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BUNDESTAG/6626: Heute im Bundestag Nr. 379 - 20.06.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 379
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 20. Juni 2017, Redaktionsschluss: 13.14 Uhr

1. Menschenrechtslage in Israel und Palästina
2. Leistungsexkursionen in Gundremmingen
3. Brennelementelieferungen nach Belgien
4. Verschleiß von Elektrogeräten
5. Stammzellforschung weiter entwickelt


1. Menschenrechtslage in Israel und Palästina

Menschenrechte/Anhörung

Berlin: (hib/AHE) Um die menschenrechtliche Lage in Israel und den Palästinensischen Autonomiegebieten geht es am Mittwoch, 21. Juni, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Die Veranstaltung beginnt um 15 Uhr im Saal E.300 des Paul-Löbe-Hauses, geladen sind fünf Sachverständige: Muriel Asseburg (Stiftung Wissenschaft und Politik), Michael Borchard (Konrad-Adenauer-Stiftung), Jeff Halper (Israeli Commitee Against House Demolitions), Jonathan Heuberger (Experte für Völkerrecht und Völkerstrafrecht) und Kerstin Müller (Heinrich-Böll-Stiftung).

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum beim Ausschuss per E-Mail unter menschenrechtsausschuss@bundestag.de anzumelden.

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2. Leistungsexkursionen in Gundremmingen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass in den beiden Blöcken des Atomkraftwerks (AKW) Gundremmingen die genehmigte thermische Nennleistung überschritten wird. Die Bundesregierung beruft sich dabei in einer Antwort (18/12721) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12531) auf das bayrische Umweltministerium als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde.

Die Grünen hatten in ihrer Anfrage auf mögliche Überschreitungen der "genehmigten elektrischen Höchstleistung" des AKW am 31. Januar 2016 hingewiesen. Die Bundesregierung betont in der Antwort allerdings, dass die elektrische Nennleistung "nicht Gegenstand der atomrechtlichen Genehmigung" sei.

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3. Brennelementelieferungen nach Belgien

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat 2016 und 2017 Ausfuhrgenehmigungen für 288 unbestrahlte Brennelemente aus der Brennelementefabrik in Lingen für die Atomreaktorblöcke Tihange 2 und Doel 1-3 in Belgien genehmigt. Diese Genehmigungen umfassen Brennelemente mit insgesamt 107.986 kg Uran mit maximal fünf Prozent U-235. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12710) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12351) hervor.

Die Bundesregierung betont in der Antwort, dass es keine rechtlich belastbare Grundlage gebe, "um die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen von der Sicherheit eines genehmigten Betriebs von Atomkraftwerken in einem Nachbarland abhängig zu machen". Die belgischen Reaktoren sind umstritten, da immer wieder Zweifel an deren Sicherheit aufkommen. Kritiker fordern, ein Exportverbot für Brennelemente zu verhängen und bereits erteilte Genehmigungen aufzuheben.

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4. Verschleiß von Elektrogeräten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (18/12687) den vorzeitigen Verschleiß von Elektrogeräten. Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, was sie dagegen unternommen hat und mit welchem Erfolg. Zudem interessieren sich die Grünen für die Position der Bundesregierung zu der Idee, Gewährleistungsfristen gegebenenfalls zu verlängern.

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5. Stammzellforschung weiter entwickelt

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Stammzellforschung in Deutschland gewinnt nach Einschätzung der Bundesregierung weiter an Bedeutung. So habe sich der potenzielle Nutzen humaner embryonaler und induzierter pluripotenter Stammzellen (hES/hiPS) für die Entwicklung neuer Therapiekonzepte und Wirkstoffe konkretisiert, heißt es im 7. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes, wie aus einer Unterrichtung (18/12761) an den Bundestag hervorgeht.

Auch im internationalen Vergleich habe sich die "wissenschaftliche Sichtbarkeit" der hiesigen Stammzellforschung gut entwickelt, heißt es in dem Bericht weiter. Die Forschung mit pluripotenten Stammzellen erfahre zunehmende Bedeutung für die angewandte Forschung zu Krankheitsmechanismen und zur Testung beziehungsweise Entwicklung neuer Wirkstoffe.

Es habe wichtige Fortschritte zum Verständnis von Ursache und Ausmaß genetischer und epigenetischer Veränderungen und zur sicheren Generierung und Propagierung von humanen iPS-Zellen gegeben.

In Deutschland sei durch das Stammzellgesetz von 2002 die Forschung mit hES-Zellen ermöglicht worden, ohne den durch das Embryonenschutzgesetz gewährleisteten Schutz menschlicher Embryonen einzuschränken. Bis Ende 2015 wurden insgesamt 105 Genehmigungen für die Einfuhr und/oder Verwendung von hES-Zellen erteilt. Im jüngsten Berichtszeitraum (2014/2015) wurden 17 Forschungsvorhaben genehmigt. Dies belege, dass ein unvermindertes Interesse an der Forschung unter Verwendung von hES-Zellen bestehe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 379 - 20. Juni 2017 - 13.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2017

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