Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7442: Heute im Bundestag Nr. 592 - 14.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 592
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 14. August 2018, Redaktionsschluss: 14.49 Uhr

1. Steigerung der Rückführungszahlen
2. 774 Islamistische Gefährder
3. Kein Register der Staatsangehörigen
4. Zahl der Ausweisungsverfügungen
5. ESF-Programm für Langzeitarbeitslose
6. ESM-Darlehen mit Vorrang


1. Steigerung der Rückführungszahlen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung unternimmt nach eigener Aussage insbesondere seit dem Jahr 2016 große Anstrengungen, die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern weiter zu verbessern und effiziente Verfahren für eine Rückübernahme von ausreisepflichtigen Ausländern zu vereinbaren. Das geht aus der Antwort (19/3699) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3453) hervor. Durch eine enge Abstimmung mit den Bundesländern, insbesondere auch durch die Einrichtung des Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR), hätten die verbesserten Verfahren bereits zu einer Steigerung der Rückführungszahlen für einige afrikanische Herkunftsländer geführt, heißt es in der Antwort. Dies zeige sich beispielsweise in Bezug auf die nordafrikanischen Staaten Marokko, Algerien, Tunesien und Ägypten.

Auf die Frage der AfD-Abgeordneten, was geschehe, wenn ein unmittelbar vorher auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung Rücküberstellter oder Abgeschobener "beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorspricht und einen Asylantrag stellt", heißt es in der Antwort: Die Dublin-III-Verordnung sehe vor, dass im Falle der Äußerung eines Asylgesuchs gegenüber den Behörden eines Mitgliedstaates eine Zuständigkeitsbestimmung sowie die gegebenenfalls anschließende Überstellung in den zuständigen Staat nach einem festgelegten Verfahren erfolgt. "Bei erneuter Einreise und Äußerung eines Asylgesuchs im Inland hat trotz vorheriger Dublin-Überstellung in den zuständigen Staat nach derzeitiger Rechtslage eine erneute förmliche Überstellung im Rahmen des in der Dublin-III-Verordnung festgelegten Verfahrens zu erfolgen", schreibt die Regierung.

Diese zweite Überstellung erfolge in aller Regel schneller, da schon einmal ein Zuständigkeitsbestimmungsverfahren durchgeführt worden sei und die Dublin-III-Verordnung kürzere Fristen im Hinblick auf die Antwort auf ein Übernahmeersuchen des zuständigen Mitgliedstaates vorsehe. Die Überstellung könne bei Fluchtgefahr durch Haft gesichert werden, heißt es in der Antwort weiter.

*

2. 774 Islamistische Gefährder

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Mit Stand 20. Juli 2018 wurden in Deutschland von den zuständigen Länderdienststellen 774 Personen als islamistische Gefährder eingestuft. Weitere Einzelheiten möchte die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort (19/3701) auf eine Kleine Anfrage (19/3482) der AfD-Fraktion jedoch nicht mitteilen. Aus der Antwort geht jedoch weiter hervor, dass demgegenüber 2018 bisher 47 Personen nicht mehr als Gefährder eingestuft wurden und dass der Bundesregierung keine Zahlen über rückfällige Gefährder vorliegen.

*

3. Kein Register der Staatsangehörigen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung kann keine Angabe darüber machen, welche Mitglieder der Bundesregierung einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis besitzen. Ein Mandatsbezug sei in dieser Frage nicht ersichtlich, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3734) auf eine Kleine Anfrage (19/3516) der AfD-Fraktion. Es gebe auch allgemein kein Register der deutschen Staatsangehörigen, heißt es in der Antwort weiter.

*

4. Zahl der Ausweisungsverfügungen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 296.662 Ausländer mit einer Ausweisungsverfügung erfasst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3735) auf eine Kleine Anfrage (19/3519) der Fraktion Die Linke. Daraus ergibt sich weiter, dass die Mehrheit (162.122) im Alter von 36 bis 60 Jahre alt war. In der Altersgruppe bis 13 Jahre waren 93 Menschen registriert und in der Altersgruppe von 14 bis 17 Jahre 116 Menschen.

*

5. ESF-Programm für Langzeitarbeitslose

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/3740) zum ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt gestellt. Sie fragt die Bundesregierung darin unter anderem nach Teilnehmerzahlen, Austritten und Kosten des Programms.

*

6. ESM-Darlehen mit Vorrang

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Darlehen vom Europäischen Stabilitätsmechanismus haben ebenso wie Darlehen des Internationalen Währungsfonds (IWF) den Status eines bevorrechtigten Gläubigers. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3733) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3514) erläutert, ist der Status eines bevorrechtigten Gläubigers im ESM-Vertrag festgelegt. Es werde aber akzeptiert, dass der IWF gegenüber dem ESM als Gläubiger vorrangig ist. Der IWF nehme einen solchen bevorrechtigten Gläubigerstatus gewohnheitsmäßig für sich in Anspruch. Ein bevorrechtigter Gläubigerstatus, der auch der Weltbank sowie anderen multilateralen Entwicklungsbanken zukomme, bedeute, "dass Zahlungsverpflichtungen eines Staates gegenüber diesen kreditgebenden multilateralen Organisationen selbst dann einzuhalten sind, wenn dieser Staat seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber anderen Gläubigern - seien es Private oder Einzelstaaten - nicht nachkommen kann", wird erläutert. Länder, die ESM-Kredite in Anspruch nehmen, haben aufgrund ihrer Mitgliedschaft im ESM eine völkerrechtliche Verpflichtung, den bevorrechtigten Gläubigerstatus des ESM zu respektieren.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 592 - 14. August 2018 - 14.49 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. August 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang