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BUNDESTAG/6808: Heute im Bundestag Nr. 562 - 15.11.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 562
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. November 2017, Redaktionsschluss: 14.43 Uhr

1. Dafur-Einsatz soll verlängert werden
2. Verlängerung der UN-Mission im Südsudan
3. Ausbildungseinsatz in Afghanistan
4. Fortsetzung des Nato-Mittelmeereinsatzes
5. Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr
6. Militärausbildung im Irak
7. Mali-Einsatz soll fortgesetzt werden


1. Dafur-Einsatz soll verlängert werden

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiter an der Friedensmission in Darfur der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union (UNAMID) beteiligen. Wie aus einem Antrag (19/19) der Bundesregierung hervorgeht, sollen wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, die dabei "Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen helfen sollen. Der Einsatz erfolge auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Das Mandat ist bis Ende März 2018 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 0,1 Millionen Euro.

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2. Verlängerung der UN-Mission im Südsudan

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll die Beteiligung an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan (UNMISS) fortsetzen. Wie die Bundesregierung in einem Antrag (19/20) schreibt, sollen weiterhin bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, die dabei "Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen helfen sollen. Der Einsatz erfolge auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Das Mandat ist bis Ende März 2018 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 0,3 Millionen Euro.

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3. Ausbildungseinsatz in Afghanistan

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der Ausbildung von Sicherheits- und Armeekräften in Afghanistan beteiligen. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/21) schreibt, sollen wie bisher bis zu 980 Bundeswehrsoldaten im Rahmen der Nato-Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission "Resolute Support" entsendet werden können. Das Mandat ist befristet bis Ende März 2018, die einsatzbedingten Zusatzausgaben belaufen sich demnach auf rund 78,7 Millionen Euro.

Auftrag der "Resolute Support"-Mission sei es nach wie vor, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen, heißt es in dem Antrag weiter. Dazu sollen sie vorrangig auf der ministeriellen und der nationalen institutionellen Ebene ausgebildet, beraten und unterstützt werden. "Dies schließt unverändert die Erfolgskontrolle der Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen auch unterhalb der Korpsebene einschließlich der Möglichkeit der spezifischen Beratung sowie im Einzelfall die nichtkinetische Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte mit ein", schreibt die Bundesregierung. Außerdem habe die Bundeswehr weiterhin den Auftrag, über die Sicherung des von der Nato eingesetzten Personals hinaus, auch im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall und in Abstimmung mit der afghanischen Regierung "in der Regel unter Einbindung afghanischer Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und mit verfügbaren Kräften und Fähigkeiten" zu unterstützen (sogenannter "in extremis support").

Mit ihrem fortgesetzten Engagement für Afghanistan wolle die Staatengemeinschaft verhindern, dass von afghanischem Boden wieder eine grenzüberschreitende terroristische Bedrohung ausgehe und die Region destabilisiert werde, schreibt die Bundesregierung. "Voraussetzung dafür ist die Festigung einer Staatlichkeit, die aufgrund effektiver Gewährleistung von Sicherheit, Recht und wirtschaftlicher Entwicklung Legitimität genießt."

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4. Fortsetzung des Nato-Mittelmeereinsatzes

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der "Nato-Sicherheitsoperation Sea Guardian" im Mittelmeer beteiligen. Wie die Bundesregierung in einem Antrag (19/22) schreibt, sollen dafür wie bisher bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, um "auf und über See" Lagebilder zu erstellen und den Seeraum zu überwachen. Mit dem Einsatz wolle das Bündnis einen Beitrag gegen den Terrorismus und zur Beschränkung von Waffenschmuggel im maritimen Umfeld leisten. Der Einsatz erfolge auf Grundlage der Nato-Beschlüsse vom Juli 2016 und "der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere Resolution 2292 (2016)". Das Operationsgebiet umfasse das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. "Der Einsatz in Territorialgewässern erfolgt auf Beschluss des Nordatlantikrats und nach Autorisierung durch den Küstenstaat."

Das Mandat ist befristet bis Ende März 2018, die einsatzbedingten Zusatzkosten beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 1,8 Millionen Euro.

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5. Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will die Beteiligung der Bundeswehr im Kampf gegen den "Islamischen Staat" (IS) fortsetzen. Wie sie in einem Antrag (18/23) schreibt, sollen wie bisher bis zu 1.200 Soldatinnen und Soldaten zur Unterstützung Frankreichs, des Iraks und der "internationalen Koalition in ihrem Kampf gegen IS" entsendet werden. Sie sollen weiterhin Aufgaben zur Einsatzunterstützung wie unter anderem die Luftbetankung und die See- und Luftraumüberwachung etwa durch Beteiligung an AWACS-Flügen der Nato übernehmen. Das Mandat ist befristet bis Ende März 2018, die einsatzbedingten Zusatzausgaben für diesen Zeitraum werden auf rund 22,7 Millionen Euro beziffert.

Die Bundesregierung beruft sich bei diesem Einsatz auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindungen mit den UN-Sicherheitsratsresolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) sowie 2249 (2015). Mit letzterer habe der UN-Sicherheitsrat "die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden". Außerdem verweist die Bundesregierung darauf, dass sich mit Frankreich "nach den von der Terrororganisation IS begangenen Angriffen auf Paris am 13. November 2015" erstmals ein EU-Mitgliedstaat auf die in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union verankerte Beistandsklausel berufen habe.

Der Einsatz deutscher Streitkräfte erfolge "vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien, auf dem Territorialgebiet von Anrainer-Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete". Die AWACS-Flüge, bei denen Daten gewonnen und weitergegeben werden, fänden nur im Nato-Luftraum oder internationalen Luftraum statt.

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6. Militärausbildung im Irak

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll weiterhin die irakische Armee sowie Sicherheitskräfte in der Region Kurdistan-Irak ausbilden und dafür bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Die deutschen Streitkräfte würden "im Rahmen und nach den Regeln eines Systems kollektiver Sicherheit" und als "Teil der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS)" handeln, von der nach Feststellung des UN-Sicherheitsrates "eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit" ausgehe, schreibt die Bundesregierung in einem Antrag (18/25). Die Ausbildungsunterstützung werde "auf Bitten und im Einverständnis" mit der irakischen Regierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet.

Das Mandat ist befristet bis Ende April 2018. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 6,9 Millionen Euro.

Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören laut Antrag neben der Ausbildung der irakisch-kurdischen Sicherheitskräfte und der irakischen Streitkräfte mit dem Schwerpunkt Raum Erbil auch die "Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" unter anderem in Hauptquartieren der multinationalen Partner im Rahmen der internationalen Allianz gegen IS.

Die Terrororganisation bleibe weiterhin eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit. Im Irak verfüge der IS auch nach der Befreiung Mosuls und Tal Afars über verbleibende Rückzugsräume und damit über territoriale Kontrolle in einigen wenigen Kerngebieten, schreibt die Bundesregierung.

Der Kampf der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte gegen den IS habe weiterhin oberste sicherheitspolitische Priorität für den Irak. Die Ausbildungsunterstützung leiste dazu weiterhin einen wichtigen Beitrag, schreibt die Bundesregierung. "Angesichts des am 25. September 2017 abgehaltenen kurdischen Unabhängigkeitsreferendums, das keine unmittelbare Bindungswirkung hat, unterstützt die Bundesregierung in enger Abstimmung mit internationalen Partnern Bemühungen um einen Dialogprozess zwischen der kurdischen Regionalregierung und der irakischen Zentralregierung."

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7. Mali-Einsatz soll fortgesetzt werden

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiterhin an der "Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali" (MINUSMA) beteiligen. Laut Antrag der Bundesregierung mit der Drucksachennummer 19/24 (neu) sollen wie bisher bis zu 1.000 Soldatinnen und Soldaten entsendet werden können.

Auftrag der auf den UN-Sicherheitsratsresolutionen 2100, 2164, 2227, 2295 und 2364 fußenden Mission sei unter anderem die Unterstützung für die Umsetzung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali, das "Anbieten guter Dienste und Förderung der nationalen Aussöhnung auf allen Ebenen", der Schutz von Zivilpersonen sowie der aktive Schutz des Mandats durch die Bekämpfung asymmetrischer Angriffe. "Der deutsche militärische Beitrag für MINUSMA sieht die fortgesetzte Beteiligung vor mit Personal in den Führungsstäben der Mission, mit Fähigkeiten des taktischen Lufttransports vom dafür eingerichteten Lufttransportstützpunkt in Niamey (Niger), mit Aufklärungskräften mit boden- und luftgestützten Aufklärungsfähigkeiten, Transporthubschraubern NH90 und Kampfhubschraubern Tiger bis zu Beginn des zweiten Halbjahres 2018, Objektschutzkräften, Einsatz- und Führungsunterstützungskräften sowie der anlassbezogenen Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten zur Unterstützung der in den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen autorisierten französischen Kräfte."

Das Mandat ist zunächst befristet bis Ende April 2018. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 59 Millionen Euro.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 562 - 15. November 2017 - 14.43 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2017

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