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BUNDESTAG/6904: Heute im Bundestag Nr. 052 - 06.02.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 052
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 6. Februar 2018, Redaktionsschluss: 14.11 Uhr

1. Grünen-Vorstoß zum Strafgesetzbuch
2. Linken-Vorstoß zu Bundeswohnungen
3. Forschung zum Zweiten Weltkrieg
4. Regierung: Kongobecken weiter schützen
5. Handhabung von Ersatzfreiheitsstrafen


1. Grünen-Vorstoß zum Strafgesetzbuch

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf (19/630) vorgelegt, mit dem der Paragraph 219a des Strafgesetzbuches aufgehoben werden soll. Der Paragraph stellt die Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft unter Strafe. Die Vorgängervorschrift sei 1933 gesetzlich verankert worden und habe seither keine durchgreifende Änderung erfahren, heißt es in dem Entwurf. Nach Paragraph 219a Absatz 1 Nr. 1 StGB macht sich strafbar, wer seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruches anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt.

Laut Entwurf werden auch sachliche und fachliche (nicht werbende) öffentliche Information über legale Schwangerschaftsabbrüche durch Ärzte unter Hinweis auf deren Durchführung unter Strafe gestellt. Dafür fehle es aber an einem Strafgrund. Der Entwurf zitiert aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt auch ohne negative Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können." (BVerfG v. 24.5.2006 1 BvR 1060/02, 1 BvR 1139/03 juris Rn. 36). Schwangeren müsse der Zugang zu derartigen Informationen und freie Arztwahl möglich sein.

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2. Linken-Vorstoß zu Bundeswohnungen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/FB) Die Fraktion Die Linken fordert von der Bundesregierung, Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu besseren Konditionen zu vermieten. Damit soll gegen steigende Mieten in Großstädten vorgegangen und Gering- und Durchschnittsverdienern bezahlbarer Wohnraum geboten werden. In einem Antrag (19/613) fordert die Fraktion, Mieterhöhungen zu begrenzen, Mieterräte einzurichten und Härtefallregelungen zu schaffen. Die Fraktion argumentiert, dass die BImA in den vergangenen Jahren Mieten deutlich erhöht und sich an den ortsüblichen Preisen orientiert habe. Stattdessen sollten nach Willen der Linken soziale Belange bei der Vermietung bundeseigener Immobilien im Mittelpunkt stehen.

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3. Forschung zum Zweiten Weltkrieg

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Zum Thema "Zweiter Weltkrieg in Osteuropa" hat das Miltärgeschichtliche Forschungsamt (MGFA) beziehungsweise das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) in Potsdam 13 eigenständige Schriften seit dem Jahr 2008 veröffentlicht. Die teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/417) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (19/211) mit. Zum Zweiten Weltkrieg seien insgesamt 36 eigenständige Schriften publiziert worden, jedoch keine zum Holocaust. Die Themen "Kommissarbefehl", "Täterforschung", "Besatzung in Osteuropa", "Wehrmachtsausstellung", Wehrmacht im Holocaust", und "Hungerpolitik gegen die Sowjetunion und sowjetische Kriegsgefangene" fänden in den Medien der historischen Bildung für die Streitkräfte des ZMSBw eine "angemessene Darstellung" im Rahmen der Gesamtdarstellung des Weltkriegs. Dazu gehörten Wanderausstellungen, Lehrbücher, Unterrichtsmaterialien und die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift "Militärgeschichte, Zeitschrift für Historische Bildung". Von den 44 Historikern und Sozialwissenschaftlern am ZMSBw seien sechs Historiker im engeren und weiteren Sinne mit Themen des Zweiten Weltkriegs befasst, zwei von ihnen speziell mit Osteuropa im Zweiten Weltkrieg.

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4. Regierung: Kongobecken weiter schützen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung lehnt einen Rückzug aus Schutzgebietsvorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Kongobecken ab. Gemeinsam mit anderen Gebern gehe sie "bewusst den langen schwierigen Weg, Verbesserungen in Richtung eines effektiveren und gerechteren Schutzgebietsmanagements unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung voranzutreiben", schreibt sie in einer Antwort (19/540) auf eine Kleine Anfrage (19/331) der Fraktion Die Linke.

Die Erhaltung der Wälder des Kongobeckens als globales Gut liege im Interesse der gesamten Weltbevölkerung, betont sie, da diese einen der wichtigsten verbleibenden natürlichen Kohlenstoffspeicher bildeten und Lebensraum für eine "extrem reichhaltige und vielfältige Flora und Fauna" darstellten. Ein EZ-Rückzug würde nach Ansicht der Bundesregierung zudem "die Möglichkeiten zur Durchsetzung der berechtigten Interessen der indigenen Bevölkerung deutlich schmälern, da diese leider häufig der Diskriminierung durch andere lokale Bevölkerungsgruppen ausgesetzt und wirtschaftlich benachteiligt ist".

Die Linksfraktion hatte sich in ihrer Anfrage auf einen Bericht der Organisation "Survival International" (SI) berufen, demzufolge Indigene in vielen der Gebiete massiv verfolgt und misshandelt werden. Die bezahlten Parkwächter und Wildhüter würden viele der ursprünglich in den Schutzgebieten ansässigen indigenen Bewohner "vertreiben, verprügeln, foltern und drangsalieren".

Die Bundesregierung erklärt dazu, im Kongobecken herrschten seit vielen Jahren "eine volatile Sicherheitslage, instabile politische und sich verschlechternde sozioökonomische Rahmenbedingungen für die ländliche Bevölkerung und in Teilen bürgerkriegsähnliche Zustände". Zugleich seien die einzig verfügbaren Partnerinstitutionen für die EZ-Vorhaben oftmals durch "gravierende, nur langsam veränderbare Governance-Defizite und Kapazitätsengpässe gekennzeichnet". Die Mehrzahl der Schutzgebiete, in denen die deutsche EZ heute tätig ist, sei außerdem lange vor dem Beginn des deutschen Engagements gegründet worden. Daher sei eine nachträgliche Einholung der "freien, vorherigen und informierten Zustimmung" (FPIC) der indigenen Bevölkerung nicht möglich.

Für laufende und zukünftige Maßnahmen würden derzeit Ordnungsrahmen erstellt ("Indigenous Peoples Frameworks"), versichert die Bundesregierung. Diese sollten unter anderem die negativen Auswirkungen ausgleichen, die aufgrund eines in der Vergangenheit fehlenden FPIC-Prozesses durch die Partnerregierungen entstanden sind. Angesichts des insgesamt sehr schwierigen Kontextes, sei häufig schon viel erreicht, wenn die Verschlechterung der Situation zumindest temporär abgemildert werden könne, heißt es in der Antwort weiter.

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5. Handhabung von Ersatzfreiheitsstrafen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Um die Handhabung und Bewertung von Ersatzfreiheitsstrafen geht es der Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/601). Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/7), wonach sämtliche Strafzwecke - wie Resozialisierung, Schuldausgleich, Prävention, etc. - in ein "ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen" sind, will die Fraktion Einzelheiten über die von 2012 bis 2017 verhängten Ersatzfreiheitsstrafen wissen. Diese können verhängt werden, sofern der oder die Verurteilte Geldstrafen nicht begleichen kann (Paragraph 43 StGB).

Wie es in der Kleinen Anfrage heißt, verbüßt laut einer Medienberichterstattung einer von zehn in einer Justizvollzugsanstalt einsitzenden Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe; dabei koste ein Hafttag dem Staat ca. 130 Euro pro Gefangenen (www.tagesschau.de/inland/ersatzfreiheitsstrafen-101.html). Darüber hinaus sei aus dem genannten Bericht zu entnehmen, dass die Ersatzfreiheitsstrafe meist Menschen betrifft, die die Geldstrafe mangels zur Verfügung stehender Mittel nicht zahlen können, also insbesondere ärmere Bevölkerungsteile betroffen sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 052 - 6. Februar 2018 - 14.11 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2018

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