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BUNDESTAG/7475: Heute im Bundestag Nr. 627 - 30.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 627
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 30. August 2018, Redaktionsschluss: 11.13 Uhr

1. Deutsche IS-Mitglieder in Syrien in Haft
2. Bundespolizei investiert in Sportförderung
3. Schwachstellen in Produkten behoben
4. Flug von Sami A. kostete 35.000 Euro
5. Identitäre Bewegung unter Verdacht


1. Deutsche IS-Mitglieder in Syrien in Haft

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Im Irak und in Syrien befinden sich zahlreiche aus Deutschland stammende mutmaßliche IS-Mitglieder in Haft. In Syrien liege die Zahl der inhaftierten Erwachsenen aus Deutschland im mittleren zweistelligen Bereich, im Irak im unteren zweistelligen Bereich, heißt es in der Antwort (19/3909) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3457) der Fraktion Die Linke.

Im Irak sind den Angaben zufolge zu zwei Dritteln Frauen aus Deutschland inhaftiert, zu einem Drittel Männer. Den Auslandsvertretungen im Irak lägen derzeit keine Beschwerden zur humanitären oder rechtlichen Situation vor.

Aus Deutschland stammende Personen, die sich in den vom IS kontrollierten Gebieten befunden haben sollen, sitzen derzeit auch in der Türkei in Haft. Die Anzahl dieser Häftlinge liege im unteren zweistelligen Bereich.

Grundsätzlich hätten alle deutschen Staatsbürger, auch jene, die für den sogenannten Islamischen Staat (IS) gekämpft haben sollen, das Recht auf eine Rückkehr nach Deutschland. Sie müssten sich hier dann vor der Strafjustiz verantworten. Für jede Person werde eine individuelle Gefahreneinschätzung vorgenommen. Wo immer möglich, würden dabei auch "Maßnahmen der Deradikalisierung und Reintegration" einbezogen.

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2. Bundespolizei investiert in Sportförderung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundespolizei investiert jährlich Millionen in die Förderung des Spitzensportes. Wie aus der Antwort (19/3919) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3689) der Fraktion Die Linke hervorgeht, hat die Bundespolizei den Spitzensport 2017 mit rund 10,16 Millionen Euro unterstützt. 2008 waren es noch rund 6,26 Millionen Euro.

In den beiden Bundespolizeisportschulen Bad Endorf und Kienbaum wurden zuletzt insgesamt 159 Spitzensportler betreut. Die Sportler werden in dem dualen System zugleich zu Polizeivollzugsbeamten ausgebildet.

Das Bruttoeinkommen der Spitzensportler in der Sportförderung der Bundespolizei liegt zwischen rund 1.218 Euro als Beamtenanwärter und 3.605 Euro als Polizeihauptmeister mit Amtszulage in der Erfahrungsstufe vier.

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3. Schwachstellen in Produkten behoben

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sich seit 2015 in vier Fällen mit Forschern und Unternehmen über Schwachstellen ausgetauscht. Die Hersteller der betroffenen Produkte sollten die Probleme beheben können, bevor sie öffentlich werden.

In der Folge seien die Schwachstellen im Rahmen der standardisierten Produktentwicklung behoben oder ein "Workaround" aufgezeigt worden, heißt es in der Antwort (19/3910) der Bundesregierung auf eine Nachfrage der Fraktion Die Linke zu einer früheren Antwort (19/3398) der Regierung zu dem Thema.

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4. Flug von Sami A. kostete 35.000 Euro

Inneres und Heimat/Große Anfrage

Berlin: (hib/PK) Der zur Abschiebung des mutmaßlichen Gefährders Sami A. organisierte Charterflug nach Tunesien am 13. Juli 2018 hat 34.848 Euro gekostet. Das Flugzeug wurde bei einer Verleihfirma gebucht, wie aus der Antwort (19/3911) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3651) der Fraktion Die Linke hervorgeht.

Die Personalkosten der Bundespolizei lagen bei rund 1.798 Euro. Hinzu kamen Stornokosten in Höhe von rund 467 Euro für den ursprünglich geplanten Linienflug. An Bord waren auch vier Beamte der Bundespolizei und ein Arzt.

Der ehemalige Leibwächter des Terroristen Osama bin Laden wurde am 13. Juli von Düsseldorf nach Tunesien abgeschoben. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster später entschied, hätte der Mann zu dem Zeitpunkt nicht abgeschoben werden dürfen. Nun soll er nach Deutschland zurückgeholt werden.

Der mutmaßliche Islamist sei von den Behörden in Unkenntnis des gegenläufigen Gerichtsbeschlusses abgeschoben worden, heißt es in der Antwort weiter. Bei rechtzeitiger Kenntnis des Beschlusses hätten die Behörden auf einen Abbruch der Rückführung hingewirkt. Die Bundesregierung schließe "für sich und die Bundesbehörden" aus, "dass der Wille eines Gerichtes willentlich missachtet wurde".

Eine Beschädigung des Rechtsstaates werde nicht gesehen, "da die Vorgänge das Ergebnis einer Verkettung mehrerer Umstände sind".

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5. Identitäre Bewegung unter Verdacht

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/PK) Zur sogenannten Identitären Bewegung in Deutschland (IBD) liegen Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen vor. Die Gruppierung werde deswegen vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt, heißt es in der Antwort (19/3913) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3668) der Fraktion Die Linke.

Die IBD mit ihren rund 500 Mitgliedern gliedere sich in verschiedene Regionalgruppen und verfüge zudem bundesweit über 100 Ortsgruppen. Einzelne Mitglieder hätten einen Vorlauf in der rechtsextremen Szene. Jedoch grenze sich die IBD gegenüber dem "klassischen" Rechtsextremismus ab und suche Anhänger aus dem bürgerlichen Spektrum. Dennoch gebe es zwischen den lokalen Gruppen starke Diskrepanzen hinsichtlich der tatsächlichen Distanz zur klassischen rechten Szene und Neonazi-Gruppen.

Gewalt lehne die IBD offiziell ab. Trotz des Gewaltverzichts müsse aber eine Radikalisierung einzelner Mitglieder oder Sympathisanten einkalkuliert werden. Eine Vernetzung zwischen Mitgliedern der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) und der IBD sei offensichtlich.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 627 - 30. August 2018 - 11.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2018

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