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BUNDESTAG/6564: Heute im Bundestag Nr. 317 - 17.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 317
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Mai 2017, Redaktionsschluss: 15.21 Uhr

1. Einrichtung überprüft Prognosen
2. Handelsabkommen mit Ecuador
3. Subventionen für die Werftindustrie
4. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundestag


1. Einrichtung überprüft Prognosen

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung soll in Zukunft von einer unabhängigen Einrichtung überprüft werden. Dies beschlossen die Koalitionsfraktionen im Wirtschaftsausschuss und votierten für den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung (18/11557). Der auch als Vorausschätzungsgesetz (EgVG) bezeichnete Entwurf, den die Bundesregierung eingebracht hatte, betrifft die regelmäßig erstellten Jahresprojektionen sowie die Frühjahrs- und Herbstprojektionen. Diese Vorausschätzungen sind Grundlage der Haushalts- und Finanzplanung. Mit dem Gesetz soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt werden, in einer Rechtsverordnung die unabhängige Einrichtung zu benennen, falls erforderlich ihre Zusammensetzung zu regeln und Einzelheiten des Überprüfungsverfahrens festzulegen.

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2. Handelsabkommen mit Ecuador

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Der angestrebte Beitritt Ecuadors zum Handelsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedsländern einerseits und den Staaten Kolumbien sowie Peru andererseits bleibt zwischen den Fraktionen der Regierungsparteien und denen der Opposition umstritten. Mit den Stimmen der CDU/CSU- sowie der SPD-Fraktion beschloss der Wirtschaftsausschuss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/11256). Die Fraktion der Grünen enthielt sich, die Linksfraktion stimmte dagegen. Am Donnerstag, 18. Mai 2017, will der Bundestag über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Beitrittsprotokoll vom 11. November 2016 zum Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 betreffend des Beitritts Ecuadors entscheiden. Wie die Bundesregierung erläutert, handelt es sich bei dem Handelsabkommen um ein gemischtes Abkommen, so dass die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten erforderlich ist.

Für die Bundesregierung wies der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Uwe Beckmeyer (SPD), auf umfangreiche ergänzende Informationen des Ministeriums etwa zu Entwicklungen bei der Einfuhr von Steinkohle und Palmöl sowie zu Auswirkungen des Handelsübereinkommens auf den Milchpulvermarkt hin.

Der SPD-Abgeordnete Klaus Barthel betonte die Notwendigkeit, Nachhaltigkeits-Aspekte weiter genau zu beobachten. Seine Fraktion werde gleichwohl für den Entwurf stimmen. "Wir wollen nicht, dass in der Region ungewollte Außengrenzen entstehen." Der CDU-Abgeordnete Joachim Pfeiffer erklärte, die nachgereichten Informationen aus dem Wirtschaftsministerium bestätigten ihn in seiner Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Er warf den Oppositionsfraktionen vor, besser als Ecuador selbst wissen zu wollen, was gut für das Land sei.

Die Grünen-Fraktion wies dies zurück und bescheinigte der Bundesregierung im Gegenzug, eine verfehlte Handelspolitik mitzutragen. Ecuador solle indes nicht in eine noch schwierigere Situation gebracht werden, daher enthalte sich die Fraktion, erklärte die Abgeordnete Katharina Dröge. Der Linken-Abgeordnete Klaus Ernst sagte, er glaube nicht, dass das Abkommen zu einer vernünftigen Wirtschaftsentwicklung in dem Land beitrage. Ecuador sei in eine Lage gebracht worden, dass dem südamerikanischen Staat gar nichts anderes übrig geblieben sei, als dem Abkommen beizutreten.

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3. Subventionen für die Werftindustrie

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will deutsche Werften weiter mit Innovationsbeihilfen fördern, ohne dass die Unternehmen diese Gelder zurückzahlen müssten. "Die Ausgestaltung der Innovationsförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung hat sich bewährt", erklärt die Bundesregierung in der Antwort (18/12219) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (18/11586). Sie begründet die Praxis damit, dass im Schiffbau fast nur noch Innovationsentwicklung betrieben werde. Der Erfolg von Innovationen und damit das entscheidende Kriterium für eine Rückzahlung von Fördermitteln lasse sich allerdings schwer messen. Außerdem würden die förderpolitischen Ziele des Bundes gefährdet, wenn Zuwendungen nun rückzahlbar gemacht würden, da sie für die häufig mittelständisch geprägten und tendenziell eigenkapitalschwachen Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil darstellten.

Die Bundesregierung listet in der Antwort ferner auf, welche Werften vom Bund seit 2005 Beihilfen in welcher Höhe erhalten haben. Bis 2016 teilten sich Bund und jeweiliges Bundesland die Zuwendungen hälftig; die Regierung legt in der Drucksache den vom Bund geleisteten Anteil dar. Inzwischen trägt der Bund zwei Drittel der Zuwendung, das Bundesland ein Drittel.

Das Bundeswirtschaftsministerium bewertet die Lage der deutschen Werftindustrie als stabil. Sie konzentriere sich seit längerem auf Nischen wie etwa den Bau von Kreuzfahrtschiffen, Eisbrechern und Luxusyachten. Das Förderprogramm "Innovativer Schiffbau" unterstütze den Industriezweig bei Investitionen in innovative Technologien und Produkte, die die Basis für eine langfristige internationale Wettbewerbsfähigkeit seien.

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4. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundestag

Europa/Unterrichtung

Berlin: (hib/JOH) Die Praxis der Subsidiaritätsprüfung und im Bundestag und anderen nationalen Parlamenten in der Europäischen Union ist Gegenstand einer Unterrichtung (18/12260) der Unterabteilung Europa des Bundestages. Sie informiert darin nicht nur über den konkreten Ablauf des Verfahrens und bisherige Erfahrungen, sondern auch über Vorschläge anderer Parlamente zu dessen Verbesserung. Darüber hinaus führt sie selbst Möglichkeiten auf, wie das Instrument wirkungsvoller gestaltet werden könnte.

Dem Bericht zufolge hat der Bundestag eine Reihe von Maßnahmen zur Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips ergriffen, von dem Instrument bisher aber eher zurückhaltend Gebrauch gemacht. Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages am 1. Dezember 2009 habe er lediglich drei Subsidiaritätslügen veranlasst.

Weiter heißt es, die Wirkung von Subsidiaritätsrügen der nationalen Parlamente unterscheide sich von Fall zu Fall. Zum Teil seien die Rügen ohne Konsequenzen geblieben, zum Teil sei es aber auch zu größeren Änderungen der ursprünglichen Vorschläge der Europäischen Kommission gekommen.

Im Falle des Bundestages sei auffällig, dass er "den weit überwiegenden Teil seiner Stellungnahmen zur Vereinbarkeit eines EU-Gesetzgebungsvorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip an die Bundesregierung adressiert und sich nur in wenigen Fällen direkt an die EU-Organe gewendet hat". Um auf die Willensbildung im Europäischen Parlament stärkeren Einfluss zu nehmen, könne daher darüber nachgedacht werden, ähnlich wie die österreichischen Parlamentskammern, Rügen und gegebenenfalls auch andere Stellungnahmen zu einem EU-Vorhaben direkt den deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments zukommen zu lassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 317 - 17. Mai 2017 - 15.21 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2017

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