, während der Dachverband sich nach außen um ein friedliches und gesetzeskonformes Verhalten seiner rund 7.000 Mitglieder bemühe.

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2. Präzisierung des PKK-Kennzeichenverbots

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das 1993 erlassene Betätigungsverbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) umfasst nach Angaben der Bundesregierung auch die öffentliche Verwendung der von der Organisation genutzten Kennzeichen. Das Bundesinnenministerium prüfe regelmäßig, "inwieweit das in der Verbotsverfügung ausgesprochene Kennzeichenverbot entsprechend dem tatsächlichen Verhalten der PKK zu präzisieren ist", heißt es in der Antwort (18/12025) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11839).

Das Kennzeichenverbot erfasse generell alle sicht- und hörbaren Symbole, deren sich ein verbotener Verein bediene, um Propaganda zu betreiben. Maßgeblich seien dabei nicht nur die Kennzeichen zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung, sondern auch alle hinzugekommenen Kennzeichen. Das Bundesinnenministerium habe Anfang März 2017 eine Aktualisierung dieser Kennzeichen in einem Rundschreiben an die für den Vollzug des Verbots zuständigen Länder übermittelt.

Die PKK ist nach Einschätzung der Bundesregierung "nach wie vor eine Vereinigung, die ihre Ziele durch die Begehung von schweren Gewalttaten einschließlich der Tötung von Menschen zu erreichen sucht". Es sei davon auszugehen, dass die PKK die Gründung eines eigenen Staates weiter als Ziel verfolge, jedoch zur Zeit aus taktischen Gründen dies nicht offensiv betreibe. Die häufigen Namenswechsel hätten nichts mit einer Neuausrichtung zu tun, sondern dienten nur dem Zweck, "die PKK dem internationalen Verfolgungsdruck zu entziehen".

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3. Kuttenverbot für 14 Rockerclubs

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Nach der Verschärfung des Vereinsgesetzes vom 16. März 2017 sind 14 Rockerclubs vom Kuttenverbot betroffen. Das geht aus der Antwort (18/12003) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11860) der Fraktion Die Linke hervor.

Der Neuregelung zufolge dürfen Mitglieder von Rockerclubs die Symbole ihrer Kutten mit den Abzeichen ihres Clubs bundesweit nicht mehr tragen, wenn eine einzelne Ortsgruppe (Charter/Chapter) des Clubs verboten wurde. Die Verbote wurden verfügt unter anderem wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffenrecht und wegen Körperverletzung.

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4. Linke fragt nach dem Fall Möbus

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Der einst wegen Mordes verurteilte Neonazi Hendrik Möbus und dessen Asylverfahren 2000/2001 in den USA sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/12069) der Fraktion Die Linke. In dem Verfahren hätten damals Quellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) beziehungsweise des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz als Leumundszeugen zugunsten von Möbus ausgesagt. Der Asylantrag wurde dennoch abschlägig beschieden.

Die Abgeordneten wollen nun wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über diesen Fall und die weiteren Hintergründe hat.

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5. Rechtsextreme Aufmärsche

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/12033) nach der Zahl rechtsextremer Aufmärsche im ersten Quartal 2017. Kundgebungen und Demonstrationen gehörten zum typischen Aktionsrepertoire der extremen Rechten, heißt es in der Anfrage.

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6. Waffen- und Sprengstofffunde

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit Waffen- und Sprengstofffunden in Deutschland befasst sich in einer Kleinen Anfrage (18/12071) die Fraktion Die Linke. Regelmäßig würden bei polizeilichen Durchsuchungen Waffen und Sprengstoff sichergestellt. Nicht selten seien die Besitzer in der Neonazi-Szene aktiv. Oft jedoch werde ein politischer Hintergrund außer Acht gelassen.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun wissen, in wie vielen Fällen die Polizei in den Jahren 2015 und 2016 Schusswaffen und Sprengstoff sichergestellt hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 288 - 5. Mai 2017 - 10.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2017

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