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BUNDESTAG/7390: Heute im Bundestag Nr. 540 - 23.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 540
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 23. Juli 2018, Redaktionsschluss: 13.17 Uhr

1. Grundgesetzänderung für Bundeshilfen
2. Themen der IPU-Tagung im März 2018
3. Sozialdaten umfangreich geschützt
4. Regierung beharrt auf Risikoabbau
5. Exportbedingungen für Spähsoftware


1. Grundgesetzänderung für Bundeshilfen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der Bund will den Kommunen bei der Verbesserung der Bildungsinfrastruktur und beim Bau von neuem bezahlbaren Wohnraum stärker helfen. Dafür sollen bestehende Vorschriften es Grundgesetzes, die eine solche Mitfinanzierung behindern oder sogar ausschließen, geändert werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - Artikel 104c, 104d, 125c und 143e - (19/3440) eingebracht. Durch Aufhebung der Beschränkung der Finanzhilfekompetenz des Bundes zur Mitfinanzierung von Investitionen auf finanzschwache Kommunen in Artikel 104c soll die Möglichkeit des Bundes erweitert werden, Länder und Kommunen bei ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen zu unterstützen. "Die Bildungsinfrastruktur muss aufgrund der gewachsenen Herausforderungen gemeinsam von Bund und Ländern verbessert werden", appelliert die Regierung. Die IT-Infrastrukturen müssten ebenso verbessert werden wie die ganztätige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter.

Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d in das Grundgesetz soll dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Dabei werde auf die Vorgabe einer Befristung und degressiven Ausgestaltung verzichtet. Die Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum habe sich zu einem gesamtstaatlichen Problem entwickelt", begründet die Regierung ihren Vorstoß.

Eine dritte Grundgesetzänderung betrifft den Artikel 125c. Dadurch soll die Möglichkeit einer sofortigen Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geschaffen werden. Damit könnten Bundesprogramme zu den Schienenwegen aufgehoben, geändert oder neu aufgelegt werden. In Artikel 143e soll eine Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung ergänzt werden.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Flexibilisierung und Vereinfachung des Mitteleinsatzes bei der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung er Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie eine Reduzierung des Anteils der Kommunen an bestimmten Sozialleistungen. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, die Änderungswünsche bei der Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen. Andere Wünsche der Länder werden abgelehnt.

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2. Themen der IPU-Tagung im März 2018

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Themen Flucht und Migration haben im Mittelpunkt der Generaldebatte der 138. Interparlamentarischen Union im März dieses Jahres in Genf gestanden. Das geht aus der Unterrichtung (19/3130) der deutschen Delegation hervor. Außerdem hätten der Versammlung vier Dringlichkeitsanträge vorgelegen: "Konsequenzen der Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem" (eingebracht von Palästina, Kuwait, Bahrain und Türkei), "Gewalt gegen Frauen und die "Me too"-Debatte" (Schweden), "Die Notwendigkeit der Unterstützung des palästinensischen Volkes" (Iran) und "Die Auswirkungen der iranischen Politik im Nahen Osten" (Israel). Die deutsche Delegation habe den Antrag der schwedischen Delegation unterstützt, der jedoch knapp unterlegen habe. Durchsetzen konnte sich den Angaben zufolge der Antrag zu den Konsequenzen der Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem, der am 26. März in einer überarbeiteten Form vorgelegt worden sei. "Diese beinhaltete nach wie vor einen Passus zur Konsolidierung der palästinensischen Souveränität über die 'Holy City of Jerusalem' und schließt damit ganz Jerusalem ein. Zahlreiche Delegationen, darunter auch die Bundestagsdelegation, äußerten am Ende der Debatte einen Vorbehalt gegenüber dem Antrag."

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3. Sozialdaten umfangreich geschützt

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügbaren Sozialdaten werden nach Angaben der Bundesregierung umfangreich geschützt. Um einen Zugriff aus dem Internet auf Daten im Intranet zu verhindern, werde ein mehrstufiges System der Informationssicherheit genutzt, heißt es in der Antwort (19/3412) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2916) der Fraktion die Linke.

Die am Intranet angeschlossenen Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen nutzten für die Datenübertragung die transportverschlüsselte Informationsinfrastruktur der BA. Die Behörde habe ihre Software zentralisiert und betreibe eigene Rechenzentren. Der Zugriff auf Daten werde aufgrund eines Rollen- und Berechtigungskonzepts gewährt. Der Rolleninhaber dürfe nur auf Daten zugreifen, die er für seine Aufgaben benötige.

Zugriffe auf die Verfahren seien nur mit entsprechenden Berechtigungen möglich. Zugriffe auf sensible Daten würden datenschutzkonform protokolliert. Mitarbeiter, die Kundenanliegen bearbeiteten, hätten nur Zugriff auf Daten jener Personen, für die sie zuständig sind.

In der Behörde und den gemeinsamen Einrichtungen haben den Angaben zufolge insgesamt rund 90.000 BA-Mitarbeiter Zugriff auf personenbezogene Daten von Erwerbslosen und Arbeitsuchenden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Dem Rechtskreis SGB II (Grundsicherung) sind rund 60.000 Mitarbeiter zugeordnet, dem Rechtskreis SGB III (Arbeitsförderung) rund 30.000.

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4. Regierung beharrt auf Risikoabbau

Berlin: (hib/HLE) Auch nach den deutsch-französischen Regierungskonsultationen auf Schloss Meseberg vertritt die Bundesregierung die Position, dass vor dem Beginn der politischen Verhandlungen über eine europäische Einlagensicherung zunächst ein "substantieller, weitergehender Risikoabbau im Bankensektor erfolgen muss". Dies stehe im Einklang mit dem Fahrplan des Rates zur Vollendung der Bankenunion vom Juni 2016 (ECOFIN-Roadmap). Daran habe sich durch die Meseberger Erklärung nichts geändert, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3407) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3095) und betont: "Im Gegenteil: In der Meseberg-Erklärung wird erneut betont, dass die Einhaltung der in der ECOFIN-Roadmap vereinbarten Reihenfolge essentiell ist und weiter gilt."

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5. Exportbedingungen für Spähsoftware

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um Ausfuhrbedingungen für deutsche Überwachungssoftware geht es in der Antwort (19/3334) auf eine Kleine Anfrage (19/2544) der AfD-Fraktion. Die Bundesregierung erklärt darin Verschärfungen, die über EU-weit geltende Regeln hinausgehen. Seit der Einführung der Ausfuhrgenehmigungspflicht zum 1. Januar 2015 habe sie keinem Unternehmen eine Genehmigung für die Ausfuhr von Überwachungssoftware erteilt.

Die Abgeordneten hatten ihre Anfrage mit Medienberichten begründet, wonach der Hersteller FinFisher hinter einer Software steht, mit der Mitglieder der türkischen Oppositionspartei CHP ausspioniert worden sind. "Die der Bundesregierung bekannten Intrusion-Softwareprodukte der Firma Fin-Fisher unterlägen im Falle einer Ausfuhr der Genehmigungspflicht", heißt es in der Antwort. Das Unternehmen habe keinen Antrag für die Exporterlaubnis für ein Softwareprodukt zur Ausfuhr in die Türkei gestellt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 540 - 23. Juli 2018 - 13.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2018

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