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BUNDESTAG/6962: Heute im Bundestag Nr. 110 - 28.02.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 110
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. Februar 2018, Redaktionsschluss: 14.00 Uhr

1. Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen
2. Gefahr nuklearer Mittelstreckensysteme
3. Regierung: Anwaltspostfach bald online
4. Energieziel 2020 im Verkehrsbereich


1. Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Bei der noch in diesem Jahr geplanten Versteigerung der Frequenzen für die Einführung der fünften Mobilfunkgeneration (5G) knüpft die Bundesnetzagentur an das in früheren Frequenzversteigerungen bewährte Auktionsdesign an. Das machte Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, am Mittwoch vor dem Verkehrsausschuss deutlich. Stellungnahmen zu dem von der Bundesnetzagentur öffentlich gemachten Konsultationsentwurf hätten bis zum heutigen Tag eingereicht werden können, sagte Eschweiler.

Mit der Frequenzvergabe, so der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, würden die Weichen für den Mobilfunkaufbau bis ins Jahr 2040 gestellt. Auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft gelte es, die Rahmenbedingung für den Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur "auch in den ländlichen Räumen" auszurichten. Da die zu versteigernden Frequenzen kapazitätsbegrenzt seien, brauche es eine hohe Zahl an Basisstationen, was sehr kostenintensiv sei. Zu prüfen sei daher, wie ein möglichst kostenbewusster Ausbau durchgeführt werden könne. Um alle Möglichkeiten auszunutzen, zur Schließung "weißer Flecken" beizutragen, hätte ein entsprechender Länderarbeitskreis "monetäre Anreizsysteme" ins Spiel gebracht, sagte er. Die Rede sei dabei unter anderen von einer möglichen Ratenzahlung der Frequenzkosten gewesen, damit die Unternehmen mehr finanzielle Möglichkeiten zum Netzausbau hätten.

Eschweiler verwies auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, der den politischen Rahmen vorgebe. Darin sei die Vorgabe enthalten, neue Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung zu vergeben. Die Bundesnetzagentur nehme das Thema Versorgungsverpflichtung und Diensteanbieterverpflichtung sehr ernst, betonte er.

Eschweiler machte zudem deutlich, wenn man sich auf eine einhundertprozentige Flächenabdeckung verständigen wolle, berühre man die Problematik der Universaldienste, zu denen der Mobilfunkanschluss nicht gehöre. Dann stelle sich die Frage, ob das Auktionsverfahren ausreichend gerichtsfest sei. Scheitere das Verfahren vor Gericht, finde die Digitalisierung ohne Deutschland statt, warnte Eschweiler. Es stelle sich angesichts dessen die Frage, ob bei den letzten Prozenten des Ausbaus, wo es eine Wirtschaftlichkeitslücke gebe, nicht doch eine öffentliche Förderung benötigt werde.

Was den Ausbau des aktuellen LTE-Mobilfunknetzes angeht, bei dem nach Ansicht mehrerer Abgeordneter, Deutschland die gesetzten Ziel nicht erreicht habe, verwies Eschweiler darauf, dass der Versorgungsauftrag erst bis zum 31.Dezember 2019 zu erfüllen sei. Er habe keinen Zweifel daran, dass die Unternehmen "große Anstrengungen unternehmen werden, um den Auftrag zu erfüllen". Angesprochen auf die aus Sicht einiger Abgeordneter zu hohen Mobilfunkpreise in Deutschland stelle Eschweiler klar, die Bundesnetzagentur mache keine Preisregulierung. Der Mobilfunkmarkt sei ein Wettbewerbsmarkt, so der Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

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2. Gefahr nuklearer Mittelstreckensysteme

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD machen sich für eine Bewahrung und Festigung des INF-Abrüstungsvertrages aus dem Jahre 1987 stark. "Der Vertrag verpflichtet die USA und alle Nachfolgestaaten der UdSSR zur dauerhaften Eliminierung ihrer landgestützten ballistischen Raketen und Marschflugkörper mit Reichweiten zwischen 500 und 5.500 Kilometer; mit anderen Worten: der vollständigen Abschaffung aller landgestützten Mittelstreckenraketen", heißt es in einem Antrag (19/956), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Der INF-Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces Treaty) sei ein Abrüstungsvertrag, der tiefe Einschnitte in das atomare Zerstörungspotential erreicht habe. Angesichts wechselseitiger Vertragsverletzungsvorwürfe durch Russland und durch die USA müsse sich die Bundesregierung "der Gefahr eines neuen nuklearen Wettrüstens auf dem europäischen Kontinent" aktiv entgegenstellen und sich auf "höchster politischer Ebene für die Bewahrung des INF-Vertragsregimes" einsetzen, fordern die Abgeordneten. Sie sei aufgefordert, nachdrücklich an die Vereinigten Staaten und Russland zu appellieren, " verstärkt und ernsthaft die Special Verification Commission zu nutzen, die als Instrument im Vertrag angelegt ist". Russland müsse endlich belastbar darüber Auskunft geben, ob seine landgestützten, mobilen nuklearfähigen Marschflugkörper "SSC-8" vertragskonform sind und bei Zweifeln Inspektionen vor Ort zuzulassen.

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3. Regierung: Anwaltspostfach bald online

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung will sicherstellen, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) so zügig wie möglich wieder in Betrieb genommen werden kann. Ein konkreter Termin für die Wiederinbetriebnahme des beA sei noch nicht bekannt, schreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Antwort der Bundesregierung (19/898) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/677).

Die Aufsicht des Ministeriums über die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die das beA Ende vergangenen Jahres wegen eines erheblichen Sicherheitsrisikos offline geschaltet hatte, beschränkt sich danach darauf, dass Gesetz und Satzung beachtet werden. Einen Anlass für die Anpassung der Elektronischer-Rechtsverkehrs-Verordnung (ERVV) bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit des beA sehe die Bundesregierung nicht. Die BRAK ist für die Einrichtung des mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eingeführten beA zuständig.

Der Stand der beA-Einführung hatte auch auf der 2. Sitzung des Rechtsausschusses breiten Raum eigenommen. Auf der Grundlage des Berichts der Bundesregierung und der BRAK zu den Ursachen der Sicherheitsmängel beim beA hatten der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange, BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer und Martin Schafhausen, Mitglied des Vorstands des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Fragen der Abgeordneten beantwortet.

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4. Energieziel 2020 im Verkehrsbereich

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/904) das Energieziel 2020 für den Verkehrsbereich. Mit Bezug auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG) fragen die Grünen die Bundesregierung unter anderem, ob die Bundesrepublik den geforderten Mindestanteil erneuerbarer Energien von zehn Prozent im Verkehrssektor bis 2020 erreichen wird.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 110 - 28. Februar 2018 - 14.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2018

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