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BUNDESTAG/6597: Heute im Bundestag Nr. 350 - 31.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 350
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 31. Mai 2017, Redaktionsschluss: 16.55 Uhr

1. Finanzreform auf den Weg gebracht
2. Grünen-Antrag zu Holzbau abgelehnt


1. Finanzreform auf den Weg gebracht

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag den Weg für eine umfassende Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaften für die Bundesautobahnen sowie zahlreiche weitere Vorhaben freigemacht. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung für die 13 Änderungen der Grundgesetzes (18/11131) sowie für die einfachgesetzlichen Regelungen (18/11135) erhielten in geänderter Fassung durchgehend Zustimmung der Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten in einzelner Abstimmung über die Grundgesetzänderungen je nach Regelungsgegenstand unterschiedlich ab. Der Entwurf des Begleitgesetzes fiel bei den Linken durch, die Grünen enthielten sich. Der Bundestag berät am Donnerstag abschließend über das Reformpaket.

Die Gesetzentwürfe sehen eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 vor. Der bisherige Umsatzsteuervorwegausgleich sowie der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne entfallen demnach künftig. Die Finanzkraft der Länder soll über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung sowie durch neue Bundesergänzungszuweisungen angeglichen werden. Nach der durch den Ausschuss geänderten Fassung wird auch der Bundestag nach 2030 ein Kündigungsrecht für diese Regelung haben.

Wesentlich umfangreichere Änderungen haben die Koalitionsfraktionen in anderen Bereichen der Entwürfe vorgenommen, etwa bei der Steuerverwaltung oder den Prüfrechten des Bundesrechnungshofes sowie der Mitwirkungsrechten des Bundes, wenn Bundesgeld an die Länder fließt.

Ebenfalls umfangreich verändert haben CDU/CSU und SPD die Pläne zur Übernahme der Autobahnverwaltung durch den Bund. Bisher wird diese von den Ländern in Bundesauftragsverwaltung übernommen. Die zu gründende Infrastrukturgesellschaft für Bau, Betrieb, Finanzierung, Planung und Verwaltung der Autobahnen soll nach Willen von CDU/CSU und SPD weiter gegen eine Privatisierung gesichert werden. Im Artikel 90 Grundgesetz soll dazu festgeschrieben werden, dass Dritte weder an den Autobahnen selbst noch an der Gesellschaft und ihrer maximal zehn Tochtergesellschaften Eigentum erwerben können. In den einfachgesetzlichen Regelungen zur Infrastrukturgesellschaft wird zudem nach Willen der Koalitionsfraktionen normiert, dass die Gesellschaft als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet wird und nicht nur "zunächst", wie es im ursprünglichen Regierungsentwurf hieß. Projekte in sogenannter öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) werden grundgesetzlich für das Gesamtnetz oder wesentliche Teile davon in einzelnen Ländern ausgeschlossen. Einfachgesetzlich wird die Länge von ÖPP-Projekten von der Koalition auf 100 Kilometer begrenzt. Die Änderungen von CDU/CSU und SPD sehen zudem erweiterte Kontroll- und Mitwirkungsrechte für Bundestag und Bundesrechnungshof vor. Die Gesellschaft soll zudem nicht kreditfähig sein und ihre Mittel über den Bundeshaushalt zugewiesen bekommen.

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2. Grünen-Antrag zu Holzbau abgelehnt

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/EB) Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9803) zum Holzbau und Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen ist am Mittwoch im Umweltausschuss an den Stimmen von CDU/CSU und SPD gescheitert. In dem Antrag forderten die Grünen unter anderem, dass die Bundesregierung eine nationale Holzbaustrategie für Hochbau und Ingenieurbau auflegt und den Einsatz ökologischer Baustoffe im Neubau und bei energetischer Sanierung fördert. Zudem solle sie die Subventionierung petrochemischer Kunststoffe und CO2-intensiver Baustoffe abbauen.

Der Gebäudebereich spiele für das Erreichen der Klima- und Energiesparziele eine entscheidende Rolle, argumentierten die Grünen. In bereits bestehenden Gebäuden würden "40 Prozent der Endenergie für Wärme und Kühlung verbraucht und fast 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland verursacht". Es sei irreführend, nachhaltiges Bauen mit Energiesparen in der Nutzungsphase gleichzusetzen, da die Erstellung von Gebäuden besonders energieintensiv sei. Zudem seien herkömmliche Wärmedämmverbundsystem sehr schwer zu recyclen, heißt es in dem Antrag.

Der Einsatz von Holz ermögliche schnelles und serielles Bauen und die Branche verfüge über hohe technische Standards, sagte ein Vertreter der Grünen-Fraktion im Ausschuss. Hemmnisse, wie bestimmte Auflagen in den Landesbauverordnungen, müssten aufgehoben werden. "Wir werden beim Klimaschutz nicht vorankommen, wenn wir die grauen Energie nicht in den Blick nehmen", mahnte er.

Holz habe viele Vorzüge, sei aber nicht unbegrenzt verfügbar sagte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion. Er empfahl, auch andere Technologien im nachwachsenden Bereich zu berücksichtigen. Die beste Strategie für den Holzbau sei es, regionale Stoff- und Wirtschaftskreisläufe zu schließen. Derzeit seien jedoch ordnungsrechtliche Fragen in den Musterbauordnungen der Länder noch nicht geklärt.

"Zum klimaneutralen Wirtschaften gehört auch das Bauen", sagte ein SPD-Vertreter. Der Antrag gehe in einigen Punkten aber nicht weit genug. Gebäude müssten als Rohstoffbank betrachtet werden, deren Rohstoffe wiederverwertbar seien. Dringend notwendig sei ein Klimaschutzgesetz.

Die Linke forderte, das Potential und den Bedarf an Holz in Bauwesen, Industrie, Papierproduktion und Energiewirtschaft genau zu analysieren, um Engpässe zu vermeiden. Es bestehe zudem die Gefahr, dass viel Holz importiert würde und dadurch die Energiebilanz nicht positiv ausfalle. Dies könne reguliert werden, betonte die Fraktion.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 350 - 31. Mai 2017 - 16.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2017

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