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BUNDESTAG/7309: Heute im Bundestag Nr. 459 - 27.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 459
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Juni 2018, Redaktionsschluss: 11.48 Uhr

1. Kirchen beklagen Einschränkungen
2. Pflegeausbildungsverordnung gebilligt
3. Vorerst kein Teilhabeausweis
4. Maßnahmen gegen die Schweinepest


1. Kirchen beklagen Einschränkungen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die Präsidentin des Hilfswerks der evangelischen Landeskirchen und Freikirchen in Deutschland "Brot für die Welt", Cornelia Füllkrug-Weitzel, hat am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss eine zunehmende Einschränkung der Handlungsfähigkeit nichtstaatlicher Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit beklagt. "Die Zivilgesellschaft ist weltweit unter Druck geraten", konstatierte die Pfarrerin. So würden immer häufiger Gesetze erlassen, die es Nichtregierungsorganisationen untersagten, Gelder aus der Ausland zu empfangen. "Dabei sind diese Akteure extrem wichtig", betonte Füllkrug-Weitzel. Sie böten soziale Dienstleistungen an und seien Sprachrohr für marginalisierte Gruppen.

Die kirchlichen Zentralstellen in Deutschland würden mit 2.400 Partnern weltweit zusammenarbeiten, führte Martin Bröckelmann-Simon, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bischöflichen Hilfswerks Misereor, aus. Seit 1962 seien 24.000 Projekte mit Bundesmitteln in Höhe von 7,8 Milliarden Euro finanziert worden. Ziel sei die Armutsbekämpfung "ohne Ansehen von Religion, Ethnie, Geschlecht oder Herkunft". Projekte, die der Missionierung dienten, würden nicht gefördert.

Die Abgeordneten lobten das Engagement beider Organisationen. Es sei in manchen Ländern durchaus mit Gefahren verbunden, sagte eine Vertreterin der Linksfraktion. Sie begrüßte die im Haushaltsentwurf der Bundesregierung (19/1700) geplante Aufstockung der Mittel für entwicklungspolitische Vorhaben der Kirchen von 261 Millionen Euro im Vorjahr auf 301 Millionen Euro.

Die FDP betonte, auch durch die Arbeit der Kirchen seien in den vergangenen Jahren große Fortschritte bei der Bekämpfung bitterster Armut gemacht worden. Nach Ansicht eines Vertreters von Bündnis 90/Die Grünen bereichern die kirchlichen Hilfswerke die öffentlichen Debatten und lieferten wichtige Eckdaten für politische Entscheider.

Die Unionsfraktion lobte die gute Arbeit der Kirchen, betonte aber auch, wie wichtig es sei, staatliche und kirchliche Entwicklungszusammenarbeit gut abzustimmen und abzugrenzen. Eine Vertreterin der SPD-Fraktion würdigte insbesondere das Engagement der Kirchen für die Förderung von Frauen.

Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion wies darauf hin, dass die kirchlichen Organisationen häufig auch in Ländern aktiv seien, in denen Christen verfolgt würden und es ihnen nicht erlaubt sei, Kirchen zu bauen. Projekte müssten dann gegebenenfalls gestoppt werden.

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2. Pflegeausbildungsverordnung gebilligt

Gesundheit/Verordnung

Berlin: (hib/PK) Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (19/2707) beschlossen. Die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten am Mittwoch in Berlin dagegen, die FDP-Fraktion enthielt sich. Die Vorlage soll bereits an diesem Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.

Nach der Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes (18/12847) im Juni 2017 werden mit der dazugehörigen Verordnung die Details der Ausbildung geregelt. Im Zentrum der Pflegeberufereform steht die generalistische Ausbildung.

Das neue Ausbildungskonzept soll den Pflegefachkräften flexible berufliche Einsatzmöglichkeiten eröffnen und den Beruf insgesamt aufwerten. Die Ausbildung zur Pflegefachkraft, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege dauert in Vollzeit drei Jahre. Spezialisierungen sind in der Kinderkranken- und Altenpflege möglich. Die neue Pflegeausbildung soll 2020 beginnen. Die Verordnung ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Der Entwurf wurde in der Ausschusssitzung noch leicht verändert. Die Abgeordneten stimmten mehreren Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zu. Ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zur Aufwertung der Altenpflege in Anlage 4 der Verordnung fand keine Mehrheit.

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3. Vorerst kein Teilhabeausweis

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Schwerbehindertenausweis wird vorerst nicht in Teilhabeausweis umbenannt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmte am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen einen entsprechenden Antrag (19/1836) der FDP-Fraktion. Für den Antrag stimmten neben der FDP auch die AfD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Trotz ihrer Ablehnung bei der Abstimmung äußerten Union und SPD große Sympathien für das Anliegen der FDP-Fraktion. Sie mahnten jedoch an, dass eine solche Namensänderung nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden werden sollte. Statt dessen sei ein breiter angelegter Diskussionsprozess über Fragen der Mitbestimmung und Teilhabe nötig, den man im Vorfeld führen sollte, hieß es von beiden Fraktionen. Die Linke enthielt sich, weil sie hinter dem Antrag reine Symbolpolitik vermutete, die an den Ursachen mangelnder gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nichts ändere. Die Grünen stimmten für den Antrag, "in der Erwartung, dass wir inhaltlich weiter vorankommen". Und die AfD mahnte ebenfalls, bei einer Namensänderung dürfe es nicht bleiben, sie sei aber ein wichtiges Zeichen.

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4. Maßnahmen gegen die Schweinepest

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) soll in Zukunft wirksamer bekämpft werden können. Dazu legen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/2977) vor, der die Befugnisse im Tiergesundheitsgesetz erweitert. Den zuständigen Behörden soll es erleichtert werden, unter anderem ein Gebiet absperren zu können, den Personen- oder Fahrzeugverkehr für bestimmte Gebiete zu beschränken oder eine vermehrte Suche von toten Wildschweinen anzuordnen, um die Infektion gesunder Tiere zu verhindern. Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen die Bundesländer außerdem Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten festlegen - also in der Zeit, die Elterntiere benötigen, um ihren Nachwuchs aufzuziehen. Die Afrikanische Schweinepest befällt als Viruserkrankung ausschließlich Haus- und Wildschweine. Die Fraktionen sehen Handlungsbedarf, weil seit Jahren Fälle beim Schwarzwild in Weißrussland, der Ukraine, Moldawien und Russland auftreten und seit dem Frühjahr 2014 im Grenzgebiet zu diesen Drittländern in Litauen, Lettland, Estland und Polen ebenfalls Fälle von ASP festgestellt wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 459 - 27. Juni 2018 - 11.48 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2018

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