Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6679: Heute im Bundestag Nr. 432 - 13.07.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 432
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 13. Juli 2017, Redaktionsschluss: 11.00 Uhr

1. Politisch motivierte Straftaten im Mai
2. Zahl der Schusswaffen in Privatbesitz
3. EU-US-Justiz- und Innenministertreffen
4. Freie Software und IT-Sicherheit
5. Humanitäre Hilfe für Jemen
6. Rund 149 Kilo Cannabisblüten ausgereicht
7. Weltraumforschung zu Klimaschutz


1. Politisch motivierte Straftaten im Mai

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Mai dieses Jahres sind in Deutschland 123 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13071) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/12811) hervor.

Bis zum 28. Juni sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für Mai 2017 insgesamt 1.863 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 193 Gewalttaten und 848 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 1.086 Tatverdächtige ermittelt werden; 45 von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurden zwei Haftbefehle erlassen.

Von den 1.863 Straftaten entfielen laut Antwort 1.186 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 83 angegeben und die der Verletzten mit 73.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 396, von denen 71 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung 25 Verletzte registriert.

49 Straftaten, darunter zehn Gewalttaten, wurden laut Vorlage dem Bereich der "politisch motivierten Kriminalität - Ausländische Ideologie" zugeordnet; in diesem Bereich wurden sechs Verletzte verzeichnet.

Im Bereich der "politisch motivierten Kriminalität - Religiöse Ideologie" lag die Zahl der Straftaten bei 28, die der darunter befindlichen Gewalttaten bei fünf und die der Verletzten bei drei, wie aus der Antwort ferner hervorgeht.

Die Zahl der nicht zuzuordnenden politisch motivierten Straftaten betrug 204, von denen 24 Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit 16 angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. Juni 2017 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern".

*

2. Zahl der Schusswaffen in Privatbesitz

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Nationalen Waffenregister (NWR) sind Ende Mai dieses Jahres 5.355.226 Waffen und Waffenteile gespeichert gewesen, die sich in Privatbesitz befunden haben. Zum selben Zeitpunkt waren im NWR 968.208 Personen gespeichert, die mindestens eine Erlaubnis und mindestens eine Waffe im Privatbesitz im Inland hatten, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13082) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12858) ausführt.

Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass die genannten Angaben unter dem Vorbehalt der bis zum Jahresende abzuschließenden Datenbereinigung im NWR erfolge. Diese Bereinigung sei insgesamt weit vorangeschritten, wobei die Waffenbehörden des Bundes und mehrerer Länder diese für ihren Zuständigkeitsbereich bereits abgeschlossen hätten.

*

3. EU-US-Justiz- und Innenministertreffen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Tagesordnung eines "EU-US-Justiz- und Innenministertreffens" Mitte Juni dieses Jahres auf Malta ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13087) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12888). Wie die Bundesregierung darin ausführt, umfasste die Tagesordnung die Themen "Terrorismusbekämpfung, Zusammenarbeit und Datenschutz im Cyberspace, transnationales organisiertes Verbrechen, Grenzmanagement, Migration, Visareziprozität und die Prioritäten der kommenden estnischen Ratspräsidentschaft".

*

4. Freie Software und IT-Sicherheit

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit Auswirkungen des Einsatzes von Open-Source-Betriebssystemen auf die IT-Sicherheit befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13069) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12698). Danach ist es ein zentraler Aspekt innerhalb der IT-Strategie des Bundes, "Monokulturen zu vermeiden, weil diese leichter angreifbar und daher sicherheitstechnisch bedenklich sind". Zudem ermögliche eine gewisse Software-Vielfalt eine Hersteller-Unabhängigkeit, verhindere die Bildung von Monopolen und schütze vor den damit verbundenen negativen finanziellen Auswirkungen.

Der Einsatz von Freier Software ist der Antwort zufolge mit technischen und strategischen Vorteilen verbunden, "die durch die Eigenschaften Freier Software wirksam werden, und zwar vorrangig bei Einsatz, Lernen, Erweitern, Verteilen". Beim Einsatz der Freien Software sind laut Vorlage zwei technische Aspekte hinsichtlich der IT-Sicherheit besonders wichtig. So könnten Warnmeldungen über bei Sicherheitsprüfungen gefundene Fehler veröffentlicht werden, weil es keine Geheimhaltungsvereinbarung gebe. Der Anwender könne so bei Sicherheitslücken schnell informiert werden und Gegenmaßnahmen ergreifen. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, sollte zudem die Prüfung von Software auf Sicherheitslücken immer möglich sein, was beim Einsatz von Software ein "K.O.-Kriterium" sein könne. "Beim Vergleich zwischen herstellerabhängiger und freier Software steht Vertrauen versus Wissen", heißt es in der Antwort.

Ferner führt die Regierung aus, dass zu den Vorteilen unter anderem die Software-Vielfalt zähle, aber auch die Herstellerunabhängigkeit. Um die Kommunikation von Software-Komponenten untereinander und mit anderen Systemen zu gewährleisten, sei die Verwendung offener Standards und Schnittstellen unabdingbar.

Herstellerunabhängigkeit sowie die Verwendung offener Standards bieten laut Vorlage eine gute Basis für IT-Sicherheit. Sicherheit sei jedoch ein Prozess. Um IT-Sicherheit erhalten zu können, müssten die Verantwortlichen das System genau kennen, regelmäßig warten und Sicherheitslücken schnell beheben. Der Einsatz Freier Software biete daher "per se keine Gewähr für ein sicheres System", in diesem Prozess jedoch "strategische Vorteile".

*

5. Humanitäre Hilfe für Jemen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat die humanitäre Hilfe für Jemen von 32,5 Millionen Euro im Jahre 2016 auf bisher 125 Millionen Euro im Jahr 2017 knapp vervierfacht. Die Mittel seien in den von den Vereinten Nationen koordinierten humanitären Hilfsplan integriert, der für das Jahr 2017 einen Bedarf von 2,1 Milliarden US-Dollar deklariere, heißt es in der Antwort (18/12788) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12431).

Die Gründe für die humanitäre Notlage im Jemen seien vielschichtig und nicht nur im militärischen Vorgehen der von Saudi-Arabien geführten Koalition zu suchen. "Extreme Armut, Flüchtlings- und Migrationsströme, steigende Lebensmittelpreise, Wasserknappheit, Ölkrise sowie häufige Naturkatastrophen (wie etwa Dürren) und interne bewaffnete Konflikte kennzeichneten die Lage bereits vor 2015. Die Kampfhandlungen und damit einhergehende Maßnahmen seit Ende März 2015 haben wichtige Versorgungsrouten und andere zivile Infrastruktur zerstört und damit die Versorgungslage erheblich verschlechtert", schreibt die Bundesregierung.

Mit dem 2016 von den Vereinten Nationen geschaffenen Verifikations- und Inspektionsmechanismus UNVIM ("United Nations Verification and Inspection Mechanism") habe sich der Zugang zu den jemenitischen Häfen im Roten Meer verbessert. "Gleichwohl können zusätzliche Inspektionsmaßnahmen im Rahmen der von der Militärkoalition unter Führung Saudi-Arabiens durchgeführten Seeraumüberwachung dazu beigetragen haben, dass Warenimporte verzögert wurden."

*

6. Rund 149 Kilo Cannabisblüten ausgereicht

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Apotheken haben zwischen Juli 2016 und April 2017 insgesamt rund 149 Kilogramm getrocknete Medizinal-Cannabisblüten an Inhaber einer Sondererlaubnis abgegeben. Ausgereicht wurden verschiedene verfügbare Sorten, wie aus der Antwort (18/12651) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/12393) der Fraktion Die Linke weiter hervorgeht.

Der Bundestag hat im Januar 2017 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10902) beschlossen, der die reguläre Ausgabe von Cannabis als Medizin ermöglicht. Demnach können schwer kranke Patienten auf Kosten der Krankenversicherung mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden.

Zuvor konnte Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Heilmittel genutzt werden, wobei die Patienten die Kosten in der Regel selbst zu tragen hatten.

*

7. Weltraumforschung zu Klimaschutz

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Fragestellungen zum Klimawandel nehmen in der Weltraumforschung nach Ansicht der Bundesregierung breiten Raum ein. "Die zivile Raumfahrt trägt durch die Erhebung von atmosphärischen, ozeanographischen und anderen erdbezogenen Zustandsdaten zur Erforschung von globalen Klimaveränderungen bei", erklärt die Bundesregierung in der Antwort (18/13078) auf eine Kleine Anfrage (18/12662) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit liefere die Raumforschung wichtige Daten zum Verstehen des Klimawandels, etwa durch Messungen von Klimavariablen, zum Überwachen von Folgen des Klimawandels und für die Evaluation politischer Maßnahmen mit dem Ziel, Klimafolgen einzudämmen. Vor allem das europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus liefere so eine umfassende Informationsbasis. Zudem betreibe Deutschland eigene Forschungen, insbesondere im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt.

Weiter erklärt die Bundesregierung, die bemannte Raumfahrt in den kommenden Jahren verstärkt fördern zu wollen. Nach knapp 167 Millionen Euro im Jahr 2016 sei geplant, die Mittel in diesem Jahr auf gut 198 Millionen Euro aufzustocken. 2018 sollen sie bei knapp 251 Millionen Euro liegen, 2019 bei mehr als 274 Millionen Euro. Danach ist geplant, die Summen zurückzufahren.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 432 - 13. Juli 2017 - 11.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juli 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang