Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6618: Heute im Bundestag Nr. 371 - 15.06.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 371
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 15. Juni 2017, Redaktionsschluss: 10.40 Uhr

1. Reflexionspapier der EU-Kommission
2. Löschpflicht für Internet-Plattformen
3. Härtere Strafen für Wohnungseinbrüche
4. URENCO-Verträge gelten trotz Brexit
5. Ausbau erneuerbarer Energien in Afrika


1. Reflexionspapier der EU-Kommission

Europa/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Mit dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Reflexionspapier zur sozialen Dimension der Europäischen Union beschäftigt sich der Europaauschuss des Bundestages am Mittwoch, dem 21. Juni 2017, in einer öffentlichen Anhörung. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses (Saal 4.900) und dauert anderthalb Stunden.

Als Sachverständige sind eingeladen Professor Eberhard Eichenhofer (Friedrich-Schiller-Universität Jena), Professor Michael Eilfort (Vorstand Stiftung Marktwirtschaft), Reiner Hoffmann (Vorsitzender Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB), Steffen Kampeter (Hauptgeschäftsführer Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, BDA) und Frank Schmidt-Hullmann (Hauptabteilungsleiter Politik und Grundsatzfragen Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, IG BAU). Sie sollen zu den in dem Papier aufgeworfenen Fragen - Wie können wir in der Gesellschaft und Arbeitswelt der Zukunft unseren Lebensstandard aufrechterhalten, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, die Menschen mit den richtigen Kompetenzen ausstatten und einen größeren Zusammenhalt unserer Gesellschaft sicherstellen? - Stellung nehmen.

Interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis zum 16. Juni 2017, 14 Uhr, per E-Mail unter europaausschuss@bundestag.de anzumelden.

*

2. Löschpflicht für Internet-Plattformen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat ihren Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (18/12727) im Bundestag eingebracht, mit dem große Internet-Plattformen wie Twitter und Facebook zu wirksameren und schnelleren Löschverfahren für rechtswidrige Inhalte verpflichtet werden sollen. Zur Verfahrensbeschleunigung hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den Entwurf bereits wortgleich als eigenen Gesetzentwurf (18/12356) eingebracht und am 19. Mai in erster Lesung im Plenum beraten, während der Regierungsentwurf gemäß den Verfahrensvorschriften zunächst dem Bundesrat zugegangen war.

Die Länderkammer hat den Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 2. Juni beraten und eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Demnach bezeichnet der Bundesrat die Schätzung der Bundesregierung für den Erfüllungsaufwand durch die Justiz der Länder von nur 300.000 Euro im Jahr als "schwer nachvollziehbar". Auch stellt die Länderkammer die vorgesehene Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz für die Durchsetzung des Gesetzes in Frage. Sie deutet hier eine mögliche Kollision mit Länderzuständigkeiten an und verlangt eine Prüfung, ob das Gesetz zustimmungsbedürftig ist. Daneben äußert der Bundesrat eine Reihe inhaltlicher Anregungen, Einwände und Bedenken.

In ihrer Gegenäußerung bleibt die Bundesregierung bei ihrer Kostenschätzung für den Erfüllungsaufwand. Außerdem schreibt sie: "Ein Konflikt mit dem Medienrecht bzw. der Medienaufsicht der Länder besteht nach Auffassung der Bundesregierung nicht." Deshalb sei das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht zustimmungsbedürftig.

*

3. Härtere Strafen für Wohnungseinbrüche

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (18/12729), nach dem Wohnungseinbruchdiebstähle härter bestraft werden sollen, im Bundestag eingebracht. Einen wortgleichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/12359) hatte der Bundestag bereits am 19. Mai erstmals beraten, während der Regierungsentwurf parallel dem Bundesrat zugegangen war. Dieser hat in seiner Sitzung am 2. Juni eine Stellungnahme beschlossen, die nun zusammen mit dem Gesetzentwurf und der Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag vorliegt. Darin verlangt die Länderkammer, an zwei Stellen Formulierungen des Gesetzentwurfs zu ändern, was die Bundesregierung aber ablehnt.

*

4. URENCO-Verträge gelten trotz Brexit

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Der Austritt Großbritanniens aus der EU wird die Verträge um das Urananreicherungsunternehmen URENCO nicht gefährden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (18/12675) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12348). Die völkerrechtliche Grundlage der in Deutschland ansässigen Firma stamme aus der Zeit vor dem EG-Beitritt Großbritanniens 1973 und bleibe gültig. An URENCO sind Großbritannien, die Niederlande sowie die Konzerne E.ON und RWE beteiligt. Über Gespräche zwischen den Kontrollstaaten gibt die Bundesregierung unter Verweis auf deren strenge Vertraulichkeit keine Auskunft.

*

5. Ausbau erneuerbarer Energien in Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/12665) nach dem Genehmigungsverfahren für Projekte im Rahmen der "African Renewable Energy Initiative" (AREI). Sie will bis 2020 zusätzliche Kapazitäten für erneuerbare Energien auf dem afrikanischen Kontinent schaffen; Deutschland ist mit drei Milliarden Euro der Hauptgeber.

Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, um welche Projekte es sich dabei konkret handelt und nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden. Die Grünen kritisieren, dass auf der vergangenen Sitzung des Leitungsgremiums der AREI in Conakry (Guinea) am 4. März 2017, 19 Projekte auf Druck der Europäischen Kommission und Frankreichs im Eilverfahren beschlossen worden seien, "welche weder dem Anspruch nach Transparenz noch den Leitlinien der AREI entsprechen".

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 371 - 15. Juni 2017 - 10.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang