Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6859: Heute im Bundestag Nr. 007 - 08.01.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 007
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 8. Januar 2018, Redaktionsschluss: 10.33 Uhr

1. Feststehende Szenebegriffe der Linken
2. Verfahren gegen Polizisten und Zöllner
3. Regeln zur Auswertung von Asservaten
4. Fast 25.000 Asyl-Widerrufsprüfverfahren
5. Kennzeichnung von Polizisten ausreichend
6. Kooperation von Polizei und Militär
7. Umsetzung der Löschpflicht im Netz


1. Feststehende Szenebegriffe der Linken

Hauptausschuss/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Schlagworte "Antifaschismus" und "Antikapitalismus" stehen nach Ansicht der Bundesregierung auch für linksextremistische Aktionsfelder und feststehende Szenebegriffe. "In dem Zusammenhang beabsichtigen Linksextremisten eine Veränderung des gesellschaftlichen und politischen Systems hin zu einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschafts-, Wirtschafts- und Staatsordnung", heißt es in der Antwort (19/351) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/129) der Fraktion Die Linke.

Es sei jedoch unzutreffend, wenn behauptet werde, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) setze in seinen Publikationen "antifaschistische" und "antikapitalistische" Aktivitäten grundsätzlich mit extremistischen Aktivitäten gleich. Denn sowohl die Ablehnung oder Bekämpfung des Nationalsozialismus, Faschismus oder Rechtsextremismus als auch die Kritik an der bestehenden Wirtchaftsordnung seien "grundsätzlich und per se nicht extremistisch", heißt es in der Antwort weiter.

Was die Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) angehe, ortientiere sich die Bundesregierung an der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

*

2. Verfahren gegen Polizisten und Zöllner

Hauptausschuss/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) In den vergangenen zehn Jahren sind gegen etliche Mitarbeiter von Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und Zoll interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet worden. Das geht aus der Antwort (19/339) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/203) der Fraktion Die Linke hervor.

Demnach wurden in den Jahren 2007 bis 2017 beim BKA insgesamt 86 Verfahren registriert gegen Beamte, Tarifbeschäftigte und Auszubildende. In der Bundespolizei wurden in dem Zeitraum insgesamt 2.845 Disziplinarverfahren gegen Beamte abgeschlossen. Beim Zoll lag die Zahl der abgeschlossenen Verfahren bei 996.

*

3. Regeln zur Auswertung von Asservaten

Hauptausschuss/Antwort

Berlin: (hib/PK) Bei einem Vereinsverbotsverfahren kann das Bundesinnenministerium als Verbotsbehörde das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit der Auswertung beschlagnahmter Asservate beauftragen. Das Ministerium werde in einem solchen Verfahren über die Ergebnisse der Auswertung informiert, heißt es in der Antwort (19/352) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/167) der Fraktion Die Linke.

Es hänge von den so gewonnenen Erkenntnissen ab, welche Stellen wann über die Verarbeitung darin befindlicher personenbezogener Daten zu informieren seien. So habe das BfV Anhaltspunkte zu Staatsschutzdelikten den zuständigen Polizeibehörden beziehungsweise Staatsanwaltschaften zu übermitteln.

Das BfV dürfe erforderliche Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Nicht erforderliche Unterlagen mit personenbezogenen Daten habe das BfV in der Regel zu vernichten, heißt es in der Antwort weiter. Voraussetzungen für die Löschung gespeicherter Daten, die Speicherung in Akten und die Vernichtung von Akten ergäben sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften.

*

4. Fast 25.000 Asyl-Widerrufsprüfverfahren

Hauptausschuss/Antwort

Berlin: (hib/PK) Im dritten Quartal 2017 sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 24.879 sogenannte Asyl-Widerrufsprüfverfahren eingeleitet worden. Bei den Verfahren wird geprüft, ob eine Entscheidung zu Asylgewährung korrekt gewesen ist. In 216 Fällen wurde inzwischen entschieden, wie aus der Antwort (19/357) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/124) der Fraktion Die Linke hervorgeht.

In 144 Fällen bleibt es demnach bei der Asylgewährung, in 72 Fällen wurde die Entscheidung zurückgenommen. Die weitaus meisten Widerrufsprüfverfahren betrafen Asylsuchende aus Syrien (11.052) und Irak (10.390), gefolgt von Afghanistan (1.907).

*

5. Kennzeichnung von Polizisten ausreichend

Hauptausschuss/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hält die jetzige Kennzeichnung von Bundespolizisten für ausreichend. Die Beamten der Bundespolizei könnten im Einsatz identifiziert werden. So seien die Einsatzkräfte angehalten, auf Nachfrage ihren Namen, die Amtsbezeichnung und Dienststelle zu nennen, heißt es in der Antwort (19/354) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/255) der Fraktion Die Linke.

Sofern der Einsatz dadurch gefährdet würde, könne die Auskunft auf die Dienstausweisnummer beschränkt werden. Ferner sei eine Identifizierung über die taktische Kennzeichnung und Einsatzdokumentation oder durch eine interne Zeugenbefragung möglich. Diese Zuordnungsmöglichkeiten erfüllten das Ziel eines offenen und transparenten Auftretens der Beamten der Bundespolizei, ohne dass es dazu weiterer Kennzeichnungen bedürfe.

Im Übrigen hätten auch Polizisten einen Anspruch darauf, dass ihre Persönlichkeitsrechte respektiert und sie nicht ungerechtfertigten Anschuldigungen und Sanktionen ausgesetzt würden. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die drohende Gefahr von Übergriffen auf Polizisten und ihre Angehörigen. Bis heute sei auch kein Falle bekannt, bei dem Ermittlungsverfahren gegen Polizisten aufgrund einer fehlenden Identifizierungsmöglichkeit eingestellt worden wären.

*

6. Kooperation von Polizei und Militär

Hauptausschuss/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung unterstützt nach eigenen Angaben grundsätzlich die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus den Bereichen Justiz und Inneres und denen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union. Bei der Zusammenarbeit müssten die relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten und die unterschiedlichen Mandate und Rechtsgrundlagen der beteiligten Akteure beachtet werden, heißt es in der Antwort (19/353) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/214) der Fraktion Die Linke.

Nach Kenntnis der Bundesregierung baue Europol derzeit ein "Information Clearing House" auf, das unter anderem den Empfang von Daten der militärischen European Union Naval Force - Mediterranean (EUNAVFOR MED) Operation SOPHIA beinhalte. Zudem arbeite die europäische Grenzschutzagentur Frontex mit der NATO-Aktivität in der Ägäis sowie mit der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zusammen. Hier gebe es einen regelmäßigen Informationsaustausch.

Die vorgeschlagenen Kriminalitätsinformationszellen seien Gegenstand weiterer Verhandlungen und Beratungen im politischen und sicherheitspolitischen Komitee.

*

7. Umsetzung der Löschpflicht im Netz

Hauptausschuss/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat eine Reihe von Fragen zur operativen Umsetzung, zu Straftatbeständen und zum Datenschutz beim sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz beantwortet, welche die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/210) gestellt hatte. In ihrer Antwort (19/355) führt die Regierung aus, dass das Bundesamt für Justiz entscheidet, auf welche Internet-Plattformen dieses Gesetz, das Verfahren zur Löschung strafbarer Inhalte durch die Plattformbetreiber vorschreibt, Anwendung findet. Wie das Amt im einzelnen feststellt, welche Plattform die Bagatellgrenze von zwei Millionen Nutzern für die Anwendbarkeit des Gesetzes überschreitet, dazu werde das Bundesjustizministeriums in Abstimmung mit anderen Ressorts noch allgemeine Verwaltungsgrundsätze erlassen, schreibt die Budesregierung.

In der Antwort ist auch aufgelistet, welche Diensteanbieter Zustellungsbevollmächtigte beziehungsweise Empfangsberechtigte im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gemeldet haben und wer dies jeweils ist. Ein Antrag auf Anerkennung einer Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung, auf die Plattformbetreiber die Entscheidung über Löschungen in schwierigen Fällen übertragen können, sei nach ihrer Kenntnis bisher noch nicht gestellt worden, schreibt die Bundesregierung. Zu verschiedenen Fragen verweist sie darauf, dass das Gesetz erst seit dem 1. Januar zur Anwendung komme und deshalb noch keine Angaben gemacht werden könnten.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 007 - 08. Januar 2018 - 10.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Januar 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang