Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6556: Heute im Bundestag Nr. 309 - 16.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 309
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. Mai 2017, Redaktionsschluss: 10.50 Uhr

1. Änderung des Grundgesetzes
2. Ausschluss von Parteienfinanzierung
3. Hightech-Strategie im Fokus
4. Dringlichkeitsdebatte zu Syrien
5. Parteien bekommen mehr Geld


1. Änderung des Grundgesetzes

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Verfassungsfeindliche Parteien sollen nach dem Willen des Bundesrates von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen sein. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Grundgesetzes (18/12100) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen Parteien, "die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen", von einer staatlichen Teilfinanzierung oder steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen werden. Über einen solchen Ausschluss entscheiden soll laut Vorlage das Bundesverfassungsgericht.

Darin wird darauf verwiesen, dass die Verfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17. Januar 2017 den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD abgelehnt und sich damit gegen ein Parteiverbot ausgesprochen hat. Gleichwohl habe das Gericht festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger "gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen". Zudem "sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet".

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil nicht als Partei verboten habe, gebe es "andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist", heißt es in der Vorlage weiter. Das könne wirkungsvoll mithilfe eines Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung erreicht werden. Eine wehrhafte Demokratie müsse es "nämlich nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden". Die verfassungsrechtlich gebotene Toleranz anderer Meinungen und Ziele ende dort, wo konkrete extremistische Bestrebungen zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung genutzt werden. Solche konkreten Bestrebungen sollten künftig Tatbestandsvoraussetzung für einen Ausschluss politischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung sein.

*

2. Ausschluss von Parteienfinanzierung

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Begleitgesetzes zur von ihm angestrebten Grundgesetzänderung "zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung" (18/12101) vorgelegt. Danach soll die staatliche Teilfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien ausgeschlossen werden. Die Vorlage, die ebenso wie der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verfassungsänderung (18/12100) am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sieht Änderungen des Parteiengesetzes sowie des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes vor.

*

3. Hightech-Strategie im Fokus

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Das Hightech-Forum hat die Aufgabe, die Umsetzung der Hightech-Strategie (HTS) zu begleiten und konzeptionelle Vorarbeiten für eine neue Forschungs- und Innovationsstrategie in der kommenden Legislaturperiode zu leisten. Als Beispiele nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/12258) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (18/12016) unter anderem die Anregungen bei der Erarbeitung des Zehn-Punkte-Programms "Vorfahrt für den Mittelstand" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung und Forschung sowie die Ausschreibung zu Citizen Science. Die Ausgaben des Bundes für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung im Rahmen der HTS werden sich laut Bundesregierung 2017 vermutlich auf insgesamt 14,748 Milliarden Euro belaufen.

In insgesamt acht Fachforen und Plenumssitzungen sei ein enger Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, verfasster Zivilgesellschaft und Politik, vertreten durch verschiedene Ministerien, geführt worden. In allen acht Fachforen seien Impulse für die Umsetzung der laufenden HTS entwickelt worden. Diese seien in die laufende Arbeit der beteiligten Ministerien eingegangen. Die Vorschläge seien im Einzelnen Gegenstand detaillierter Fachberichte sowie eines zusammenfassenden Leitlinienpapiers.

Entsprechend habe die Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem Gutachten 2017 explizit gelobt, dass das Hightech-Forum zu mehr Transparenz und Partizipation in der Innovationspolitik beitragen konnte.

Die HTS wurde 2006 mit dem Ziel aufgesetzt, die Forschungs- und Innovationspolitik von Staat und Unternehmen sowie zwischen den Ministerien besser aufeinander abzustimmen. In ihrer Kleinen Anfrage wollten die Grünen wissen, welche konkreten Impulse aus dem Hightech-Forum mittlerweile zu konkreten Veränderungen in der Politik der Bundesregierung geführt haben.

Eine Schwachstelle bei der Veröffentlichung der neuen HTS besteht aus Sicht der Fragesteller darin, dass weder transparent gemacht noch systematisch hergeleitet worden sei, wie die Lösung der genannten Zukunftsaufgaben in nachhaltige Bahnen gelenkt werden kann und was sich daraus für die Forschungsförderpolitik ableitet. Stattdessen stehe Nachhaltigkeit oder der Anspruch, soziale Innovationen zu befördern, unverbindlich neben dem prioritären Ziel, Innovationen ökonomisch zu verwerten.

Die Vorschläge der Expertenkommission Forschung und Innovation im EFI-Gutachten 2017, gleich für die kommende Legislaturperiode die Zielhierarchien bei den oben genannten prioritären Zukunftsaufgaben zu klären und Meilensteine zu setzen, kann die Bundesregierung "nicht nachvollziehen", schreibt sie in ihrer Antwort. Die prioritären Zukunftsaufgaben der HTS seien zum größten Teil durch Fachprogramme der Forschungs- und Innovationspolitik unterlegt und verfügten insofern über klare Zielhierarchien. Deren Umsetzung sei im Bericht "Fortschritt durch Forschung und Innovation - Bericht zur Umsetzung der Hightech-Strategie" ausführlich dargestellt worden.

*

4. Dringlichkeitsdebatte zu Syrien

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die 135. Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) vom 23. bis 27. Oktober 2016 in Genf ist Thema einer Unterrichtung (18/12304) durch die deutsche IPU-Delegation. Beraten wurde im vergangenen Jahr unter anderem über einen von den Delegationen aus Mexiko und Deutschland vorgeschlagenen Dringlichkeitstagesordnungspunkt zum Krieg und zur humanitären Lage in Syrien und insbesondere in Aleppo. Das Thema der Generaldebatte lautete: "Menschenrechtsverletzungen als Vorboten von Konflikten: frühzeitige Gegenmaßnahmen und die diesbezügliche Rolle von Parlamenten".

Der deutschen Delegation unter der stellvertretenden Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) gehörten drei weitere Teilnehmer der CDU/CSU-Fraktion an.

*

5. Parteien bekommen mehr Geld

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung steigt in diesem Jahr auf gut 161,80 Millionen Euro. Das geht aus einer Unterrichtung (18/12303) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor. Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat, abgerundet auf ein Zehntel Prozent. Da sich dieser Parteien-Index vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016 nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes um 0,83 Prozent erhöht habe, ergebe sich eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 0,8 Prozent, heißt es in der Vorlage. Für das vergangene Jahr habe die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung knapp 160,52 Millionen Euro betragen. Bei einer Erhöhung um 0,8 Prozent liege die absolute Obergrenze für das Jahr 2017 bei gut 161,80 Millionen Euro.

Die auch für die wählerstimmenbezogenen Förderbeträge vorgesehene Anhebung um denselben Prozentsatz führt der Unterrichtung zufolge "für das Anspruchsjahr 2017 aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Abrundung nicht zu einer tatsächlichen Anhebung der Beträge, da sich jeweils nur ein rechnerischer Anstieg um weniger als 0,01 Euro ergibt".

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 309 - 16. Mai 2017 - 10.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang