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BUNDESTAG/6777: Heute im Bundestag Nr. 531 - 29.09.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 531
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 29. September 2017, Redaktionsschluss: 11.10 Uhr

1. Handelsbeziehungen zur Westsahara
2. Risiken des Drogenkonsums
3. Neue Strukturen zur Gesundheitsförderung


1. Handelsbeziehungen zur Westsahara

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Handelsbeziehungen zum Gebiet der Westsahara sind Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (18/13591) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13381). Darin erklärt die Bundesregierung, im Jahr 2016 Exporte mit einem Volumen von 84.000 Euro dorthin geliefert zu haben. Importe aus der Westsahara gab es demzufolge nicht. Bezüglich der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko verweist die Bundesregierung auf eine Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Rates, der den Mandatsentwurf für die Verhandlungen im Einklang mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sieht. Letzteres Urteil hatte die Fraktion zum Anlass für ihre Anfrage genommen - im Vorwort schreiben die Abgeordneten, der EuGH habe erklärt, dass das EU-Handelsabkommen mit Marokko nicht automatisch auf das Gebiet der Westsahara angewendet werden darf.

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2. Risiken des Drogenkonsums

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Diskussion über eine mögliche Legalisierung von Cannabis könnte nach Ansicht der Bundesregierung zur einer Verharmlosung der Risiken des Drogenkonsums beitragen. Pauschale Legalisierungsforderungen aus der Politik könnten auch das Engagement von Schülern, Eltern und Lehrern für ein möglichst drogenfreies Leben erschweren, heißt es in der Antwort (18/13606) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13476) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung habe unlängst bei der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts 2017 darauf hingewiesen, dass in den vergangenen Jahren vor allem in den USA und Kanada eine umsatzstarke Cannabiswirtschaft entstanden sei, die sich für die Legalisierung der Droge einsetze. Dies zeige sich bei einer Vielzahl von Kongressen und Messen, die mittlerweile nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland veranstaltet würden.

Linke, Grüne und die FDP sprechen sich für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis aus.

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3. Neue Strukturen zur Gesundheitsförderung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat zur Umsetzung des 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetz neue Strukturen aufgebaut. So wurde eine Abteilung 5 "Unterstützung der Krankenkassen bei Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten" errichtet, wie aus der Antwort (18/13612) der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage (18/13504) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Der Abteilung 5 sind den Angaben zufolge 25 Vollzeitstellen zugeordnet worden. Der GKV-Spitzenverband hat die BZgA für die Jahre 2016 und 2017 jeweils mit neun Aufträgen versehen. Dabei geht es unter anderem um Koordinierungsstellen für gesundheitliche Chancengleichheit in den Bundesländern, die Gesundheits- und Präventionsforschung, die Entwicklung von Interventionskonzepten, die Einrichtung eines Internetportals für Gesundheitsförderung und Prävention sowie die Prävention des Alkoholmissbrauchs von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schule und Ausbildung.

Der Mittelansatz zur Umsetzung der Projekte lag 2016 bei rund 2,66 Millionen Euro, 2017 bei rund 19,43 Millionen Euro. Davon wurden 2016 rund 393.000 Euro tatsächlich ausgegeben, 2017 nach bisherigem Stand rund 1,63 Millionen Euro. Die Kritik des GKV-Spitzenverbandes an der BZgA bezieht sich den Angaben zufolge auf den aus Sicht der GKV unzureichenden Mitteleinsatz. Es müsse aber berücksichtigt werden, dass bei der BZgA erst die notwendigen Strukturen hätten geschaffen werden müssen, heißt es in der Antwort weiter.

Die herausgehobene Rolle der BZgA in dem Präventionsgesetz (18/5261) war unter Experten heftig umstritten, weil die nachgeordnete Behörde des Bundesgesundheitsministeriums pro Jahr 35 Millionen Euro von den Krankenkassen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zugunsten der Prävention bekommt. Fachleute sahen darin eine unzulässige Quersubventionierung einer Bundesbehörde mit Hilfe von Versichertengeldern.

Das Präventionsgesetz soll dazu beitragen, lebensstilbedingte "Volkskrankheiten" wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwächen oder Adipositas einzudämmen und Menschen zu einer gesunden Lebensweise zu bewegen. Die Prävention soll dabei auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche ausgedehnt werden, in die sogenannten Lebenswelten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 531 - 29. September 2017 - 11.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. September 2017

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