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BUNDESTAG/7035: Heute im Bundestag Nr. 183 - 22.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 183
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 22. März 2018, Redaktionsschluss: 16.15 Uhr

1. Neue Regeln für Bürgerenergieprojekte
2. Grüne wollen Stärkung der IT-Sicherheit
3. Linke: Tarifforderungen nachkommen
4. Übung von Polizei und Bundeswehr
5. Zahl gestohlener Waffen
6. Reiseausweise für Flüchtlinge


1. Neue Regeln für Bürgerenergieprojekte

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesrat will die Regeln für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie-Ausschreibungen ändern, um eine drohende Ausbaulücke zu vermeiden. Zudem gehe es darum, einen Missbrauch dieser besonderen Gesellschaftsform zu unterbinden, heißt es in einem Gesetzentwurf zur Änderung der Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)(19/1320).

Künftig soll auch für Bürgerenergiegesellschaften gelten: Sie können sich nur an Ausschreibungen für ein Projekt beteiligen, für das eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Die Regelung soll zunächst bis Mitte 2019 gelten. Noch im vergangenen Jahr hatten Sonderregelungen Ausnahmen für die neuen Gesellschaften gewährt - nun gibt es offenbar Sorgen, dass nicht zuletzt durch das langwierige, nachträgliche Einholen von Sondergenehmigungen Projekte erst stark verzögert umgesetzt würden. Zudem hatten manche Großanbieter flugs eigene Gesellschaften gegründet, die formal Bürgerenergiegesellschaften entsprachen und waren so in den Genuss von Sonderbehandlungen gekommen. "Damit wurde die als Ausnahmeregelung vorgesehene Regelung in der Praxis zur Regel", bilanziert der Bundesrat. Die geplante Gesetzesänderung sieht auch kürzere Realisierungsfristen vor.

Der Bundesrat rechnet damit, dass es perspektivisch weitere Änderungen am EEG geben werde. Die nun geplante Novelle greife lediglich bis einschließlich 2019.

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2. Grüne wollen Stärkung der IT-Sicherheit

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine Stärkung der IT-Sicherheit in Deutschland. Dazu soll die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket umsetzen, fordert die Fraktion in einem Antrag (19/1328). So soll die Regierung nach dem Willen der Fraktion "schnellstmöglich ein neues IT-Sicherheitsgesetz vorlegen", das mehr als nur die bisher berücksichtigte kritische Infrastruktur umfassen und auch öffentliche Stellen einbeziehen soll. Die Verantwortung für IT-Sicherheit müsse aus dem Bundesinnenministerium herausgelöst werden, "um den effektiven Grundrechtsschutz zu stärken". Zudem müssten klare Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung benannt werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll der Vorlage zufolge "zumindest im Rahmen seiner Aufgaben gegenüber Wirtschaft und Zivilgesellschaft" unabhängig gestellt und in seiner Beratungsfunktion gegenüber und Bürgern wie Unternehmen gestärkt werden. Zudem brauche das "Cyberabwehrzentrum" der Bundesbehörden "hinreichend bestimmte Regelungen bezüglich seiner konkreten Aufgaben und der Zusammenarbeit der beteiligten Behörden". Sowohl die Rechte und Pflichten dieser Behörden als auch Maßgaben für unterschiedliche Handlungsformate und der Umgang mit Informationen und Daten müssten klar gesetzlich geregelt werden.

Ferner soll das Personal der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit laut Antrag "in einem neuen Herausforderungen und gesetzlichen Aufgaben angemessenen Umfang von circa 200 zusätzlichen Stellen aufgestockt werden". Zudem muss nach Auffassung der Grünen-Fraktion insbesondere bei der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und Gefahrenbeobachtung auf IT-Sicherheit gefährdende Maßnahmen verzichtet werden.

"Hierzu gehören unter anderem offensive Operationen und sogenannte ,Hack backs', der staatliche Ankauf, das Offenhalten und die Nutzung von bislang nicht öffentlich bekannten Sicherheitslücken (,Zero-DayExploits') und Überlegungen einer gesetzlichen Verpflichtung für Unternehmen, Hintertüren in Hard- und Software zu verbauen", heißt es in der Vorlage weiter. Die behördliche Ausnutzung von Schwachstellen dürfe nur auf hinreichend konkreter gesetzlicher Grundlage und in einem rechtsstaatskonformen Verfahren erfolgen. Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten unter anderem dafür, dass Sicherheitslücken schnellstmöglich im Zusammenspiel staatlicher und privater Akteure geschlossen und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

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3. Linke: Tarifforderungen nachkommen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Fraktion Die Linke dafür einzusetzen, "dass die Arbeitgeberseite in den aktuellen Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes für den Bund und die Kommunen den Forderungen der Gewerkschaften nachkommt". In einem Antrag (19/1340) fordert die Fraktion die Bundesregierung zugleich auf, die dafür notwendigen Finanzmittel für die Beschäftigten des Bundes in den Haushaltsplänen ab 2018 einzustellen und zudem Gesetzesinitiativen auszuarbeiten, die eine "bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen sicherstellen".

Wie die Abgeordneten ausführen, fordern die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP, IG BAU und der dbb beamtenbund und tarifunion "derzeit eine Entgelterhöhung von 6,0 Prozent, mindestens 200 Euro pro Monat und eine Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten um monatlich 100 Euro sowie Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und den Abschluss von Tarifverträgen für die Ausbildungsbedingungen der bisher nicht tarifierten Ausbildungs- und Praktikumsverhältnisse".

Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass für 2018 Steuer-Mehreinnahmen von 30 Milliarden Euro erwartet würden. Es gebe "also genug Spielraum, um auch die etwa 2,3 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen an der guten wirtschaftlichen Lage zu beteiligen".

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4. Übung von Polizei und Bundeswehr

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die gemeinsame "Terrorabwehr-Übung 'Getex' von Polizei und Bundeswehr im Jahr 2017" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/1243) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/907). Wie die Bundesregierung darin darlegt, hielt sich die Übung "strikt im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts" und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch wenn ein Streitkräfteeinsatz im Innern verfassungsrechtlich auf außergewöhnliche Ausnahmefälle begrenzt sei, sehe das Grundgesetz in Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 doch ausdrücklich vor, dass ein Land bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall unter anderem die Streitkräfte zur Hilfe anfordern kann.

Ziel der Übung war den Angaben zufolge die Überprüfung von Verfahren in der Situation eines besonders schweren Unglücksfalls, in der eine ausschließliche Reaktion mit Polizeikräften auf terroristische Bedrohungen wegen deren Ausmaßes nicht mehr möglich ist. "Würde in einem solchen Fall auf den Rückgriff auf Ressourcen der Bundeswehr im verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen verzichtet, kämen die betroffenen Stellen aus Sicht der Bundesregierung ihrem Schutzauftrag nicht nach", heißt es in der Vorlage.

Eine Vorbereitung auf den hypothetischen Fall einer solchen Bedrohungslage "war und ist demnach geboten", schreibt die Bundesregierung weiter. Sie sei sich des Ausnahmecharakters eines Einsatzes der Bundeswehr im Innern bewusst. Dementsprechend gehe auch die Prüfung von Möglichkeiten zur Optimierung der Abläufe nicht zu Lasten einer gründlichen inhaltlichen Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für einen solchen Einsatz der Bundeswehr.

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5. Zahl gestohlener Waffen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ende Januar dieses Jahres sind in Deutschland fast 25.000 Waffen als gestohlen oder als abhandengekommen gemeldet gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1244) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/935) hervor. Zum Stichtag 31. Januar 2018 waren danach 5.249 Waffen als gestohlen und 19.282 Waffen als abhandengekommen gemeldet. Ein Jahr zuvor waren den Angaben zufolge noch 4.476 Waffen als gestohlen und 16.226 Waffen als abhandengekommen gemeldet.

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6. Reiseausweise für Flüchtlinge

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Ausländerzentralregister sind zum Stichtag 31. Januar 2018 insgesamt 579.184 Menschen mit einem Reiseausweis für Flüchtlinge erfasst gewesen. Deren Gültigkeitsdauer endet zu rund 20 Prozent im Verlauf des Jahres 2018, zu rund 45 Prozent im Verlauf des Jahres 2019 und zu rund 34 Prozent im Jahr 2020, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1245) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/997) berichtet. Danach hatte etwa ein Prozent der Reiseausweise für Flüchtlinge eine Gültigkeitsdauer über das Jahr 2020 hinaus.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 183 - 22. März 2018 - 16.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2018

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