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BUNDESTAG/6721: Heute im Bundestag Nr. 474 - 25.08.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 474
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 25. August 2017, Redaktionsschluss: 09.35 Uhr

1. Meldung von Schiffspassagierdaten
2. Zahl arbeitssuchender Schutzberechtigter
3. Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee
4. Rechtsextremisten und G20-Gipfel


1. Meldung von Schiffspassagierdaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Eine Meldung von Daten von Schiffspassagieren, die EU-Häfen nutzen, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13326) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13208). Danach hat die Europäische Kommission im vergangenen Jahr einen Vorschlag zur Änderung der EU-Richtlinien "über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen" sowie "über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten" vorgelegt.

Eine wesentliche Änderung betrifft dem Vorschlag nach die elektronische Meldung von Daten bezüglich der an Bord befindlichen Personen von Fahrgastschiffen, die EU-Häfen benutzen, wie die Bundesregierung erläutert. Alle Fahrgäste und Besatzungsmitglieder an Bord eines Fahrgastschiffes seien vor der Abfahrt zu zählen und dem Kapitän zu melden. Die Zahl der Personen an Bord müsse nach der vorgesehenen Änderung nun elektronisch an das "National Single Window (NSW)" oder, wenn der Mitgliedstaat es so bestimmt, an die "benannte Behörde" über das Automatische Identifizierungssystem (AIS) gemeldet werden. Die "benannte Behörde" ist den Angaben zufolge die zuständige Behörde des Mitgliedstaates, die für die Such- und Rettungsmaßnahmen verantwortlich ist oder mit der Abwicklung nach einem Unfall befasst ist.

Wie die Bundesregierung zudem ausführt, sind weiterhin dem Vorschlag nach bei Fahrten von mehr als 20 Seemeilen von den an Bord befindlichen Personen Familien- und Vornamen, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum in das NSW zu melden; ferner auf Wunsch des Fahrgastes eine Information über im Notfall benötigte besondere Betreuung oder Hilfe "und, wenn der Mitgliedstaat es so bestimmt, auf Wunsch des Fahrgastes eine Kontaktnummer im Notfall".

Für die neuen Meldewege sind laut Bundesregierung Übergangsfristen von sechs Jahren vorgesehen. Mitgliedstaaten könnten innerhalb der Frist die Meldewege nach altem System erlauben. Die endgültige Annahme durch den Ministerrat und das Europäische Parlament stehe noch aus.

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2. Zahl arbeitssuchender Schutzberechtigter

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Juli dieses Jahres sind rund 178.000 schutzberechtigte Ausländer als arbeitslos registriert gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13329) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13210) hervor. Danach waren zugleich mehr als 458.000 Schutzberechtigte als arbeitssuchend registriert.

Diese Menschen haben laut Bundesregierung "unbeschränkten Arbeitsmarktzugang". Schutzberechtigte sind der Regierung zufolge "Asylberechtigte, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie Ausländer, denen subsidiärer Schutz gewährt wird". Ihre Integration in den Arbeitsmarkt sei ein wichtiges Anliegen und erfordere den Einsatz der gesellschaftlichen Ressourcen. Das Bestreben müsse sein, "gerade die Integration dieser Menschen voranzutreiben und sie gegebenenfalls durch eine Berufsausbildung zu qualifizieren".

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3. Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Für das zweite Quartal dieses Jahres sind mit Stand vom 2. August insgesamt 13 politisch motivierte Straftaten mit dem Angriffsziel "Religionsstätte/Moschee" erfasst worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13330) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal 2017" (18/13213) hervor. Danach wurden 192 Straftaten mit dem Themenfeld "islamfeindlich" ohne das Angriffsziel "Religionsstätte/Moschee" gemeldet.

Wie die Regierung ausführt, stellen "Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen" ebenso wie die "Schändung von Moscheen" kein eigenständiges Delikt dar. Vielmehr würden durch einen Anschlag beziehungsweise eine Schändung - je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles - unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht.

"Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist", heißt es in der Vorlage weiter. Demzufolge ließen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht herausfiltern. Hingegen erfolge im Rahmen des "Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch Motivierte Kriminalität" (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem habe das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Zentraldatei Lapos Angriffsziele katalogisiert, "die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden". Der BKA-interne Lapos-Begriff für das Angriffsziel "Religionsstätte/Moschee" gelte nur für Moscheen selbst. Sonstige Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder islamische Einrichtungen seien nicht enthalten.

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4. Rechtsextremisten und G20-Gipfel

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO ) In der rechtsextremistischen Szene hat nach Angaben der Bundesregierung insgesamt "keine nennenswerte Befassung mit dem G20-Gipfel" in Hamburg und der "sich daran entzündenden Globalisierungskritik" stattgefunden. Eine "tatsächliche Mobilisierung zu Aktionen über Facebook- und Twitter-Einträge im Internet hinaus" sei ebenfalls nicht festgestellt worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13331) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13214).

Danach liegen lediglich Informationen zu einer Versammlung aus der rechtsextremistischen Szene im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel im Bundesgebiet vor. Diese sei am 1. Juli 2017 in Heidenau/Niedersachsen mit vier Teilnehmern störungsfrei verlaufen.

Konkrete Erkenntnisse zu organisierten Teilnahmen von Rechtsextremisten und Neonazis an den Protesten gegen den G20-Gipfel lägen nicht vor, heißt es in der Antwort weiter. Am 7. beziehungsweise 8. Juli 2017 seien drei Personen mit personenbezogenem Hinweis "Politisch rechts motivierter" Straftäter in Gewahrsam beziehungsweise festgenommen worden. Welche Gründe zur Festnahme führten und in welchem konkreten Kontext diese mit den angemeldeten Protesten gegen den G20-Gipfel stehen, ist der Bundesregierung laut Vorlage nicht bekannt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 474 - 25. August 2017 - 09.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. August 2017

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